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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0486  

Betreff: Reorganisation der Immobilienfunktion der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Harbott
Federführend:FB 12 - Personal und Zentraler Service Bearbeiter/-in: Obermeier, Susanne
Beratungsfolge:
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
28.06.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
05.07.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt, das Gebäude­management Herne (GMH) als derzeit organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige kommunale Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (eigenbetriebsähnliche Einrichtung) zum Ablauf des 31.12.2017 24:00 Uhr aufzulösen.

 

Die dem GMH zugeordneten Aufgaben werden mit Beginn des 01.01.2018 an durch die Stadt Herne innerhalb des Dezernats II in einem neu zu bildenden Fachbereich 26 „Gebäudemanagement“ wahrgenommen.

 

Als Folge der Auflösung des GMH ist auch der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements Herne aufzulösen. An seine Stelle tritt ein neu zu gründender Immobilienausschuss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorisch, personalwirtschaftlich und finanztechnisch erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen.

 

 


Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne hat am 18. März 2002 beschlossen, die Verwaltung der städtischen Gebäude und Liegenschaften in Form der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Gebäudemanagement Herne (GMH)“ zu organisieren. Das GMH wurde zum 1. April 2002 gegründet und wird seither nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) geführt. Das GMH ist entsprechend dem Gründungsbeschluss des Rates der Stadt Herne verantwortlich für die Gesamtheit aller gebäudewirtschaftlichen Dienstleistungen und den Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung des unbebauten Grundbesitzes, wie z. B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, die Schadensbeseitigung, Wirtschaftlichkeitsanalysen sowie Erstellung eines Wirtschaftsplans.

 

Im Rahmen der veränderten Anforderungen an ein zielorientiertes Immobilienmanagement wurde dem Fachbereich Stadtentwicklung (Fachbereich 22) im Jahre 2012 die Rolle des Eigentümervertreters (Strategie, Konzeption, Bedarfsorientierung etc.) in Bezug auf das im Haushalt bilanzierte Gebäudevermögen übertragen. Dieser Funktion obliegt im Fachbereich 22 die Entwicklung von immobilienpolitischen Leitzielen, die Entwicklung und Überwachung von generellen Raum- und anderen einheitlichen Standards für alle gebäudewirtschaftlichen Dienstleistungen. Diese zentrale Steuerungsfunktion macht eine enge kooperative Zusammenarbeit und Abstimmung der Beteiligten mit- und untereinander erforderlich (Eigentümervertreter, Finanzsteuerung, Nutzer, GMH). Die Gebote der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Effektivität sind dabei tragende Prinzipien der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 beschlossen, die Betriebsleitung bis zum 31.12.2016 weiterhin interimsweise dem derzeitigen Geschäftsführer der HGW, Herrn Thomas Bruns, zu übertragen.

 

Die Berufung von Herrn Bruns zum Betriebsleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement Herne läuft daher nunmehr zum 31.12.2016 aus.

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Untersuchung der Gemeindeprüfungsanstalt zur Optimierung der Immobilienbewirtschaftung kommt eine weitere Verlängerung der bisher praktizierten „Zwischenlösung“ nicht in Betracht. Unabhängig davon haben sich aus der gemeinsamen Leitung von HGW und GMH keine Synergieeffekte ergeben und sind auch zukünftig nicht zu erwarten.

 

Die Weiterführung des „Gebäudemanagement Herne“ als eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist keine zielführende Option, da die ursprünglichen Gründe für die Wahl dieser Betriebsform insgesamt nicht mehr vorliegen bzw. die erwarteten Erfolge nur bedingt eingetreten sind.

 

Eine Übertragung des gesamten bebauten Grundvermögens ist in der Vergangenheit nicht erfolgt und auch zukünftig nicht mehr beabsichtigt. Mit der Einführung des NKF in der Verwaltung ist auch die damalige Intention zur Einführung einer kaufmännischen Buchführung in einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung überholt.

 

Im Rahmen der Rekommunalisierung sind dagegen Synergien im Bereich Personal, kaufmännische Aufgaben und Organisation des Gebäudemanagements Herne zu erwarten.

 

Unter Zugrundelegung der vorliegenden Erkenntnisse und der Entwicklung der Immobilienwirtschaft ist die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Gebäudemanagement Herne“ aufzulösen und zum 01.01.2018 als Fachbereich in die Verwaltungsstruktur der Stadt Herne einzugliedern.

 

Es ist daher unter der Gliederungsziffer 26 im Dezernat II ein neuer Fachbereich Gebäudemanagement einzurichten. Dem Fachbereich Gebäudemanagement wird sowohl das technische Management als auch das kaufmännische Management (Gebäudedienste und Gebäudeverwaltung) zugeordnet.

 

Das bisher auch dem GMH zugehörige Immobilienmanagement (Portfoliomanagement und Projektentwicklung) wird dem Fachbereich 22 in seiner Funktion als Eigentümervertreter übertragen.

 

Sowohl das technische Management und das kaufmännische Management als auch das strategische Immobilienmanagement sind dann demselben Dezernat zugeordnet und können ganzheitlich betrachtet und gesteuert werden.

 

Nach der Entscheidung des Rates über die Reorganisation der Immobilienfunktionen der Stadt Herne sind die damit einhergehenden organisatorischen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen zur Neustrukturierung der Immobilienfunktionen im Detail zu prüfen und vorzubereiten.

 

Die Mitglieder des Betriebsausschusses werden zur Sitzung des Haupt- und Personalausschusses geladen und somit vor der Entscheidung des Rates informiert.

 

Als Folge der Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist der Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne aufzulösen und durch einen Immobilienausschuss zu ersetzen.

 

Zum Zeitpunkt der Auflösung werden sämtliche Aktiva und Passiva des GMH mit allen Rechten und Pflichten auf die Stadt Herne übertragen.

 

Als eine der wichtigsten personalwirtschaftlichen Maßnahmen wäre alsbald die Stelle des Leiters/der Leiterin des Gebäudemanagements zu besetzen, um nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Herrn Bruns die Leitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement Herne sicherzustellen, die Feinjustierung der zukünftigen Aufgabenstrukturierung des Fachbereichs Gebäudemanagement Herne abzustimmen und den Übergang zu begleiten.

 

Als weiterer Schritt wird die Gründung einer Schulbausanierungsgesellschaft geprüft.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

 

 


Anlagen:
 

Organigramm  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2016_06_R_Organigramm Herne mit PR - Gebäude_Entwurf (225 KB)