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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | InnovationCity roll out - Sachstandsbericht - | 2017/0373 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Soziale Stadt Wanne-Süd; hier: Umgestaltung des Knotenpunktes Bielefelder Straße / Holsterhauser Straße/ Königstraße zu einem Kreisverkehr | 2017/0378 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Lärmaktionsplan der Stadt Herne, mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung | 2017/0361 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bildung einer neuen öffentlichen Einrichtung / Neubaumaßnahme einer städtischen Kindertageseinrichtung am Hölkeskampring in Herne - Planungsänderung | 2017/0342 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel 1. Maßnahmenbeschluss durch die Bezirksvertretung Eickel zum Bau einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - öffentliche Parkfläche und Beschluss zur Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne 2. Ermächtigungsbeschluss durch den Rat der Stadt zum Abschluss des Durchführungsvertrages und des Grundstückübertragungsvertrages | 2017/0355 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) | 2017/0352 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Mülheim an der Ruhr (22 MH) | 2017/0349 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für zwei Änderungsverfahren in Essen: 28 E und 29 E | 2017/0350 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Entwurf der zweiten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt Bochum - Stellungnahme der Stadt Herne | 2017/0367 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Rheinische Straße, Erneuerung der Gehwege zwischen Hofstraße und Günnigfelder Straße | 2017/0351 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Erneuerung verkehrswichtiger Straßen hier: Edmund-Weber-Straße zwischen Dahlhauser Straße und Magdeburger Straße | 2017/0364 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Betriebsleistungen der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH im Gebiet der Stadt Herne - Direktvergabe | 2017/0365 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Betriebsleistungen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG und der Vestische Straßenbahnen GmbH im Stadtgebiet Herne - Direktvergabe | 2017/0366 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2041 vorbehaltlich der politischen Zustimmung im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 (VO 1370/2007) und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Bochum und Gelsenkirchen betraut wird. b) Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Vestische Straßenbahnen GmbH (Vestische) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 im Wege der Direktvergabe eines ÖDLA nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Kreis Recklinghausen sowie Gelsenkirchen und Bottrop betraut wird. c) Die bis zum 31.12.2019 laufende Betrauung für die Betriebsleistungen der Bogestra im Stadtgebiet Herne wird vom Rat der Stadt Herne mit Wirkung zum 01.01.2019 unter der Bedingung zurückgenommen, dass zeitgleich die Direktvergabe an die Bogestra wirksam wird. Ansonsten wird die laufende Betrauung zeitgleich zum Wirksamwerden der Direktvergabe an die Bogestra zurückgenommen. d) Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der Vestische soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. e) Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten der Nahverkehrspläne der Städte Bochum, Gelsenkirchen, Bottrop und des Kreises Recklinghausen sowie der Stadt Herne. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen. f) Der Oberbürgermeister der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die Bogestra und an die Vestische erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. g) Der Rat der Stadt Herne ermächtigt ferner den Oberbürgermeister, Änderungen und Anpassungen des ÖDLA während seiner Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Herne sind. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben auf dem Stadtgebiet Herne haben sich Bogestra und die Vestische mit der Verwaltung der Stadt Herne im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu verständigen. Die Ergebnisse werden durch die beiden vorgenannten Verkehrsunternehmen an die Gesellschafterkommunen und die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) weitergeleitet, so dass die Kontrolle der Vorgaben gewährleistet ist. h) Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851) und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis g) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die Bogestra und die Vestische innerhalb des VRR Betriebsleistungen erbringen.
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08.06.2017 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2041 vorbehaltlich der politischen Zustimmung im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 (VO 1370/2007) und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Bochum und Gelsenkirchen betraut wird. b) Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Vestische Straßenbahnen GmbH (Vestische) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 im Wege der Direktvergabe eines ÖDLA nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Kreis Recklinghausen sowie Gelsenkirchen und Bottrop betraut wird. c) Die bis zum 31.12.2019 laufende Betrauung für die Betriebsleistungen der Bogestra im Stadtgebiet Herne wird vom Rat der Stadt Herne mit Wirkung zum 01.01.2019 unter der Bedingung zurückgenommen, dass zeitgleich die Direktvergabe an die Bogestra wirksam wird. Ansonsten wird die laufende Betrauung zeitgleich zum Wirksamwerden der Direktvergabe an die Bogestra zurückgenommen. d) Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der Vestische soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. e) Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten der Nahverkehrspläne der Städte Bochum, Gelsenkirchen, Bottrop und des Kreises Recklinghausen sowie der Stadt Herne. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen. f) Der Oberbürgermeister der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die Bogestra und an die Vestische erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. g) Der Rat der Stadt Herne ermächtigt ferner den Oberbürgermeister, Änderungen und Anpassungen des ÖDLA während seiner Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Herne sind. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben auf dem Stadtgebiet Herne haben sich Bogestra und die Vestische mit der Verwaltung der Stadt Herne im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu verständigen. Die Ergebnisse werden durch die beiden vorgenannten Verkehrsunternehmen an die Gesellschafterkommunen und die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) weitergeleitet, so dass die Kontrolle der Vorgaben gewährleistet ist. h) Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851) und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis g) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die Bogestra und die Vestische innerhalb des VRR Betriebsleistungen erbringen.
Abstimmungsergebnis:
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04.07.2017 - Haupt- und Personalausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Heidinger bittet um getrennte Abstimmung zu a) und von b) bis h).
Beschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:
a) a) Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2041 vorbehaltlich der politischen Zustimmung im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 (VO 1370/2007) und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Bochum und Gelsenkirchen betraut wird. b) b) Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Vestische Straßenbahnen GmbH (Vestische) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 im Wege der Direktvergabe eines ÖDLA nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Kreis Recklinghausen sowie Gelsenkirchen und Bottrop betraut wird. c) c) Die bis zum 31.12.2019 laufende Betrauung für die Betriebsleistungen der Bogestra im Stadtgebiet Herne wird vom Rat der Stadt Herne mit Wirkung zum 01.01.2019 unter der Bedingung zurückgenommen, dass zeitgleich die Direktvergabe an die Bogestra wirksam wird. Ansonsten wird die laufende Betrauung zeitgleich zum Wirksamwerden der Direktvergabe an die Bogestra zurückgenommen. d) d) Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der Vestische soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. e) e) Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten der Nahverkehrspläne der Städte Bochum, Gelsenkirchen, Bottrop und des Kreises Recklinghausen sowie der Stadt Herne. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen. f) f) Der Oberbürgermeister der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die Bogestra und an die Vestische erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. g) g) Der Rat der Stadt Herne ermächtigt ferner den Oberbürgermeister, Änderungen und Anpassungen des ÖDLA während seiner Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Herne sind. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben auf dem Stadtgebiet Herne haben sich Bogestra und die Vestische mit der Verwaltung der Stadt Herne im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu verständigen. Die Ergebnisse werden durch die beiden vorgenannten Verkehrsunternehmen an die Gesellschafterkommunen und die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) weitergeleitet, so dass die Kontrolle der Vorgaben gewährleistet ist. h) h) Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851) und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis g) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die Bogestra und die Vestische innerhalb des VRR Betriebsleistungen erbringen.
Abstimmungsergebnis zu a):
Abstimmungsergebnis zu b) bis h):
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11.07.2017 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 24 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Heidinger bittet um getrennte Abstimmung zu a) und von b) bis h).
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2041 vorbehaltlich der politischen Zustimmung im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 (VO 1370/2007) und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Bochum und Gelsenkirchen betraut wird. b) Der Rat der Stadt Herne stimmt zu, dass die Vestische Straßenbahnen GmbH (Vestische) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Stadtgebiet Herne einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 im Wege der Direktvergabe eines ÖDLA nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommunen Kreis Recklinghausen sowie Gelsenkirchen und Bottrop betraut wird. c) Die bis zum 31.12.2019 laufende Betrauung für die Betriebsleistungen der Bogestra im Stadtgebiet Herne wird vom Rat der Stadt Herne mit Wirkung zum 01.01.2019 unter der Bedingung zurückgenommen, dass zeitgleich die Direktvergabe an die Bogestra wirksam wird. Ansonsten wird die laufende Betrauung zeitgleich zum Wirksamwerden der Direktvergabe an die Bogestra zurückgenommen. d) Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der Vestische soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. e) Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten der Nahverkehrspläne der Städte Bochum, Gelsenkirchen, Bottrop und des Kreises Recklinghausen sowie der Stadt Herne. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen. f) Der Oberbürgermeister der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die Bogestra und an die Vestische erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. g) Der Rat der Stadt Herne ermächtigt ferner den Oberbürgermeister, Änderungen und Anpassungen des ÖDLA während seiner Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Herne sind. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben auf dem Stadtgebiet Herne haben sich Bogestra und die Vestische mit der Verwaltung der Stadt Herne im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu verständigen. Die Ergebnisse werden durch die beiden vorgenannten Verkehrsunternehmen an die Gesellschafterkommunen und die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) weitergeleitet, so dass die Kontrolle der Vorgaben gewährleistet ist. h) Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851) und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis g) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die Bogestra und die Vestische innerhalb des VRR Betriebsleistungen erbringen.
Abstimmungsergebnis zu a):
Abstimmungsergebnis zu b) bis h):
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Ö 14 | Ausbau von Wegen auf dem Südfriedhof | 2017/0202 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Genehmigung einer Dinglichkeitsentscheidung zur Vergabe eines Auftrages zur Zustandserfassung und Bewertung der Straßen der Stadt Herne | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 3 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||