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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss
1 nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 28.04.2016 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“ einschließlich Begründung und Umweltbericht zustimmend zur Kenntnis.
beschließt, den Entwurf vom 28.04.2016 einschließlich Begründung, Umweltbericht und vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“ wird im Norden durch die nördliche Grenze der Südstraße begrenzt. Im Westen verläuft die Plange-bietsgrenze an der westlichen Grenze des Betriebsgeländes der Entsorgung Herne AöR, Südstraße 10. Im Süden verläuft sie an der südlichen Grenze des Betriebsgeländes entlang, dann südlich des Flurstückes Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 35, Flurstück 12 (Meesmannstraße 14) und Flurstück 250 zur Meesmannstraße. Sie verläuft entlang der westlichen Seite der Meesmannstraße bis zur Stadtgrenze Bochum. Im Osten wird der Geltungsbereich durch die östliche Straßenseite der Meesmannstraße begrenzt.
Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss verändert. Dabei sind zum einen die Flächen nördlich der Südstraße entfallen. Zum anderen ist die Verkehrsfläche der Meesmannstraße bis zur Stadtgrenze Bochum in das Plangebiet mit aufgenommen worden. Der Geltungsbereich umfasst jetzt eine Fläche von ca. 7,82 ha.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
B. Anlaß und Ziel der Planung
Das Betriebsgelände der Entsorgung Herne AöR soll nach Osten zur Meesmannstraße hin sowie nach Süden erweitert werden. Hierfür wurde das Grundstück Meesmannstraße 14 (Flurstück Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 35, Flurstück 12) erworben und in die Fläche in die Planung einbezogen.
Die geplante Erweiterung der Betriebsfläche der Entsorgung Herne ist auf der Grundlage des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 182/1 „Zentraler Betriebshof“ nicht möglich, da dieser im südlichen Teil „öffentliche Grünfläche“ festsetzt.
Zudem lassen die Festsetzungen von Pflanzgeboten sowie das Maß der baulichen Nutzung des rechtskräftigen Bebauungsplans die vorgesehene Erweiterung der Betriebsfläche der Entsorgung Herne nicht zu.
D. Bisheriges Planverfahren
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB beschlossen, die am 26.11.2015 erfolgte.
Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte am 14.12.2015.
Die vorgebrachten Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und der Planentwurf ergänzt.
Die umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind als Anlage 4 beigefügt.
F. Weitere Vorgehensweise
Nach Fassung des Offenlagebeschlusses wird der Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es ist vorgesehen, dass die externen Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) durch die Stadt Herne umgesetzt werden. Hierfür wird zwischen der Stadt Herne und dem Vorhabenträger ein Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
1. Lage im Stadtgebiet 1:10.000
2.1 Bebauungsplan Nr. 248 – Blatt 1 i.d.F. vom 28.04.2016 zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (1 Exemplar je Fraktion)
2.2 Bebauungsplan Nr. 248 – Blatt 2 i.d.F. vom 28.04.2016 zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (1 Exemplar je Fraktion)
2.3 Bebauungsplan Nr. 248 – Blatt 3 i.d.F. vom 28.04.2016 zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (1 Exemplar je Fraktion)
3.1 Begründung Teil I
mit den Gutachten zur Begründung:
G1: Heller und Kalka: Artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe I/II zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“ – Herne Mitte, Januar 2016
G2: Geotech Albrecht: Geotechnischer Bericht über die Baugrundverhältnisse im Bereich des Bauvorhabens Neubau eines Wertstoffhofes Meesmannstraße in 44625 Herne, 11. Februar 2015
G3: Geotech Albrecht: Bauvorhaben Sickermulde am geplanten Wertstoffhof, Meesmannstraße in Herne, Geotechnischer Bericht zu den hydrogeologischen und bodenmechanischen Bodenverhältnissen, 8. Juli 2015
G4: Müller-BBM: Neubau eines Wertstoffhofs in Herne, Schalltechnische Verträglichkeitsprüfung nach TA Lärm, Bericht Nr. M123018/01 vom 16. Februar 2016
G5: Müller-BBM: Bebauungsplan Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“, Schalltechnische Erfassung der gewerblichen Bestandssituation innerhalb des Plangebietes, Bericht Nr. M123018/02 vom 15. März 2016
G6: Müller-BBM: Bebauungsplan Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“, Ermittlung der gewerblichen Geräuschvorbelastung, Bericht Nr. M123018/03 vom 20. April 2016
G7: Müller-BBM: Bebauungsplan Nr. 248 „Meesmannstraße/Südstraße“, Schalltechnische Kontingentierung, Bericht Nr. M123018/04 vom 28. April 2016
G8: BrilonBondzioWeiser: Detaillierte Verkehrsuntersuchung für das interkommunale Gewerbegebiet HER-BO-43, Oktober 2012
G9: BrilonBondzioWeiser: Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Wertstoffhofs und Neubau des Bauhofs der Stadt Herne, Januar 2016
Müller-BBM: Neubau eines Wertstoffhofs in Herne, Schalltechnische Verträglichkeitsprüfung nach TA Lärm, Bericht Nr. M123018/01 vom 16. Februar 2016
3.2 Begründung Teil II Umweltbericht
mit den Anlagen zum Umweltbericht
3.2 Umweltbericht S22
3.2 Umweltbericht S27
3.2 Umweltbricht Anlage 1
3.2 Umweltbericht Anlage 2
4. Umweltrelevante Stellungnahmen