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Ratsinformationssystem

Auszug - Eignung der baulichen Substanz und bestehendes Lichtraumprofil der Straße Kastanienallee für die Befahrung mit Tanklastzügen - Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 09.04.2010 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2010/0243 Eignung der baulichen Substanz und bestehendes Lichtraumprofil der Straße Kastanienallee für die Befahrung mit Tanklastzügen
- Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 09.04.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Andreas Barzik
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina   
 
Beschluss

Nach aktuellen Planungen soll die Anlieferung des Brennstoffes für das geplante eon-Heizkraftwerk über die Kastanienallee erfolgen

Nach aktuellen Planungen soll die Anlieferung des Brennstoffes für das geplante eon-Heizkraftwerk über die Kastanienallee erfolgen. Zur Zeit wird die Straße regelmäßig lediglich von größeren Fahrzeugen in Form des Linienbusses 303 befahren.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

Ist die bauliche Substanz der Straße für den zu erwartenden Schwerlastverkehr               uneingeschränkt geeignet?

 

Sind bei der geplanten Nutzung der Straße erhöhte Abnutzungen zu erwarten, die zu               Lasten der Stadt Herne in Zukunft beseitigt werden müssten?

 

Ist das vorhandene Lichtraumprofil vor allem in Hinblick auf den möglichen               Begegnungsverkehr zwischen Tanklastzügen untereinander und mit dem Linienbus               ausreichend?

 

Herr Becker antwortet wie folgt:

 

Die bauliche Substanz der Straße ist für den Schwerlastverkehr über die Kastanienallee geeignet. Erhöhte Abnutzungen der Straße sind durch den besagten Verkehr nicht zu erwarten.

Das Lichtraumprofil ist bei Begegnungsverkehr, auch mit Bussen, ausreichend und problemlos möglich.

Als Zusatz sei noch erwähnenswert, dass sich der Antragsteller (EON) gegenüber der Genehmigungsbehörde dazu verpflichtet hat, Fahrzeuge nur mit einer Grünen Plakette mit Schadstoffklasse 4 oder besser einzusetzen.