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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0175  

Betreff: Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in den Stadtbezirken Wanne, Herne-Mitte und Eickel im Jahr 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Hasler, MichaelAktenzeichen:44/2-H.
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Broja, Gabriele
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
15.04.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
20.04.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
22.04.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
27.04.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
04.05.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt erlässt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 dürfen Verkaufsstellen abweichend von der Vorschrift des § 4 Abs. 1 LÖG an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

 

Da die Freigabe der Öffnung gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW auf bestimmte Bezirke beschränkt werden kann, können in unterschiedlichen Bezirken einer Stadt durchaus jeweils vier verkaufsoffene Sonntage in einem Jahr durchgeführt werden. Der Zeitraum, währenddessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Durch die bürgerschaftlichen Gremien wurden bereits zwei verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Wanne (07.03.2010 und 09.05.2010) und ein verkaufsoffener Sonntag im Stadtbezirk Eickel (25.04.2010) genehmigt.

 

Die Werbegemeinschaften Wanne-Mitte, Eickel und die Interessengemeinschaft Herne City e.V. haben darüber hinaus beantragt, dass in den Stadtbezirken Wanne, Herne-Mitte und Eickel den Verkaufsstellen für die folgenden Sonntage Sonderöffnungszeiten erlaubt werden:

 

Stadtbezirk

Sonderöffnungszeiten

Herne-Mitte

16.05.2010, 13:00 – 18:00 Uhr

Herne-Mitte

29.08.2010, 13:00 – 18:00 Uhr

Eickel

12.09.2010, 13:00 – 18:00 Uhr

Wanne

03.10.2010, 13:00 – 18:00 Uhr

Herne-Mitte

07.11.2010, 13:00 – 18:00 Uhr

Wanne

05.12.2010, 13:00 – 18:00 Uhr

Herne-Mitte

12.12.2010, 13:00 – 18:00 Uhr

 

Aufgrund der Regelungen des § 6 LÖG NRW sollte den vorliegenden Anträgen der Interessengemeinschaft Herne City e.V., Werbegemeinschaft Wanne-Mitte und der Werbegemeinschaft Eickel als gewünschte Aufwertung der Wirtschaftsstandorte stattgegeben und dem Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen zugestimmt werden.

 

Der Oberbürgermeister

 

In Vertretung

 

 

 

Meinolf Nowak

Anlage:

Anlage:

Ordnungsbehördliche Verordnung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich OBV 2010 Verkaufsoffene Sonntage (28 KB) PDF-Dokument (69 KB)