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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0364  

Betreff: Erneuerung verkehrswichtiger Straßen
hier: Edmund-Weber-Straße zwischen Dahlhauser Straße und Magdeburger Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Zinn, 2562
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
08.06.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in €

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5401

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

Nr.: 4

Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

 

17.444  €

p.a. (Folgejahre)

 

 

6.144 €

p.a. (Folgejahre)

 

 

-35.218 €

p.a. (Folgejahre)

Nr.: 5402

Bez.: Verkehrsanlagen

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

Nr.: 4

Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

 

2.044  €

p.a. (Folgejahre)

 

 

2.272  €

p.a. (Folgejahre)

 

 

-5.680 €

p.a. (Folgejahre)

 


Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.541049

Bez.: Erneuerung verkehrs-wichtiger Straßen

Nr.: 1

Bez.: Einzahlung aus Investitionszuwendung

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

872.220 €

 

 

-1.760.900 €

Nr.: 7.541041

Bez.: Anliegerbeiträge nach KAG

Nr.: 4

Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

                               307.200 €

Nr.: 7.542049

Bez.: Erneuerung von Beleuchtungsanlagen

Nr.: 1

Bez.: Einzahlung aus Investitionszuwendung

Nr.: 9

Bez.: Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

51.120 €

 

 

-142.000 €

Nr.: 7.542041

Bez.: Anliegerbeiträge nach KAG

Nr.: 4

Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

    56.800 €  

 


Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt:

Die Erneuerung der Fahrbahn, der Beleuchtung im gesamten Abschnitt und die Erneuerung der Gehwege in Teilbereichen der Edmund-Weber-Straße zwischen der Dahlhauser Straße und der Magedeburger Straße, vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Förderung und der Haushaltsmittelbereitstellung.

 


Sachverhalt:
 

 

  1. Allgemeines

 

Der von der Fahrbahnerneuerung betroffene Bereich der Edmund-Weber-Straße (zwischen Dahlhauser Straße und Magdeburger Straße) liegt zwischen den beiden Fördermaßnahmen Außentangente West und Linie 306. Eine Überschneidung der Ausbauflächen gibt es zu beiden Maßnahmen nicht. Es wird jeweils genau an die Ausbaugrenzen angeschlossen.

 

  1. Beschreibung der vorhandenen Situation

 

Die Fahrbahn der Edmund-Weber-Straße zwischen der Dahlhauser Straße und der Magdeburger Straße weist unterschiedliche Asphaltbefestigungen auf. Durchgeführte Untersuchungen zeigten, dass der Oberbau der Fahrbahn stark variiert und somit stark inhomogen ist. Zudem weist die Fahrbahndecke schwere Mängel wie Netzrisse, Schlaglöcher, Aufbrüche und  Spurrinnen auf. Die festgestellten Aufbaudicken liegen zwischen 15 cm und 60 cm.

Die Entwässerung der Fahrbahn ist ebenfalls nicht einheitlich gelöst. Im gesamten Bereich besitzt die Straße ein Dachprofil. Jedoch sind in Teilbereichen keine, nur eine einseitige oder beidseitige Rinnenflussbahnen angeordnet.

Die Gehwege entlang der Edmund-Weber-Straße sind in unterschiedlicher Bauweise, teils mit Asphalt, teils in alter Plattenbauweise und jeweils auf unzureichendem Oberbau angelegt. Durch die vielen Unebenheiten, u.a. durch Baumwurzeln, und Flickstellen ist der Gehweg ebenfalls erneuerungsbedürftig.

 

Aufzeichnungen über die Reparaturmaßnahmen in dem betreffenden Bereich der letzten zehn Jahre zeigen, dass sich der Unterhaltungsaufwand für die Fahrbahn und die Nebenflächen vervierfacht hat. Dem Bauhof der Stadt Herne ist es demnach jetzt schon nicht mehr möglich den Zustand der Straße zu erhalten.

Die alltäglichen Belastungen, wie Witterung und Verkehr, werden die Fahrbahn und die Gehwege immer weiter beschädigen, weshalb eine Erneuerung der Verkehrsflächen dringend notwendig ist.

 

Zudem ist die sehr alte Beleuchtung zum Großteil erneuerungsbedürftig.

 

Die vorhandenen Lichtsignalanlagen sind in einem guten Zustand und müssen daher

nicht erneuert werden.

 

  1. Beschreibung der geplanten Maßnahme

 

Aufgrund des sehr schlechten Zustandes der Fahrbahn in diesem Bereich, soll die Fahrbahn der Edmund-Weber-Straße auf einer Länge von 1,1 km erneuert werden. Die vorhandene Fahrbahnkonstruktion bietet keine ausreichende Tragfähigkeit und aufgrund der Inhomogenität des Oberbaus keine ausreichende Frostsicherheit. Die durchgeführten Verkehrszählungen haben ergeben, dass täglich ca. 210 Schwerlast-fahrzeuge (LKW) die Strecke im Bereich der Kreuzung Edmund-Weber-Straße/Hordeler Straße von Westen her befahren. Bei der Stadt Herne werden Straßen aufgrund der im NKF festgelegten Abschreibungsdauer auf 50 Jahre bemessen. Dadurch ergibt sich nach RStO 12 die  Belastungsklasse 10.

 

Die erhält folgenden Oberbau:

 

12 cm Asphaltdecke (4 cm AC 8 DS, 8 cm AC 22 BS)

10 cm Asphalttragschicht (AC 32 TS)

15 cm Schottertragschicht (HKS 0/45)

38 cm Frostschutzschicht (RCL 0/45)         

75 cm Gesamtdicke des frostsicheren Oberbaus

 

Zusätzlich ist nach Fertigstellung der Fahrbahn die Wiederherstellung der Detektoren der Lichtsignalanlagen notwendig, die durch die Erneuerung beschädigt bzw. ausgebaut werden.

 

Der Oberbau der Gehwege wird sich nach Fertigstellung in Anlehnung an die Tafel 6,

Zeile 1 der RStO 12 wie folgt darstellen:

 

8 cm Betonpflaster

4 cm Bettung

20 cm Schottertragschicht (HKS 0/45)         

32 cm Gesamtdicke des frostsicheren Oberbaus

 

Im Gehwegbereich zwischen der Hordeler Str. und Richard-Wagner-Str. ist das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt. Bei der Erneuerung der Oberfläche wird der Gehwegaufbau entsprechend der RStO 12 mit einer zusätzlichen 20 cm dicken Frostschutzschicht hergestellt.

 

Entlang des Gehweges auf der Edmund-Weber-Straße zwischen der Richard-Wagner-Straße und der Hochstraße stehen Bäume in Pflanzbeeten. Um die Schäden und Beeinträchtigungen im Bereich der Fahrbahn durch die Baumwurzeln zu minimieren und dem Baum einen breiteren Wurzelraum zur Verfügung zu stellen, wird auf diesem Straßenabschnitt der südliche Bordstein in ganzer Länge um 0,5 m in Richtung der Fahrbahnmitte verschoben. Die verbleibende Fahrbahnbreite beträgt 8,5 m und ist für den Begegnungsfall Bus/Bus ausreichend.

 

Im Zuge des Ausbaus werden alle Fahrbahnquerungen barrierefrei mit taktilen Einrichtungen hergestellt. Die Ausführung erfolgt gemäß der mit dem Behindertenbeirat der Stadt Herne abgestimmten Regelbauweise.

 

Die Bushaltestelle „Eickel, Hochstr.“ (beide Fahrtrichtungen) wird barrierefrei hergestellt.

 

Vor Hausnr. 6 der Edmund-Weber-Straße befindet sich eine z.Z. nicht bepflanzte Baumscheibe. Diese wird mit einem an den Standort angepassten Baum neu bepflanzt. Eine Abstimmung der Baumart erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung mit FB Stadtgrün.

 

  1. Beleuchtung

 

Die Planung zur Beleuchtung der öffentlichen Flächen erfolgt durch die Stadtwerke Herne. Die genaue Ausführung wird im weiteren Planungsprozess abgestimmt und festegelgt.

 

  1. Fahrbahnmarkierung

 

Art und Umfang der aufzubringenden Fahrbahnmarkierung wird im weiteren Planungs-prozess mit der Verkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt und festgelegt.

 

  1. Längs- und Querneigungen

 

Die Höhenlage der Fahrbahn wird nicht verändert. Die Höhe der Buskapsteine führt in den Haltestellenbereichen „Eickel, Hochstr.“ zu einer Erhöhung des Gehweges um ca. 8 bis 12 cm.

 

  1. Entwässerung

 

Am vorhandenen Entwässerungskanal liegt kein Erneuerungsbedarf vor.

Im Zuge der Fahrbahnerneuerung werden die vorhandenen Straßenabläufe durch Längsrekordeinläufe ersetzt und acht Straßenabläufe hinzugefügt. Zudem wird auf beiden Seiten eine zweizeilige Rinnenflussbahn eingebaut.

 

  1. Belastete Schichten

 

Die im Vorfeld stattgefundenen Untersuchungen zeigten, dass auf der gesamten Strecke in den Asphaltschichten mit teerhaltigen Bestandteilen zu rechnen ist. Beim anstehenden Boden unterhalb der Packlage bzw. dem Recyclingmaterial muss ebenfalls von belastetem Material ausgegangen werden.

 

  1. Beschilderung

 

Die Beschilderung wird nicht verändert.

 

  1. Kosten / Zuwendungen

 

Die Maßnahme ist zur Förderung beim Land Nordrhein-Westfalen beantragt.

 

  1. KAG

 

Die Umbaumaßnahme der als Hauptverkehrsstraße eingestuften Edmund-Weber-Straße ist nach Kommunalabgabengesetz ( KAG NRW ) beitragspflichtig.

 

Die anrechenbaren Ausbaukosten der Fahrbahn betragen etwa 1.200.000 €. Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt nach der Ortssatzung 20 %, somit ein umzulegender Aufwand in Höhe von 240.000 €.

 

Die anrechenbaren Kosten des Gehwegausbaus von insgesamt 425.000 € sind zu 60 % beitragspflichtig, somit ein umzulegender Aufwand in Höhe von 255.000 €.

 

Die Beleuchtungskosten belaufen sich auf 142.000 €. Ihr beitragsfähiger Aufwand von 40% beträgt daher ca. 56.800 €.

 

Der umzulegende Gesamtaufwand beträgt somit etwa 551.800 €.

 

Da sich unter den zu berücksichtigenden Grundstücken auch drei übergroße städtische Grundstücke ( 2 Schulen und 1 Sportplatz ) befinden, reduziert sich der umzulegende Aufwand auf die Eigentümer auf etwa 364.000 €.

 

 

 

  1. Bauzeit + Baubeginn

 

Die Maßnahmen zur Erneuerung der Fahrbahn, des Gehwegs und der Beleuchtungs-anlage werden nach Beschlussfassung, Haushaltsmittelbereitstellung und Eingang des positivem Zuwendungsbescheides ausgeschrieben. Die Bauzeit wird ca. 10 Monate betragen und mit den Bauarbeiten wird, vorbehaltlich der Witterung, im Herbst 2017 begonnen.

 

  1. Umleitung

 

Der Ausbaubereich umfasst eine Länge von 1,1 km. In dem Bereich befinden sich zahlreiche Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie zwei Schulen, eine Kirche, zwei Friedhöfe, ein Krankenhaus etc. Um die Beeinträchtigungen durch den Ausbau so gering wie möglich zu halten, kann der Ausbau der Fahrbahn nicht in einem Zug erfolgen. Deshalb wird zunächst auf dem Teilstück von der Dahlhauser Straße bis zur Hordeler Straße die Fahrbahn erneuert. Anschließend wird dieses Teilstück für den Verkehr wieder freigegeben. Im direkten Anschluss erfolgt der Fahrbahnausbau des zweiten Bereiches von der Hordeler- bis zur Richard-Wagner-Straße. In gleicher Weise wird dann auch  der Fahrbahnausbau des letzten Teilstücks von der Richard-Wagner-Straße bis zur Magdeburger Straße durchgeführt.

Während der einzelnen Bauphasen erfolgt für jedes Teilstück jeweils eine Vollsperrung der Fahrbahn. Die Kreuzungsbereiche Edmund-Weber-Straße/Hordeler Str. und Edmund-Weber-Straße/Richard-Wagner-Straße werden weitestgehend für den kreuzenden und Anliegerverkehr freigehalten und nicht zeitgleich erneuert.

 

Während der gesamten Bauzeit wird eine großräumige Umleitung über die Dorstener und Berliner Straße eingerichtet. Zusätzlich wird für den ersten Bauabschnitt an der Kreuzung Dahlhauser Straße/Hordeler Straße eine mobile Lichtsignalanlage aufgestellt, um für den öffentlichen Nahverkehr eine ortsnahe Umleitung zu gewährleisten.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 


Anlagen:
 

-          Übersichtplan (aus Stadtplan)

-          Lageplan (M 1/1.000)

  • (1 Farbkopie je Fraktion) bei Pläne bis zu DIN A3

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan_Edmund-Weber-Str (428 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Lageplan_Edmund-Weber-Straße (748 KB)