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Sachverhalt:
Im Jahr 2002 wurde die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Die Stadt Herne ist gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, strategische Lärmkarten und einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Zur Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wurde die Brilon Bondzio Weiser GmbH aus Bochum beauftragt.
Mit dem Lärmaktionsplan sollen gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Dazu wurde anhand der Lärmkarten, die Ende 2015 fertiggestellt wurden, in einem ersten Schritt die Zahl der von Lärm betroffenen Bewohner berechnet und Belastungsschwerpunkte, sogenannte „Hotspots“, identifiziert. Dies sind Bereiche, in denen besonders viele Menschen von besonders hohen Lärmpegeln betroffen sind. Für die Hotspots werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung vorrangig Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt. Parallel dazu werden Bereiche untersucht, die als sogenannte „Ruhige Gebiete“ vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden sollen. Ein weiterer Schwerpunkt der Lärmaktionsplanung liegt in der aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit, die im Januar und Februar 2017 durchgeführt wurde.
Herr Dr.-Ing. Weinert von der Brilon Bondzio Weiser GmbH wird in der Sitzung über den Sachstand zur Lärmaktionsplanung berichten.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat