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Beschluss |
Die Dürerstraße zwischen Einmündung Hauptstraße und Märkischer Straße, sowie die Märkische Straße wurden vor längerer Zeit umgestaltet.
Die aktuelle bauliche Situation, vor allem die der Dürerstraße, ist in keinster Weise befriedigend.
Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Handelte es sich bei der damaligen Maßnahme um eine geförderte Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme?
2. Welche stadtplanerischen Überlegungen führten zu der bestehenden Gestaltung und entspricht diese noch den zeitgemäßen Ansprüchen?
3. Wann läuft die Zweckbindung der erhaltenen Förderung aus?
4. Mit welchen Rückforderungen müsste die Stadt Herne bei einer vorzeitigen Änderung der bestehenden Situation rechnen?
Herr Becker antwortet wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Dürerstraße wurde 1984 im Rahmen des Wohnumfeldprogramms Röhlinghausen umgebaut. Die Maßnahmen wurden mit Mitteln des Landes NRW gefördert.
Zu Frage 2:
Der damaligen Planung lag das Konzept der Wohnumfeldverbesserung zu Grunde. Es wurden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt, die auch heute noch vom Grundsatz her den einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen entsprechen.
Zu Frage 3:
Die Zweckbindungsfrist ist mittlerweile abgelaufen.
Zu Frage 4:
Aufgrund der abgelaufenen Bindungsfrist gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Rückzahlung von Geldern bei einer Änderung der bestehenden Situation.