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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eickel nimmt die Grenzänderung zwischen den Kommunalwahlbezirken 8 und 9 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt, die Grenze zwischen den Kommunalwahlbezirken 8 und 9 von der Straße Eickeler Bruch/Bahntrasse auf die Wakefieldstraße zu verlegen.
Sachverhalt:
Nach den zurückliegenden Wahlen im Jahr 2009 wurden der Verwaltung Beschwerden vorgetragen von den in den Häusern Eickeler Bruch 165, 167 a und b und 169 a bis d wohnenden Wahlberechtigten über nicht zumutbare Wege zum Wahllokal mit der Bitte um eine andere Zuordnung zu näher liegenden Wahllokalen.
Im Kommunalwahlbezirk 8 (Stimmbezirk 2082) liegen die Häuser Eickeler Bruch 165, 167 a und b und 169 a bis d östlich der Wakefieldstraße. Das Wahllokal für den Stimmbezirk 2082 ist die Görresschule, Görresstraße 39. In den genannten Häusern wohnen 30 Wahlberechtigte. Die fußläufige Verbindung zwischen den genannten Häusern und dem Wahllokal geht über Eickeler Bruch, Kurhausstraße, Wakefieldstraße, Kleine Dürerstraße, Auf der Wilbe, Görresstraße.
Das Wahllokal für den Stimmbezirk 2092 (Kommunalwahlbezirk 9) ist im Gymnasium Eickel in unmittelbarer Nachbarschaft der genannten Häuser.
Es ist in der Tat nicht zumutbar, den Wählerinnen und Wählern einen so weiten Weg aufzuerlegen und sie praktisch „vor ihrer Haustür“ an einem Wahllokal vorbei zu führen.
Den Beschwerden der Wählerinnen und Wähler sollte von daher gefolgt werden indem die Häuser Eickeler Bruch 165, 167 a und b und 169 a bis d dem Stimmbezirk 2092 (KWB 9) zugeordnet werden.
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
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Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Änderung KWB 8 und 9 alte Grenze (1050 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Änderung KWB 8 und 9 neue Grenze (363 KB) | ![]() |