Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0373  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 248, Meesmannstraße/Südstraße,
Stadtbezirk Herne-Mitte
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Golding, 3008
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
19.05.2016 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
01.06.2016 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
16.06.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
28.06.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 


Beschlussvorschlag:
 

Der Haupt- und Personalausschuss

 

1        nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 28.04.2016 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“  einschließlich Begründung und Umweltbericht zustimmend zur Kenntnis.

 

beschließt, den Entwurf vom 28.04.2016 einschließlich Begründung, Umweltbericht und vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.  


Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“ wird im Norden durch die nördliche Grenze der Südstraße begrenzt. Im Westen verläuft die Plange-bietsgrenze an der westlichen Grenze des Betriebsgeländes der Entsorgung Herne AöR, Südstraße 10. Im Süden verläuft sie an der südlichen Grenze des Betriebsgeländes entlang, dann südlich des Flurstückes Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 35, Flurstück 12 (Meesmannstraße 14) und Flurstück 250 zur Meesmannstraße. Sie verläuft entlang der westlichen Seite der Meesmannstraße bis zur Stadtgrenze Bochum. Im Osten wird der Geltungsbereich durch die östliche Straßenseite der Meesmannstraße begrenzt.

Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss verändert. Dabei sind zum einen die Flächen nördlich der Südstraße entfallen. Zum anderen ist die Verkehrsfläche der Meesmannstraße bis zur Stadtgrenze Bochum in das Plangebiet mit aufgenommen worden. Der Geltungsbereich umfasst jetzt eine Fläche von ca. 7,82 ha.

Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.

 

B. Anlaß und Ziel der Planung
 

Das Betriebsgelände der Entsorgung Herne AöR soll nach Osten zur Meesmannstraße hin sowie nach Süden erweitert werden. Hierfür wurde das Grundstück Meesmannstraße 14 (Flurstück Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 35, Flurstück 12) erworben und in die Fläche in die Planung einbezogen.

Die geplante Erweiterung der Betriebsfläche der Entsorgung Herne ist auf der Grundlage des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 182/1 „Zentraler Betriebshof“ nicht möglich, da dieser im südlichen Teil „öffentliche Grünfläche“ festsetzt.

Zudem lassen die Festsetzungen von Pflanzgeboten sowie das Maß der baulichen Nutzung des rechtskräftigen Bebauungsplans die vorgesehene Erweiterung der Betriebsfläche der Entsorgung Herne nicht zu.

 

D. Bisheriges Planverfahren

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB beschlossen, die am 26.11.2015 erfolgte.

Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte am 14.12.2015.

Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und der Planentwurf ergänzt.

Die umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind als Anlage 4 beigefügt.

 

 

F. Weitere Vorgehensweise
 

Nach Fassung des Offenlagebeschlusses wird der Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Es ist vorgesehen, dass die externen Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) durch die Stadt Herne umgesetzt werden. Hierfür wird zwischen der Stadt Herne und dem Vorhabenträger ein Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

  Stadtrat  


Anlagen:
 

1. Lage im Stadtgebiet 1:10.000

 

2.1 Bebauungsplan Nr. 248 – Blatt 1 i.d.F. vom 28.04.2016 zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (1 Exemplar je Fraktion)

 

2.2 Bebauungsplan Nr. 248 – Blatt 2 i.d.F. vom 28.04.2016 zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (1 Exemplar je Fraktion)

 

2.3 Bebauungsplan Nr. 248 – Blatt 3 i.d.F. vom 28.04.2016 zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (1 Exemplar je Fraktion)

 

3.1 Begründung Teil I

mit den Gutachten zur Begründung:

 

G1: Heller und Kalka: Artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe I/II zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“ – Herne Mitte, Januar 2016

G2: Geotech Albrecht: Geotechnischer Bericht über die Baugrundverhältnisse im Bereich des Bauvorhabens Neubau eines Wertstoffhofes Meesmannstraße in 44625 Herne, 11. Februar 2015

G3: Geotech Albrecht: Bauvorhaben Sickermulde am geplanten Wertstoffhof, Meesmannstraße in Herne, Geotechnischer Bericht zu den hydrogeologischen und bodenmechanischen Bodenverhältnissen, 8. Juli 2015

G4: Müller-BBM: Neubau eines Wertstoffhofs in Herne,  Schalltechnische Verträglichkeitsprüfung nach TA Lärm, Bericht Nr. M123018/01 vom 16. Februar 2016

G5: Müller-BBM: Bebauungsplan Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“, Schalltechnische Erfassung der gewerblichen Bestandssituation innerhalb des Plangebietes, Bericht Nr. M123018/02 vom 15. März 2016

G6: Müller-BBM: Bebauungsplan Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“, Ermittlung der gewerblichen Geräuschvorbelastung, Bericht Nr. M123018/03 vom 20. April 2016

G7: Müller-BBM: Bebauungsplan Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“, Schalltechnische Kontingentierung, Bericht Nr. M123018/04 vom 28. April 2016

G8: BrilonBondzioWeiser: Detaillierte Verkehrsuntersuchung für das interkommunale Gewerbegebiet HER-BO-43, Oktober 2012

G9: BrilonBondzioWeiser: Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Wertstoffhofs und Neubau des Bauhofs der Stadt Herne, Januar 2016

Müller-BBM: Neubau eines Wertstoffhofs in Herne,  Schalltechnische Verträglichkeitsprüfung nach TA Lärm, Bericht Nr. M123018/01 vom 16. Februar 2016

 

3.2 Begründung Teil II Umweltbericht

mit den Anlagen zum Umweltbericht

 

3.2 Umweltbericht S22

3.2 Umweltbericht S27

3.2 Umweltbricht Anlage 1

3.2 Umweltbericht Anlage 2

 

4. Umweltrelevante Stellungnahmen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_LageStadtgebiet10000 (655 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2_1 Bebauungsplan_Blatt1 (1887 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage2_1 Bebauungsplan_Blatt2 (5156 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage2_1 Bebauungsplan_Blatt3 (1285 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage3_1_Begründung_TeilI (861 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage3_2_TeilII_Umweltbericht (17512 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Anlage3_2_TeilII_Umweltbericht_Anlage1_A1(nur_digital) (1198 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Anlage3_2_TeilII_Umweltbericht_Anlage1_A3 (640 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Anlage3_2_TeilII_Umweltbericht_Anlage2_A1(nur_digital) (1998 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich Anlage3_2_TeilII_Umweltbericht_Anlage2_A3 (886 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich Anlage3_2_TeilII_Umweltbericht_S22 (2428 KB)      
Anlage 12 12 öffentlich Anlage3_2_TeilII_Umweltbericht_S27 (1180 KB)      
Anlage 13 13 öffentlich Anlage3_G1_ASP1und2 (7011 KB)      
Anlage 14 14 öffentlich Anlage3_G2_GeotechnischerBericht1_20150211 (2042 KB)      
Anlage 15 15 öffentlich Anlage3_G3_GeotechnischerBericht2_20150708 (2449 KB)      
Anlage 16 16 öffentlich Anlage3_G4_Schall01NeubauWertstoffhof_20160216 (1708 KB)      
Anlage 17 17 öffentlich Anlage3_G5_Schall02GewerbelärmImPlangebiet_20160315 (6297 KB)      
Anlage 18 18 öffentlich Anlage3_G6_Schall03GewerbelärmVorbelastung_20160420 (3436 KB)      
Anlage 19 19 öffentlich Anlage3_G7_Schall04Kontingentierung_20160428 (3581 KB)      
Anlage 20 20 öffentlich Anlage3_G8_VerkehrHerBo43_2012_10 (14174 KB)      
Anlage 21 21 öffentlich Anlage3_G9_VerkehrWertstoffhofBetriebshof_2016_01 (3023 KB)      
Anlage 22 22 öffentlich Anlage4_umweltrelevanteStellungnahmen (68 KB)