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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 54.01 Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen | Nr.: 4 Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen |
2.631 € p.a. (Folgejahre)
- 3.998 € p.a. (Folgejahre) |
Nr.: 54.02 Bez.: Verkehrsanlagen | Nr.: 4 Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen |
1.474 € p.a. (Folgejahre)
-2.268 € p.a. (Folgejahre) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.541041 Bez. Anliegerbeiträge nach Paragr. 8 KAG NW | Nr.: 4 Bez.: Einzahlung aus Beiträgen u. ä. Entgelten |
131.560 €
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Nr.: 7.541084 Bez.: Erneuerung von Gehwegflächen Eickel | Nr.: 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen | -199.900 € |
Nr.: 7.542041 Bez.: Anliegerbeiträge nach Paragr. 8 KAG NW | Nr.: 4 Bez.: Einzahlung aus Beiträgen u. ä. Entgelten |
36.855 €
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Nr.: 7.542010 Bez.: Erneuerung von Beleuchtungsanlagen | Nr.: 9 Bez.: Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen |
-56.700 €
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eickel beschließt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt, die Gehwegerneuerung Rheinische Straße zwischen Hofstraße und Günnigfelder Straße gemäß der nachfolgenden Baubeschreibung + Planung und die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen entlang der Rheinischen Straße.
Sachverhalt:
Die 60 Jahre alten Bäume, die in der Rheinischen Straße standen, wurden zur
Gewährleistung der Verkehrssicherung 2016 gefällt. Dieses wurde von der Bezirksvertretung Eickel am 15.09.2016 zur Kenntnis genommen.
Durch die Baumwurzeln und deren Entfernung wurde der Gehweg auf der westlichen Seite stark beschädigt. Die vorhandenen Baumscheiben entsprechen in Größe und Lage nicht mehr den heutigen Bedarfsanforderungen.
Die Gehwegflächen sind in einem schlechten Allgemeinzustand und sind in weiten Teilen nicht mehr verkehrssicher und aufgrund der fehlenden Tragschicht nicht ausreichend frostsicher.
Der vorhandene Aufbau der vorhandenen Gehwege stellt sich wie folgt dar:
30/30 Platten,
4 cm Sand
15-20 cm uneinheitliches, nicht frostsicheres Asche-,Lehm-, Recyclinggemisch
Die Beleuchtungsanlage ist ca. 42 Jahre alt.
Der Gehweg wird entsprechend dem heutigen Standard gemäß RStO 2012 Regelbauweisen für Gehwege erneuert.
Die Standorte der Baumscheiben werden zusammen mit dem Fachbereich Stadtgrün gemäß den heutigen Bedarfsanforderungen angeordnet.
Die Beleuchtungsanlage soll verbessert werden.
2.1 Geplanter Ausbau der Gehwege
Der Aufbau der Gehwegschichten nach Fertigstellung stellt sich wie folgt dar:
8,0 cm Verbundstein-Pflaster grau 10/20/8 cm
4,0 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5
20,0 cm Schottertragschicht (HKS 0/45)
Der Leistungsumfang dieser Maßnahme beträgt ca. 1700 m² Gehwegerneuerung.
Es werden 38 Baumscheiben auf der westlichen Gehwegseite neu errichtet.
Die Lage der Baumscheiben wird den örtlichen Gegebenheiten angepasst.
2.2 Begleitgrün
Die 38 neuen Bäume der Sorte Rotahorn „Acer rubrum“ werden nach Fertigstellung des Gehweges gepflanzt.
2.3 Beleuchtungsanlage
Die Beleuchtungsanlage entlang der Rheinischen Straße wird im Zuge dieser Baumaßnahme erneuert, da nach Aussage der Stadtwerke Herne die Beleuchtungsanlage nicht mehr den Sicherheitsvorschriften entspricht.
Es werden 11 Masten inkl. Leuchten und Leuchtmittel sowie die Straßenbeleuchtungskabel gegen neue ausgetauscht.
Die Kosten betragen ca. 56.700 €.
Da es sich um eine bestehende Straße handelt, sind alle planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben.
Die Höhenplanung der Gehwege wird nicht verändert, daher werden die Gehwegabsenkungen und die Längs- und Querneigungen wie im Bestand ausgebildet.
Die Entwässerung ist von der geplanten Maßnahme nicht betroffen.
Im Vorfeld der Maßnahme werden Boden- und Asphaltuntersuchungen durchgeführt.
Die Kosten betragen gemäß Kostenschätzung für den Gehweg ca. 199.900 €.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen beträgt gemäß Kostenschätzung der Stadtwerke Herne etwa 56.700 €. Somit belaufen sich die Gesamtkosten für diese Maßnahme auf etwa 256.600 €. Diese Maßnahme wird nicht durch das Land NRW gefördert.
Die Ausbaumaßnahme Rheinische Straße ist nach § 8 KAG beitragspflichtig. Es handelt sich hierbei um eine Anliegerstraße. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt nach der zurzeit gültigen Ortssatzung für die Beleuchtung 65 % und für die Gehwege 70 %. Die Gesamtausbaukosten belaufen sich auf ca. 256.600 €.
Hiervon entfallen 199.900 € auf den Gehweg und 56.700 € auf die Beleuchtung.
Der beitragsfähige Ausbauaufwand beträgt demnach für die anrechenbare Gehwegsbreite:
die Gehwege(187.900 € x 70 %)= 131.560 €
die Beleuchtung (56.700 € x 65 %) = 36.855 €
Umlagefähiger Aufwand gesamt= 168.415 €
Für die Gehwege der Rheinischen Straße wurden Straßenbaubeiträge bisher nicht erhoben.
Die Maßnahme wird nach Maßnahmenbeschluss ausgeschrieben. Die Bauzeit wird ca. 6 Monate betragen. Die Bauarbeiten werden entsprechend der bereitgestellten finanziellen Mittel in mehreren Abschnitten ausgeführt. Als Baubeginn ist 2017 vorgesehen.
Für die Dauer der Bauzeit wird der Gehweg für den Fußgängerverkehr gesperrt, aber eine Zuwegung zu den Einfahrten der vorhandenen Grundstücke möglichst aufrecht erhalten.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
- Übersichtplan
- Lageplan
- Foto Rotahorn
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Übersichtsplan Rheinische Straße (234 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | 2017-05-11_E_Rheinische Straße-M 250 (688 KB) | |||
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3 | öffentlich | Rotahorn (429 KB) |