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Auszug - Bebauungsplan Nr. 248, Meesmannstraße/Südstraße, Stadtbezirk Herne-Mitte Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)   

des Haupt- und Personalausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt- und Personalausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 28.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:09 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2016/0373 Bebauungsplan Nr. 248, Meesmannstraße/Südstraße,
Stadtbezirk Herne-Mitte
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Golding, 3008
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss

 

  1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 28.04.2016 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“  einschließlich Begründung und Umweltbericht zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. beschließt, den Entwurf vom 28.04.2016 einschließlich Begründung, Umweltbericht und vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

11

4

3

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0