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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung  

Bezeichnung: des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Datum: Do, 08.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
InnovationCity roll out - Sachstandsbericht -
2017/0373  
Ö 2  
Enthält Anlagen
Soziale Stadt Wanne-Süd; hier: Umgestaltung des Knotenpunktes Bielefelder Straße / Holsterhauser Straße/ Königstraße zu einem Kreisverkehr
Enthält Anlagen
2017/0378  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Lärmaktionsplan der Stadt Herne, mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung
2017/0361  
Ö 4  
Bildung einer neuen öffentlichen Einrichtung / Neubaumaßnahme einer städtischen Kindertageseinrichtung am Hölkeskampring in Herne - Planungsänderung
Enthält Anlagen
2017/0342  
Ö 5  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel 1. Maßnahmenbeschluss durch die Bezirksvertretung Eickel zum Bau einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - öffentliche Parkfläche und Beschluss zur Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne 2. Ermächtigungsbeschluss durch den Rat der Stadt zum Abschluss des Durchführungsvertrages und des Grundstückübertragungsvertrages
Enthält Anlagen
2017/0355  
Ö 6  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2017/0352  
Ö 7  
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Mülheim an der Ruhr (22 MH)
Enthält Anlagen
2017/0349  
Ö 8  
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für zwei Änderungsverfahren in Essen: 28 E und 29 E
Enthält Anlagen
2017/0350  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Entwurf der zweiten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt Bochum - Stellungnahme der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2017/0367  
Ö 10  
Rheinische Straße, Erneuerung der Gehwege zwischen Hofstraße und Günnigfelder Straße
Enthält Anlagen
2017/0351  
Ö 11  
Erneuerung verkehrswichtiger Straßen hier: Edmund-Weber-Straße zwischen Dahlhauser Straße und Magdeburger Straße
Enthält Anlagen
2017/0364  
Ö 12  
Betriebsleistungen der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH im Gebiet der Stadt Herne - Direktvergabe
2017/0365  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:
 

a)             Der Rat der Stadt Herne beschließt, die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) für zehn Jahre vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Stadtgebiet Herne im Wege eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 (VO 1370/2007) und entsprechend dem VRR-Finanzierungssystem zu betrauen. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst - vorbehaltlich der Zustimmung durch die mitbedienten Aufgabenträger - auch die von der HCR im Kreisgebiet Recklinghausen und in den Städten Bochum und Dortmund zu erbringenden Betriebsleistungen.

b)             Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der HCR soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. Darüber hinaus erfolgt mit Zustimmung der Stadt Dortmund eine Ausweitung der Bestandsbetrauung der Stadt Herne auf das Stadtgebiet Dortmund für die Betriebsleistungen der HCR auf der Linie 361 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019.

c)             Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten des Nahverkehrsplans der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.

d)             Die Verwaltung der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HCR erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

e)             Die Verwaltung der Stadt Herne wird beauftragt, die Veröffentlichung der Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) zu veranlassen.

f)               Die Vertreter der Stadt Herne werden in der nächsten Gesellschafterversammlung der HCR über einen entsprechenden Weisungsbeschluss der Versorgungs- und Verwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH über die Geschäftsführung der VVH angewiesen, die Geschäftsführung der HCR anzuweisen, diesen Ratsbeschluss verbindlich zu beachten. Dabei sind auch die Vorgaben aufgrund der Beschlüsse der mitbedienten Gebietskörperschaften zu beachten.

g)             Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851) und 11.12.2007 (Vorlage 2007/0688) sowie zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis f) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR- Informationssystems und des VRR-Fahrplans.

      

   
    08.06.2017 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 12 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)             Der Rat der Stadt Herne beschließt, die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) für zehn Jahre vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Stadtgebiet Herne im Wege eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 (VO 1370/2007) und entsprechend dem VRR-Finanzierungssystem zu betrauen. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst - vorbehaltlich der Zustimmung durch die mitbedienten Aufgabenträger - auch die von der HCR im Kreisgebiet Recklinghausen und in den Städten Bochum und Dortmund zu erbringenden Betriebsleistungen.

b)             Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der HCR soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. Darüber hinaus erfolgt mit Zustimmung der Stadt Dortmund eine Ausweitung der Bestandsbetrauung der Stadt Herne auf das Stadtgebiet Dortmund für die Betriebsleistungen der HCR auf der Linie 361 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019.

c)             Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten des Nahverkehrsplans der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.

d)             Die Verwaltung der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HCR erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

e)             Die Verwaltung der Stadt Herne wird beauftragt, die Veröffentlichung der Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) zu veranlassen.

f)               Die Vertreter der Stadt Herne werden in der nächsten Gesellschafterversammlung der HCR über einen entsprechenden Weisungsbeschluss der Versorgungs- und Verwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH über die Geschäftsführung der VVH angewiesen, die Geschäftsführung der HCR anzuweisen, diesen Ratsbeschluss verbindlich zu beachten. Dabei sind auch die Vorgaben aufgrund der Beschlüsse der mitbedienten Gebietskörperschaften zu beachten.

g)             Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851) und 11.12.2007 (Vorlage 2007/0688) sowie zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis f) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR- Informationssystems und des VRR-Fahrplans.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten-AL

FDP

AfD

dafür:

20

10

5

2

1

-

1

1

dagegen:

-

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    04.07.2017 - Haupt- und Personalausschuss
    Ö 13 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

a)             a) Der Rat der Stadt Herne beschließt, die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) für zehn Jahre vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Stadtgebiet Herne im Wege eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 (VO 1370/2007) und entsprechend dem VRR-Finanzierungssystem zu betrauen. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst - vorbehaltlich der Zustimmung durch die mitbedienten Aufgabenträger - auch die von der HCR im Kreisgebiet Recklinghausen und in den Städten Bochum und Dortmund zu erbringenden Betriebsleistungen.

b)             b) Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der HCR soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. Darüber hinaus erfolgt mit Zustimmung der Stadt Dortmund eine Ausweitung der Bestandsbetrauung der Stadt Herne auf das Stadtgebiet Dortmund für die Betriebsleistungen der HCR auf der Linie 361 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019.

c)             c) Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten des Nahverkehrsplans der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.

d)             d) Die Verwaltung der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HCR erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

e)             e) Die Verwaltung der Stadt Herne wird beauftragt, die Veröffentlichung der Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) zu veranlassen.

f)               f) Die Vertreter der Stadt Herne werden in der nächsten Gesellschafterversammlung der HCR über einen entsprechenden Weisungsbeschluss der Versorgungs- und Verwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH über die Geschäftsführung der VVH angewiesen, die Geschäftsführung der HCR anzuweisen, diesen Ratsbeschluss verbindlich zu beachten. Dabei sind auch die Vorgaben aufgrund der Beschlüsse der mitbedienten Gebietskörperschaften zu beachten.

g)             g)Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851) und 11.12.2007 (Vorlage 2007/0688) sowie zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis f) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR- Informationssystems und des VRR-Fahrplans.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

 

 

   
    11.07.2017 - Rat der Stadt
    Ö 23 - beschlossen
   

Beschluss:

 

a)             Der Rat der Stadt Herne beschließt, die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) für zehn Jahre vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Stadtgebiet Herne im Wege eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 (VO 1370/2007) und entsprechend dem VRR-Finanzierungssystem zu betrauen. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst - vorbehaltlich der Zustimmung durch die mitbedienten Aufgabenträger - auch die von der HCR im Kreisgebiet Recklinghausen und in den Städten Bochum und Dortmund zu erbringenden Betriebsleistungen.

b)             Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der HCR soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. Darüber hinaus erfolgt mit Zustimmung der Stadt Dortmund eine Ausweitung der Bestandsbetrauung der Stadt Herne auf das Stadtgebiet Dortmund für die Betriebsleistungen der HCR auf der Linie 361 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019.

c)             Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten des Nahverkehrsplans der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.

d)             Die Verwaltung der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HCR erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

e)             Die Verwaltung der Stadt Herne wird beauftragt, die Veröffentlichung der Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) zu veranlassen.

f)               Die Vertreter der Stadt Herne werden in der nächsten Gesellschafterversammlung der HCR über einen entsprechenden Weisungsbeschluss der Versorgungs- und Verwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH über die Geschäftsführung der VVH angewiesen, die Geschäftsführung der HCR anzuweisen, diesen Ratsbeschluss verbindlich zu beachten. Dabei sind auch die Vorgaben aufgrund der Beschlüsse der mitbedienten Gebietskörperschaften zu beachten.

g)             Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851) und 11.12.2007 (Vorlage 2007/0688) sowie zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis f) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR- Informationssystems und des VRR-Fahrplans.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

AfD

FDP

Blech

OB

dafür:

52

23

13

5

3

3

2

2

0

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

 

 

Ö 13  
Betriebsleistungen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG und der Vestische Straßenbahnen GmbH im Stadtgebiet Herne - Direktvergabe
2017/0366  
Ö 14  
Ausbau von Wegen auf dem Südfriedhof
Enthält Anlagen
2017/0202  
Ö 15  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 16  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
N 1     Genehmigung einer Dinglichkeitsentscheidung zur Vergabe eines Auftrages zur Zustandserfassung und Bewertung der Straßen der Stadt Herne      
N 2     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 3     Anfragen der Ausschussmitglieder