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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | InnovationCity roll out - Sachstandsbericht - | 2017/0373 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Soziale Stadt Wanne-Süd; hier: Umgestaltung des Knotenpunktes Bielefelder Straße / Holsterhauser Straße/ Königstraße zu einem Kreisverkehr | 2017/0378 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Lärmaktionsplan der Stadt Herne, mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung | 2017/0361 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bildung einer neuen öffentlichen Einrichtung / Neubaumaßnahme einer städtischen Kindertageseinrichtung am Hölkeskampring in Herne - Planungsänderung | 2017/0342 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel 1. Maßnahmenbeschluss durch die Bezirksvertretung Eickel zum Bau einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - öffentliche Parkfläche und Beschluss zur Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne 2. Ermächtigungsbeschluss durch den Rat der Stadt zum Abschluss des Durchführungsvertrages und des Grundstückübertragungsvertrages | 2017/0355 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8, Edmund-Weber-Straße / Röhlinghauser Markt, Stadtbezirk Eickel 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) | 2017/0352 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Mülheim an der Ruhr (22 MH) | 2017/0349 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für zwei Änderungsverfahren in Essen: 28 E und 29 E | 2017/0350 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Entwurf der zweiten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt Bochum - Stellungnahme der Stadt Herne | 2017/0367 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Rheinische Straße, Erneuerung der Gehwege zwischen Hofstraße und Günnigfelder Straße | 2017/0351 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Erneuerung verkehrswichtiger Straßen hier: Edmund-Weber-Straße zwischen Dahlhauser Straße und Magdeburger Straße | 2017/0364 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Betriebsleistungen der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH im Gebiet der Stadt Herne - Direktvergabe | 2017/0365 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Herne beschließt, die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) für zehn Jahre vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Stadtgebiet Herne im Wege eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 (VO 1370/2007) und entsprechend dem VRR-Finanzierungssystem zu betrauen. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst - vorbehaltlich der Zustimmung durch die mitbedienten Aufgabenträger - auch die von der HCR im Kreisgebiet Recklinghausen und in den Städten Bochum und Dortmund zu erbringenden Betriebsleistungen. b) Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der HCR soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. Darüber hinaus erfolgt mit Zustimmung der Stadt Dortmund eine Ausweitung der Bestandsbetrauung der Stadt Herne auf das Stadtgebiet Dortmund für die Betriebsleistungen der HCR auf der Linie 361 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019. c) Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten des Nahverkehrsplans der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen. d) Die Verwaltung der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HCR erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. e) Die Verwaltung der Stadt Herne wird beauftragt, die Veröffentlichung der Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) zu veranlassen. f) Die Vertreter der Stadt Herne werden in der nächsten Gesellschafterversammlung der HCR über einen entsprechenden Weisungsbeschluss der Versorgungs- und Verwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH über die Geschäftsführung der VVH angewiesen, die Geschäftsführung der HCR anzuweisen, diesen Ratsbeschluss verbindlich zu beachten. Dabei sind auch die Vorgaben aufgrund der Beschlüsse der mitbedienten Gebietskörperschaften zu beachten. g) Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851) und 11.12.2007 (Vorlage 2007/0688) sowie zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis f) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR- Informationssystems und des VRR-Fahrplans.
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08.06.2017 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Herne beschließt, die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) für zehn Jahre vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Stadtgebiet Herne im Wege eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 (VO 1370/2007) und entsprechend dem VRR-Finanzierungssystem zu betrauen. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst - vorbehaltlich der Zustimmung durch die mitbedienten Aufgabenträger - auch die von der HCR im Kreisgebiet Recklinghausen und in den Städten Bochum und Dortmund zu erbringenden Betriebsleistungen. b) Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der HCR soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. Darüber hinaus erfolgt mit Zustimmung der Stadt Dortmund eine Ausweitung der Bestandsbetrauung der Stadt Herne auf das Stadtgebiet Dortmund für die Betriebsleistungen der HCR auf der Linie 361 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019. c) Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten des Nahverkehrsplans der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen. d) Die Verwaltung der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HCR erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. e) Die Verwaltung der Stadt Herne wird beauftragt, die Veröffentlichung der Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) zu veranlassen. f) Die Vertreter der Stadt Herne werden in der nächsten Gesellschafterversammlung der HCR über einen entsprechenden Weisungsbeschluss der Versorgungs- und Verwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH über die Geschäftsführung der VVH angewiesen, die Geschäftsführung der HCR anzuweisen, diesen Ratsbeschluss verbindlich zu beachten. Dabei sind auch die Vorgaben aufgrund der Beschlüsse der mitbedienten Gebietskörperschaften zu beachten. g) Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851) und 11.12.2007 (Vorlage 2007/0688) sowie zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis f) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR- Informationssystems und des VRR-Fahrplans.
Abstimmungsergebnis:
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04.07.2017 - Haupt- und Personalausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:
a) a) Der Rat der Stadt Herne beschließt, die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) für zehn Jahre vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Stadtgebiet Herne im Wege eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 (VO 1370/2007) und entsprechend dem VRR-Finanzierungssystem zu betrauen. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst - vorbehaltlich der Zustimmung durch die mitbedienten Aufgabenträger - auch die von der HCR im Kreisgebiet Recklinghausen und in den Städten Bochum und Dortmund zu erbringenden Betriebsleistungen. b) b) Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der HCR soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. Darüber hinaus erfolgt mit Zustimmung der Stadt Dortmund eine Ausweitung der Bestandsbetrauung der Stadt Herne auf das Stadtgebiet Dortmund für die Betriebsleistungen der HCR auf der Linie 361 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019. c) c) Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten des Nahverkehrsplans der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen. d) d) Die Verwaltung der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HCR erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. e) e) Die Verwaltung der Stadt Herne wird beauftragt, die Veröffentlichung der Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) zu veranlassen. f) f) Die Vertreter der Stadt Herne werden in der nächsten Gesellschafterversammlung der HCR über einen entsprechenden Weisungsbeschluss der Versorgungs- und Verwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH über die Geschäftsführung der VVH angewiesen, die Geschäftsführung der HCR anzuweisen, diesen Ratsbeschluss verbindlich zu beachten. Dabei sind auch die Vorgaben aufgrund der Beschlüsse der mitbedienten Gebietskörperschaften zu beachten. g) g)Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851) und 11.12.2007 (Vorlage 2007/0688) sowie zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis f) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR- Informationssystems und des VRR-Fahrplans.
Abstimmungsergebnis:
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11.07.2017 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 23 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Herne beschließt, die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) für zehn Jahre vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) im Stadtgebiet Herne im Wege eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 (VO 1370/2007) und entsprechend dem VRR-Finanzierungssystem zu betrauen. Die Betrauung mittels Direktvergabe umfasst - vorbehaltlich der Zustimmung durch die mitbedienten Aufgabenträger - auch die von der HCR im Kreisgebiet Recklinghausen und in den Städten Bochum und Dortmund zu erbringenden Betriebsleistungen. b) Die Bestandsbetrauung für das Gebiet der Stadt Herne zugunsten der HCR soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2019 bestehen bleiben. Darüber hinaus erfolgt mit Zustimmung der Stadt Dortmund eine Ausweitung der Bestandsbetrauung der Stadt Herne auf das Stadtgebiet Dortmund für die Betriebsleistungen der HCR auf der Linie 361 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019. c) Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Inhalten des Nahverkehrsplans der Stadt Herne in der jeweils gültigen Fassung. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen. d) Die Verwaltung der Stadt Herne wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HCR erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. e) Die Verwaltung der Stadt Herne wird beauftragt, die Veröffentlichung der Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) zu veranlassen. f) Die Vertreter der Stadt Herne werden in der nächsten Gesellschafterversammlung der HCR über einen entsprechenden Weisungsbeschluss der Versorgungs- und Verwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH über die Geschäftsführung der VVH angewiesen, die Geschäftsführung der HCR anzuweisen, diesen Ratsbeschluss verbindlich zu beachten. Dabei sind auch die Vorgaben aufgrund der Beschlüsse der mitbedienten Gebietskörperschaften zu beachten. g) Die Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur ÖSPV-Finanzierung vom 13.12.2005 (Vorlage 2005/0851) und 11.12.2007 (Vorlage 2007/0688) sowie zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 22.09.2009 (Vorlage 2009/0560) und 02.12.2014 (Vorlage 2014/0666) bleiben von den Regelungen der Ziffern a) bis f) dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR- Informationssystems und des VRR-Fahrplans.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 13 | Betriebsleistungen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG und der Vestische Straßenbahnen GmbH im Stadtgebiet Herne - Direktvergabe | 2017/0366 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Ausbau von Wegen auf dem Südfriedhof | 2017/0202 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Genehmigung einer Dinglichkeitsentscheidung zur Vergabe eines Auftrages zur Zustandserfassung und Bewertung der Straßen der Stadt Herne | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 3 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||