|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Herne beschließt, die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) für zehn Jahre vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Stadtgebiet Herne im Wege eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 (VO 1370/2007) und entsprechend dem VRR-Finanzierungssystem zu betrauen. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst - vorbehaltlich der Zustimmung durch die mitbedienten Aufgabenträger - auch die von der HCR im Kreisgebiet Recklinghausen und in den Städten Bochum und Dortmund zu erbringenden Betriebsleistungen.
b) Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der HCR soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. Darüber hinaus erfolgt mit Zustimmung der Stadt Dortmund eine Ausweitung der Bestandsbetrauung der Stadt Herne auf das Stadtgebiet Dortmund für die Betriebsleistungen der HCR auf der Linie 361 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019.
c) Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten des Nahverkehrsplans der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.
d) Die Verwaltung der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HCR erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
e) Die Verwaltung der Stadt Herne wird beauftragt, die Veröffentlichung der Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) zu veranlassen.
f) Die Vertreter der Stadt Herne werden in der nächsten Gesellschafterversammlung der HCR über einen entsprechenden Weisungsbeschluss der Versorgungs- und Verwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH über die Geschäftsführung der VVH angewiesen, die Geschäftsführung der HCR anzuweisen, diesen Ratsbeschluss verbindlich zu beachten. Dabei sind auch die Vorgaben aufgrund der Beschlüsse der mitbedienten Gebietskörperschaften zu beachten.
g) Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851) und 11.12.2007 (Vorlage 2007/0688) sowie zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis f) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR- Informationssystems und des VRR-Fahrplans.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Die Linke | Piraten-AL | FDP | AfD |
dafür: | 20 | 10 | 5 | 2 | 1 | - | 1 | 1 |
dagegen: | - |
|
|
|
|
|
|
|
Enthaltung: | - |
|
|
|
|
|
|
|