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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt erlässt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 dürfen Verkaufsstellen abweichend von der Vorschrift des § 4 Abs. 1 LÖG an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
Da die Freigabe der Öffnung gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW auf bestimmte Bezirke beschränkt werden kann, können in unterschiedlichen Bezirken einer Stadt durchaus jeweils vier verkaufsoffene Sonntage in einem Jahr durchgeführt werden. Der Zeitraum, währenddessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.
Durch die bürgerschaftlichen Gremien wurden bereits zwei verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Wanne (07.03.2010 und 09.05.2010) und ein verkaufsoffener Sonntag im Stadtbezirk Eickel (25.04.2010) genehmigt.
Die Werbegemeinschaften Wanne-Mitte, Eickel und die Interessengemeinschaft Herne City e.V. haben darüber hinaus beantragt, dass in den Stadtbezirken Wanne, Herne-Mitte und Eickel den Verkaufsstellen für die folgenden Sonntage Sonderöffnungszeiten erlaubt werden:
Stadtbezirk |
Sonderöffnungszeiten |
Herne-Mitte |
16.05.2010, 13:00 – 18:00 Uhr |
Herne-Mitte |
29.08.2010, 13:00 – 18:00 Uhr |
Eickel |
12.09.2010, 13:00 – 18:00 Uhr |
Wanne |
03.10.2010, 13:00 – 18:00 Uhr |
Herne-Mitte |
07.11.2010, 13:00 – 18:00 Uhr |
Wanne |
05.12.2010, 13:00 – 18:00 Uhr |
Herne-Mitte |
12.12.2010, 13:00 – 18:00 Uhr |
Aufgrund der Regelungen des § 6 LÖG NRW sollte den vorliegenden Anträgen der Interessengemeinschaft Herne City e.V., Werbegemeinschaft Wanne-Mitte und der Werbegemeinschaft Eickel als gewünschte Aufwertung der Wirtschaftsstandorte stattgegeben und dem Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen zugestimmt werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Meinolf Nowak
Anlage:
Ordnungsbehördliche Verordnung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | OBV 2010 Verkaufsoffene Sonntage (28 KB) | ![]() |