Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0351  

Betreff: Rheinische Straße, Erneuerung der Gehwege zwischen Hofstraße und Günnigfelder Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Gisa Weisensee - 2455
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Deutsch, Christina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
08.06.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
22.06.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

  Finanzielle Auswirkungen in €

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 54.01

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

Nr.: 4

Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

 

2.631 €

p.a. (Folgejahre)

 

 

- 3.998 €

p.a. (Folgejahre)

Nr.: 54.02

Bez.: Verkehrsanlagen

Nr.: 4

Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

 

1.474 €

p.a. (Folgejahre)

 

 

-2.268 €

p.a. (Folgejahre)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.541041

Bez. Anliegerbeiträge nach Paragr. 8 KAG NW

Nr.: 4

Bez.: Einzahlung aus Beiträgen u. ä. Entgelten

 

131.560 €

 

Nr.: 7.541084

Bez.: Erneuerung von Gehwegflächen Eickel

Nr.: 8

Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen

-199.900 €

Nr.: 7.542041

Bez.: Anliegerbeiträge nach Paragr. 8 KAG NW

Nr.: 4

Bez.: Einzahlung aus Beiträgen u. ä. Entgelten

 

36.855 €

 

Nr.: 7.542010

Bez.: Erneuerung von Beleuchtungsanlagen

Nr.: 9

Bez.: Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen

 

-56.700 €

 

 

      


Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt, die Gehwegerneuerung  Rheinische Straße zwischen Hofstraße und Günnigfelder Straße gemäß der nachfolgenden Baubeschreibung + Planung und die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen entlang der Rheinischen Straße.

 

       


Sachverhalt:
 

 

  1. Beschreibung vorhandene Situation

 

Die 60 Jahre alten Bäume, die in der Rheinischen Straße standen, wurden zur

Gewährleistung der Verkehrssicherung 2016 gefällt. Dieses wurde von der Bezirksvertretung  Eickel am 15.09.2016 zur Kenntnis genommen.

Durch die Baumwurzeln und deren Entfernung wurde der Gehweg auf der westlichen Seite stark beschädigt. Die vorhandenen Baumscheiben entsprechen in Größe und Lage nicht mehr den heutigen Bedarfsanforderungen.

Die Gehwegflächen sind in einem schlechten Allgemeinzustand und sind in weiten Teilen nicht mehr verkehrssicher und aufgrund der fehlenden Tragschicht nicht ausreichend frostsicher.

 

Der vorhandene  Aufbau der vorhandenen Gehwege stellt sich wie folgt dar:

 

     30/30 Platten,

4 cm Sand

15-20 cm uneinheitliches, nicht frostsicheres Asche-,Lehm-, Recyclinggemisch

 

Die Beleuchtungsanlage ist ca. 42 Jahre alt.

 

  1. Beschreibung geplante Maßnahme

Der Gehweg wird entsprechend dem heutigen Standard gemäß RStO 2012 Regelbauweisen für Gehwege erneuert.

Die Standorte der Baumscheiben werden zusammen mit dem Fachbereich Stadtgrün  gemäß den heutigen Bedarfsanforderungen  angeordnet.

Die Beleuchtungsanlage soll verbessert werden.

 

2.1 Geplanter Ausbau der Gehwege

Der Aufbau der Gehwegschichten nach Fertigstellung stellt sich wie folgt dar:

 

  8,0 cm Verbundstein-Pflaster grau 10/20/8 cm

  4,0 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5

20,0 cm Schottertragschicht (HKS 0/45)

 

Der Leistungsumfang dieser Maßnahme beträgt ca. 1700 m² Gehwegerneuerung.

Es werden 38 Baumscheiben auf der westlichen Gehwegseite neu errichtet.

Die Lage der Baumscheiben wird den örtlichen Gegebenheiten angepasst.

 

 

 

 

2.2 Begleitgrün

Die 38 neuen Bäume der Sorte Rotahorn „Acer rubrum“ werden nach Fertigstellung des Gehweges gepflanzt.

 

2.3 Beleuchtungsanlage

Die Beleuchtungsanlage entlang der Rheinischen Straße wird im Zuge dieser Baumaßnahme erneuert, da nach Aussage der Stadtwerke Herne  die Beleuchtungsanlage nicht mehr den Sicherheitsvorschriften entspricht.

Es werden 11 Masten inkl. Leuchten und Leuchtmittel sowie die Straßenbeleuchtungskabel gegen neue ausgetauscht.

Die Kosten betragen ca. 56.700 €.

 

  1. Planungsrecht

Da es sich um eine bestehende Straße handelt, sind alle planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben.

 

  1. Längs- und Querneigungen

Die Höhenplanung der Gehwege wird nicht verändert, daher werden die Gehwegabsenkungen und die Längs- und Querneigungen wie im Bestand ausgebildet.

 

  1. Entwässerung

Die Entwässerung ist von der geplanten Maßnahme nicht betroffen.

 

  1. Belastete Schichten

Im Vorfeld der Maßnahme werden Boden- und Asphaltuntersuchungen durchgeführt.

 

  1. Kosten / Zuwendungen

Die Kosten betragen gemäß Kostenschätzung für den Gehweg ca. 199.900 €.

Die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen beträgt gemäß Kostenschätzung der Stadtwerke Herne etwa  56.700 €. Somit belaufen sich die Gesamtkosten für diese Maßnahme auf etwa 256.600 €. Diese Maßnahme wird nicht durch das Land NRW gefördert.

 

  1. KAG

Die Ausbaumaßnahme Rheinische Straße ist nach § 8 KAG beitragspflichtig. Es handelt sich hierbei um eine Anliegerstraße. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt nach der zurzeit gültigen Ortssatzung für die Beleuchtung 65 % und für die Gehwege 70 %. Die Gesamtausbaukosten belaufen sich auf ca. 256.600 €.

Hiervon entfallen 199.900 € auf den Gehweg und 56.700 € auf die Beleuchtung.

 

Der beitragsfähige Ausbauaufwand beträgt demnach für die anrechenbare Gehwegsbreite:

die Gehwege(187.900 € x 70 %)=   131.560 €

die Beleuchtung  (56.700 € x 65 %) =     36.855 €

Umlagefähiger Aufwand gesamt=   168.415 €

 

Für die Gehwege der Rheinischen Straße wurden Straßenbaubeiträge bisher nicht erhoben.

 

 

 

 

  1. Bauzeit / Baubeginn

Die Maßnahme wird nach Maßnahmenbeschluss ausgeschrieben. Die Bauzeit wird ca. 6 Monate betragen. Die Bauarbeiten werden entsprechend der bereitgestellten finanziellen Mittel  in  mehreren Abschnitten ausgeführt. Als Baubeginn ist 2017 vorgesehen.

 

  1. Umleitung

Für die Dauer der Bauzeit wird der Gehweg für den Fußgängerverkehr gesperrt, aber eine Zuwegung zu den Einfahrten der vorhandenen Grundstücke möglichst aufrecht erhalten.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

Stadtrat

 

 


Anlagen:
 

-          Übersichtplan

-          Lageplan

-          Foto Rotahorn

        

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan Rheinische Straße (234 KB) PDF-Dokument (189 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2017-05-11_E_Rheinische Straße-M 250 (688 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Rotahorn (429 KB)