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Der Haupt- und Personalausschuss beschließt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung im Wege der Dringlichkeit:
Zur Deckung von überplanmäßigen Auszahlungen bei dem Projekt 7.360106 Königin-Luisen-Schule (Kita Michaelstr.) werden insgesamt 632.900,00 € (286.000,00 € Auszahlung für Baumaßnahmen und 346.900,00 € Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) benötigt.
Eine Deckung für diese überplanmäßigen Auszahlungen steht im Projekt 7.360104 - Ausbau u3 – bei den Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen in Höhe von 330.900,00 € sowie durch Zuweisungen vom Land in Höhe von 302.000,00 € zur Verfügung.
Ein unabweisbares Bedürfnis wird anerkannt.
28.06.2016 - Haupt- und Personalausschuss
Ö 6 - beschlossen
geänderterBeschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss beschließt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung im Wege der Dringlichkeit:
Zur Deckung von überplanmäßigen Auszahlungen bei dem Projekt 7.360106 Königin-Luisen-Schule (Kita Michaelstr.) werden insgesamt 632.900,00 € (286.000,00 € Auszahlung für Baumaßnahmen und 346.900,00 € Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) benötigt.
Eine Deckung für diese überplanmäßigen Auszahlungen steht im Projekt 7.360104 - Ausbau u3 – bei den Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen in Höhe von 330.900,00 € sowie durch Zuweisungen vom Land in Höhe von 302.000,00 € zur Verfügung.
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