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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Herne.
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, die Sauberkeit im Stadtgebiet zu fördern und im Rahmen des „Paktes für Sauberkeit“ vereinbart, neue Handlungsfelder zu erschließen.
Dabei ist neben konstruktiven Veränderungen, wie zum Beispiel
die Umgestaltung von Containerstandplätzen,
Veränderung der Kontrollen,
organisatorische Veränderungen zur Optimierung von Abläufen,
die Aufnahme von Verboten in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Herne (OBV) vorgesehen, sodass die Verschmutzungen durch wilde Müllkippen zurückgehen und auch das subjektive Empfinden von Unsauberkeit und Unsicherheitsempfinden unterdrückt wird, indem optische Eindrücke wie Betteln oder das Plakatieren auf Privatgrundstücken eingeschränkt werden.
Gleichzeitig soll daher auch der Alkoholverzehr in öffentlichen Bereichen eingeschränkt werden.
Im Einzelnen werden die in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der OBV genannten Tatbestände eingefügt:
§ 5 Abs. 3
Alkoholverzehr zum Schutz der Straßen und Anlagen
§ 5 Abs. 4
Aggressives Betteln
§ 5 Abs. 5
Betteln durch und mit Kinder/n
§ 16 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5
Werbung auf Privatflächen und zulässige Ausnahmen
Daher ist eine entsprechende Änderungsverordnung zu erlassen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Chudziak
-Stadtrat-
Anlage
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der OBV
Ordnungsbehördliche Straßenverordnung – OBV – (Änderungen sind kursiv und unterlegt dargestellt)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der OBV (27 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Ordnungsbehördliche Straßenverordnung - OBV - (61 KB) | ![]() |