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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0378  

Betreff: Soziale Stadt Wanne-Süd;
hier: Umgestaltung des Knotenpunktes Bielefelder Straße / Holsterhauser Straße/ Königstraße zu einem Kreisverkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Drews, Maik
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
08.06.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
22.06.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:5401

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

Nr.:2

Bez.: Zuwendungen und allg. Umlagen

24.000 € p.a.

 

Nr.:4

Bez.: öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

-34.000 € p.a.

 

Nr.:14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

-1.500 € p.a.

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.510412

Bez.: Soziale Stadt Wanne Süd, Auszahlung für Tiefbaumaß-nahmen

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

1.258.000 €

 

Nr. 8

Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen

1.700.000 €

Nr.: 7.541041

Bez.: Anliegerbeiträge KAG

 

Nr. 4:

Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten

 

75.000 €

                           


 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt

  • die Umgestaltung des Knotenpunktes Bielefelder Straße / Holsterhauser Straße/ Königstraße vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt sowie der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg zur Förderung der Maßnahme gemäß den vorgelegten Planunterlagen -Planungsstand 17.05.2017- sowie der nachfolgenden Baubeschreibung und Bereitstellung der Fördermittel.
  • gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne (Zweite Änderungssatzung vom 8. Dezember 2016) die Entfernung von:
    • 1 Feldahorn, StU 150 cm
    • 1 Baumhasel, StU 90 cm

Die Bäume werden durch entsprechende Neupflanzungen ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen am Ort bzw. im unmittelbaren Umfeld der Baumentfernungen.

                                


Sachverhalt:
 

1 Allgemeiner Sachverhalt

Der Rat der Stadt Herne hat am 01.12.2015 das Soziale Stadtgebiet Wanne-Süd festgelegt und das entsprechende integrierte Handlungskonzept Wanne-Süd beschlossen.

Das Soziale Stadtgebiet umfasst den gesamten statistischen Bezirk Wanne-Süd. Es wird im Norden begrenzt von der Köln-Mindener Eisenbahn und den Anlagen des Güterbahnhofs Wanne, im Osten von der Dorstener Straße, Bielefelder Straße und Königstraße, im Süden von der Straße Heisterkamp und Röhlinghauser Straße sowie im Westen von der Wakefieldstraße.

Im Rahmen des Projektes Soziale Stadt Wanne-Süd soll der Stadtteil gestärkt und der erforderliche Wandel aktiv und positiv gestaltet werden. Das integrierte Handlungskonzept (IHK) sieht hierzu ein Paket von Maßnahmen vor, das mit Hilfe von Mitteln der Städtebauförderung nach aktuellem Planungsstand innerhalb der Jahre 2017 bis 2028 umgesetzt werden soll. Die Umgestaltung des Knotenpunkts ist ein Bestandteil des vorbezeichneten Konzepts. Eine weitere Maßnahme aus dem IHK ist die „Umgestaltung Dorneburger Straße“, die zur Umsetzung für das Jahr 2020 avisiert ist.

2 Gegenständlicher Bereich

Der Knotenpunkt übernimmt eine wesentliche Verknüpfungsfunktion für das Quartier Wanne-Süd. Er verbindet in Ost-West Richtung die Stadtbezirke von Wanne-Süd mit Holsterhausen. Gleichzeitig erfüllt die westliche Knotenpunkt-Zufahrt (Holsterhauser Straße) eine Zubringerfunktion für die B 226 und weiter im östlichen Verlauf zur BAB 43. Die südliche Knotenpunkt-Zufahrt (Königstraße) bildet die Verbindung zum Stadtbezirk Eickel und erschließt die angrenzenden Wohngebiete. Bei der Holsterhauser sowie der Königstraße handelt es sich um klassifizierte Straßen, die im gegenständlichen Bereich als Ortsdurchfahrt eingestuft sind. Die nördliche Knotenpunkt-Zufahrt (Bielefelder Straße) dient größtenteils zur Erschließung der umliegenden Wohngebiete.

 

 

 

3 Planungsrecht

Der Bebauungsplan Nr. 36 – Dorneburg tangiert in Randbereichen die avisierte Maßnahme. Es werden Flächen benötigt, die im B-Plan als Sondergebiet festgesetzt sind. Allerdings im geringen Umfang, so dass die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und eine Befreiung nach §31 Abs. 2 oder eine Genehmigung nach §125 Abs. 2 möglich erscheint.

4 Beschreibung vorhandene Situation

Der große Knotenpunkt wird durch eine Lichtsignalanlage gesteuert. Aufgrund der räumlichen Nähe zur Förderschule „An der Dorneburg“ befindet sich zusätzlich noch eine Fußgängerbedarfslichtsignalanlage. Es entstehen dadurch im MIV Wartezeiten, Brems- und Anfahrvorgänge, die die Umwelt durch Lärm und Abgase belasten.

Der optische Eindruck der tangierenden Flächen weißt hinsichtlich seiner Gestaltung Mängel auf. Dabei sind z.B. zu breite Gehwegflächen sowie eine aus allen Richtungen einsehbare Wertstoffsammelstelle mit den typischen Begleiterscheinungen zu benennen.

Die umgebenden Grünflächen sind gegenwärtig spärlich gestaltet und nur mit vereinzelten Bäumen und Sträuchern bepflanzt. Verweilmöglichkeiten sind nicht vorhanden.

Taktile Hilfen für Menschen mit Behinderung fehlen, Querungsstellen an den Einmündungen sind nicht barrierefrei mit entsprechenden Leitsystemen ausgebaut. Der Zustand entspricht somit nicht den Grundsätzen der Barrierefreiheit, wie sie in der Stadt Herne realisiert werden sollen.

Der zu Radfahrende wird mittels eines Schutzstreifens sowohl auf der Holsterhauser Straße als auch auf der Dorneburger Straße in Ost-West Richtung geführt.

Die Verkehrsbelastung DTV w des Knotenpunkts verteilt sich wie folgt auf die entsprechend angeschlossenen Verkehrswege:

 

  • Bielefelder Straße, 6.700 Kfz
  • Dorneburger Straße, 12.000 Kfz
  • Holsterhauser Straße, 17.000 Kfz
  • Königstraße, 11.000 Kfz

Der Knotenpunkt ist eine wichtige Hauptroute der Feuerwehr in Ost-West Richtung innerhalb des Straßennetzes der Stadt Herne.

Am Knotenpunkt befinden sich insgesamt vier Haltestellen die von fünf Buslinien (303, 362, 390, NE33 und NE34) angefahren werden. Zwei der vier Haltestellen sind bereits barrierefrei ertüchtigt. Die Haltestellen sind ein wichtiger Umstiegspunkt innerhalb des ÖPNV der Stadt Herne, die durch eine Verstetigung des fließenden Verkehrs weiter verbessert werden können.

Das Unfallgeschehen auf diesem Abschnitt ist unauffällig. Dennoch kann durch entsprechende Umbaumaßnahmen die Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer zusätzlich gesteigert werden.

 

5 Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird sichergestellt, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger, ansässige Gewerbetreibende sowie die Politik in den Planungsprozess einbezogen und umfassend informiert sind.

In diesem Sinne wurde am 16.03.2017 für die breite Öffentlichkeit eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Verlauf dieser Veranstaltung wurde den Anwesenden die Möglichkeit einer Umgestaltung präsentiert und anschließend mit ihnen diskutiert. Im Rahmen der Erarbeitung der Entwurfsplanung sind die Hinweise und Anregungen aus dem Beteiligungstermin abgewogen und größtenteils in der Planung berücksichtigt worden. Von den mannigfaltig vorgebrachten Anregungen konnten insbesondere berücksichtigt werden:

  • Verlegung des bestehenden Containerstandorts
  • Verlegung der Haltestellen Dorneburger Straße auf die Holsterhauser Straße
  • Rückstauproblematik an der LSA entschärfen

 

6 Beschreibung geplante Maßnahme

6.1 Allgemein

Der unter Punkt 2 „Gegenständlicher Bereich“ beschriebene Planungsraum weist erhebliche Defizite auf. Ziel des Umbaus ist es, die unter Punkt 4 „Beschreibung vorhandene Situation“ aufgeführten Defizite der Belange der Umwelt, des Städtebaus und der Verkehrsplanung zu beseitigen. Dabei sollen die nachfolgenden Punkte berücksichtigt werden:

  • Barrierefreiheit
  • Verkehrssicherheit
  • Lärmreduzierung
  • Klimaschutz
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität
  • Aufwerten der städtebaulichen Qualität
  • Aufwerten der Grünflächen
  • Optimierung des ÖPNV
  • Neuaufteilung der Verkehrsflächen unter Berücksichtigung sämtlicher Verkehrsarten
  • Stärkung des Umweltverbundes

6.2 Haltestellen

Eine der zwei bereits barrierefrei errichteten Haltestellen auf der Bielefelder Straße bleibt in Lage und Ausbauart erhalten. Dabei handelt es sich um die nördliche Haltestelle. Es ist notwendig, die südliche Haltestelle aufgrund der Anpassungen an den zu errichtenden Kreisverkehr zu versetzen. Das eingebaute Material der südlichen Haltestelle wird wiederverwendet. Dabei soll die Herstellung der Haltestelle in Form einer separaten Spur/ kleinem Bypass für den Busverkehr aus dem KVP in die Bielefelder Straße erfolgen.

Die zwei Haltestellen auf der Dorneburger Straße werden auf die Holsterhauser Straße verlegt. Dabei wird bei der Ausfahrt aus dem KVP die Haltestelle auf der Holsterhauser Straße ebenfalls als Bypass hergestellt und bei der gegenüberliegenden Fahrtrichtung soll die Haltestelle als Halten am Fahrbahnrand eingerichtet werden. Die zwei Haltestellen, die als Bypass / separate Busspur hergestellt werden, erhalten eine Betonfahrbahn und sollen mit einer Bordanlage sowie einer Fahrbahnmarkierung vom übrigen IV abgesetzt werden.

Die haltenden Busse an den Haltestellen, die als „Halten am Fahrbahnrand“ (Bielefelder Straße – nördliche Seite, Holsterhauser Straße – nördliche Seite) hergestellt werden, können

grundsätzlich während des Ein- und Ausstiegs der Fahrgäste durch den IV auf der Straße passiert werden. Alle Haltestellen werden, sofern noch nicht geschehen, gemäß dem Herner Standard taktil und barrierefrei hergestellt.

Um die Haltestellen durch kurze Wegebeziehungen optimal ins fußläufige Netz zu integrieren wird ein zusätzlich diagonal verlaufender Weg durch die Grünfläche zwischen Haltestelle Holsterhauser Straße und dem Fußgängerüberweg der Bielefelder Straße errichtet.

6.3 Kreisverkehrsplatz

Die Parameter des Kreisverkehrs sind gemäß dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren gewählt. Der geplante kleine Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von D= 35 m erhält einen 7,0 m breiten Kreisring. Der Innenring wird mit 2,0 m und die Kreisfahrbahn mit 5,0 m ausgeführt. Dabei wird der Innenring aus Betonfertigteilen mit integriertem Streetprint versehen. Gemäß Merkblatt sind die Breite der Zufahrt mit 3,75 m und die Ausfahrt mit 4,00 m gewählt. Ebenso sind die Eckausrundungen der Zufahrt RZ= 10 - 14 m und die der Ausfahrt RA= 16 m regelkonform. Die Zu- und Ausfahrten werden durch Zwischeninseln mit einer Breite von 2,00 m – 3,50 m voneinander getrennt.

Die Randbereiche sowie die Zu- und Ausfahrten innerhalb des Kreisverkehres sind mittels statischer Schleppkurven mit den entsprechenden Bemessungsfahrzeugen (Pkw, Transporter/ Wohnmobil, Müllfahrzeug 3-achsig, Gelenkbus, Sattelzug) nachgewiesen. Zusätzlich ist die Befahrbarkeit des Kreisverkehres durch Schwerlastverkehr und Sonderfahrzeuge überprüft.

6.4 Gehwege

Die Randeinfassungen der Gehwege sind mit Hochborden H= 12 cm vorgesehen. Zur optimalen Nutzung für jeden Verkehrsteilnehmer sind an den ausgewählten Fußgänger-querungen taktile Passsteine mit H= 0 cm und H= 3 cm geplant. Im Bereich zwischen Mittelinsel und Innenring ist ein Flachbord F 20/25 mit einer Höhe von 10cm vorgesehen. Die Gehwegbreiten sind in der Regel 3,00 m – 3,50 m. Die Gehwege werden mit Betonsteinpflaster im Format 20x20 grau gepflastert. Die Gehwegüberfahrten werden mit einem anthrazitfarbenen Betonsteinpflaster (10x20) im Fischgrätverband gepflastert. Zur Abgrenzung der Gehwegüberfahrten soll ein Trennstreifen mit einem gewaschenen Quarzvorsatz im Format 10x20 gepflastert werden.

6.5 Querungsstellen

Sämtliche Querungsstellen werden barrierefrei und mit den entsprechenden taktilen Elementen hergestellt. Zusätzlich erfolgt eine taktile Ertüchtigung der Querungsinsel auf der Bielefelder Straße in Höhe des Minikreisels. Daran anschließend die Umgestaltung der taktilen Querung der „Kleinen“ Dorneburger Straße.

Die Fußgängerbedarfssignalanlage auf der Holsterhauser Straße muss ebenfalls im Zuge des Umbaus des Knotenpunkts zurückgebaut werden. Dies bedingt sich daher, dass das Steuergerät der FSA im Steuergerät der LSA integriert ist. Um weiterhin das Queren an dieser Stelle zu ermöglichen wird eine Querungshilfe an der gleichen Stelle eingerichtet.

6.6 Grünanlagen

In der Planung sind neue Grünflächen in den Gehwegbereichen vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung erfolgt nach Vorgaben des Fachbereichs 55 mit einer für den Standort geeigneten Bepflanzung.

Aufgrund der neuen Lage der Haltestelle auf der Holsterhauser Straße, als auch der Wertstoffsammelstelle ist es notwendig bestehendes städtisches Grün zu entnehmen. Die Festlegung der Standorte der Ersatzpflanzung der dabei gefällten Bäume erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung. Ferner wird geprüft, ob zusätzlich Stellen das Wachstum zusätzlicher Bäume ermöglichen, um das Raumklima zu verbessern. Die Gestaltung der zwei vorhandenen großen Grünflächen mit Einbauten zum Aufenthalt soll unter den vorbezeichneten Gesichtspunkten ebenfalls in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.

Die Ausgestaltung der Kreismitte soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Möglichkeit zur Ausgestaltung der Kreisinnenfläche durch lokale Fachbetriebe ohne monetäre Beteiligung der Stadt Herne wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt eruiert. Die Grünfläche der Kreismitte soll, um diese Handlungsmöglichkeiten zu behalten, in der erstmaligen Herstellung nicht gefördert werden.

6.7 Radverkehrsanlagen

Möglichkeiten zur Herstellung eines Verknüpfungspunkts zwischen ÖPNV und dem Fahrrad werden gegenwärtig eruiert. Es bietet sich an im Planungsraum, der einen ÖPNV Umstiegspunkt beinhaltet, durch Schaffen einer abschließbaren Radabstellanlage zusätzliche Anreize zur Steigerung des Modal Split zu schaffen.

6.8 Sonstige Anlagen / Einbauten im Planungsraum

Die Wertstoffsammelstelle soll von der Haltestelle Bielefelder Straße auf die „Kleine“ Dorneburger Straße versetzt werden. Der notwendige Mindestabstand von 12m für oberirdische Glascontainer zur angrenzenden Wohnbebauung wird dabei eingehalten. Die Anzahl von sieben Containern, davon zwei Textil-, drei Papier- und zwei Glascontainer, bleibt erhalten. Als Sichtschutz wird die Wertstoffsammelstelle durch eine Gabionenwand eingefasst.

Mobiliar und Einbauten im öffentlichen Raum orientieren sich in ihrer Art und Gestaltung (anthrazitfarbene Bänke, Abfallbehälter, usw.) an den üblichen im Gebiet Soziale Stadt Wanne-Süd verwendeten Material.

7 Abstimmungen

Die Umgestaltung des Knotenpunkts mit seinen tangierenden Flächen wurde im Verlauf des Planungsprozesses mit der Polizei, der Feuerwehr, der Verkehrslenkung, dem Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, dem Fachbereich Stadtgrün sowie den Verkehrsbetrieben hcr und Bogestra abgestimmt. Dabei erfährt die vorgelegte Planung einen positiven Zuspruch.

8 Parkstandbilanz

Gegenwärtig befinden sich auf dem Parkstreifen der „Kleinen Dorneburger Straße“ 13 Parkstände in Schrägaufstellung. Die Straßenbreite als auch die Aufstelltiefe ermöglichen hier das Ändern der Schräg- zur Senkrechtaufstellung. Dadurch entsteht ein Zugewinn an zusätzlichen 2 Parkständen auf insgesamt 15 Parkstände. Zusätzlich wird die Befahrbarkeit der Abstellanlage durch die Änderung des Aufstellwinkels erhöht, da dadurch zusätzliche Rangier- und Wendemanöver vermieden werden können.

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9 Barrierefreiheit

Die Aspekte der Barrierefreiheit werden im gesamten Bereich der geplanten Umgestaltungsmaßnahme berücksichtigt. Dabei erfolgt der Ausbau gemäß den relevanten DIN Normen sowie den mit dem Arbeitskreis Barrierefreies Bauen für Menschen mit Behinderungen abgestimmten Regelzeichnungen (Fußgängerüberwege, Bushaltestellen) der Stadt Herne. Die Ausführungsplanung wird in einer der nächsten Sitzungen des vorgenannten Arbeitskreises vorgestellt.

10 Straßenoberbau nach RStO 12

Die Fahrbahn und der Gehweg werden gemäß RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012) entsprechend nachfolgender Tabelle aufgebaut. Der Kreisinnenring wird mittels Betonfertigteilen hergestellt.

 

Fahrbahn
Belastungsklasse 32

Haltepunkt Bus
Belastungsklasse 32

Gehweg

4 cm Asphaltdecke

28 cm Betondecke

8 cm Betonsteinpflaster

8 cm Asphaltbinder

4 cm Brechsand-Splitt

14 cm Asphalttragschicht

15 cm Schottertragschicht

20 cm Schottertragschicht

20 cm Schottertragschicht

34 cm Frostschutzschicht

27 cm Frostschutzschicht

 

75 cm Aufbau

75 cm Aufbau

32 cm Aufbau

 

11 Ver- und Entsorgungsleitungen

Im Plangebiet befinden sich zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadtentwässerung Herne, der Telekom AG, der Wasserversorgung Herne, der Stadtwerke Herne, der Uniper Wärme GmbH, sowie von Unitymedia. Detaillierte Informationen über den genauen Verlauf der Ver- und Entsorgungsleitungen wurden bereits im Vorfeld eingeholt. Es ist abzusehen, dass Versorgungsleitungen aufgrund der geometrischen Zwangspunkte des KVP umzulegen sind. Dadurch entstehen aufgrund der Folgepflicht der Versorger der Stadt Herne keine zusätzlichen Kosten.

12 Beleuchtung

Die lichttechnische Berechnung zur Festlegung der Leuchtenstandorte erfolgt im Rahmen der sich anschließenden Ausführungsplanung. Die Beleuchtungsplanung orientiert sich dabei am Grundsatz der Energieeffizienz und schafft durch regelmäßige und einheitliche neue Lichtpunkte in den Knotenpunktarmen eine städtebauliche Qualität. Zusätzlich erfolgt eine normgerechte Beleuchtung der Fußgängerüberwege im Bereich des Kreisverkehrsplatzes. Sämtliche Maste der Beleuchtung werden in Eisenglimmergrau gestrichen.

13 Entwässerung

Die Entwässerung der Fahrbahn (Dachprofil) erfolgt gemäß dem Regelausbau der Stadt Herne mittels beidseits der Fahrbahn verlaufenden zweireihigen Entwässerungsrinnen und den darin integrierten Sinkkästen im Format 50x30 cm. Ausreichende Quer- und Längsneigungen stellen den Abfluss des Oberflächenwassers entsprechend sicher. Die Gehwege entwässern entsprechend dem Quergefälle zur Fahrbahn hin. Je nach Erfordernis werden an Tiefpunkten zusätzliche Seiteneinläufe eingebaut.

14 Altlasten (Boden, Wasser)

Die im Vorfeld stattgefundenen Baugrunduntersuchungen zeigten, dass auf der gesamten Strecke in den Asphaltschichten mit teerhaltigen Bestandteilen zu rechnen ist. Beim anstehenden Boden unterhalb der Packlage bzw. dem Recyclingmaterial muss ebenfalls von belastetem Material ausgegangen werden.

15 Grunderwerb

Für die Baumaßnahme wird kein Grunderwerb getätigt.

 

16 KAG

Die Herstellung des Kreisverkehres ist nach den Bestimmungen der Herner KAG-Satzung beitragsfrei. Eine KAG Erhebung kommt grundsätzlich nur für die an den Kreisverkehr anschließenden Straßenabschnitte in Betracht. Nach Prüfung ist eine Beitragserhebung für die Dorneburger Straße zw. KVP und An der Dorneburg erforderlich. Es müssen 20% der Fahrbahnkosten und 60% der Gehwegkosten abgerechnet werden.

17 Finanzierung

Die Kosten wurden im Rahmen der Entwurfsplanung errechnet und belaufen sich brutto, einschl. Baunebenkosten, auf ca. 1.700.000 €. Die Maßnahme ist Gegenstand des Stadtumbauprozesses und kann zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten mit Bundes- und Landesmitteln der Stadterneuerung gefördert werden.

Nicht förderfähige Kosten wie öffentliche Parkstände und Einnahmen aus dem kommunalen Abgabengesetz (siehe Punkt 16 „KAG“) werden von den zuwendungsfähigen Kosten abgezogen.

Ein Zuwendungsbescheid liegt vor. Die Maßnahme kann vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt sowie der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg zur Förderung realisiert werden.

18 Bauzeit + Baubeginn

Die Bauzeit für die Umgestaltung des gegenständlichen Knotenpunkts beträgt insgesamt ca. 11 Monate. Der Baubeginn zur Umsetzung der Maßnahme ist witterungsabhängig und für das Frühjahr 2018 avisiert.

19 Umleitung

Der Knotenpunkt soll für die Dauer der Bauarbeiten abschnittsweise halbseitig gesperrt werden. Die Verkehrsführung erfolgt dann über den halben Kreisverkehrsplatz. Anliegerverkehre werden während der Baumaßnahme ermöglicht. Die genaue Verkehrsführung erfolgt in Absprache mit der Verkehrslenkung sowie der Polizei nach erfolgter Fertigstellung der Ausführungsplanung.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 


Anlagen:
 

  • Lageplan (M 1/250)
  • Regelquerschnitt (M 1/25)

                            

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan KV Königstraße (811 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Regelquerschnitt Königstraße (124 KB)