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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0466  

Betreff: Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Herne - Ordnungsbehördliche Straßenverordnung - OBV - vom 21.12.2005
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Torkowski, Michael
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:FB 23 - Recht
Bearbeiter/-in: Broja, Gabriele   
Beratungsfolge:
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
28.06.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.07.2016 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 


Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Herne.

 


Sachverhalt:
Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, die Sauberkeit im Stadtgebiet zu fördern und im Rahmen des Paktes für Sauberkeit vereinbart, neue Handlungsfelder zu erschließen.

 

Dabei ist neben konstruktiven Veränderungen, wie zum Beispiel

 

die Umgestaltung von Containerstandplätzen,

Veränderung der Kontrollen,

organisatorische Veränderungen zur Optimierung von Abläufen,

 

die Aufnahme von Verboten in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Herne (OBV) vorgesehen, sodass die Verschmutzungen durch wilde Müllkippen zurückgehen und auch das subjektive Empfinden von Unsauberkeit und Unsicherheitsempfinden unterdrückt wird, indem optische Eindrücke wie Betteln oder das Plakatieren auf Privatgrundstücken eingeschränkt werden.

Gleichzeitig soll daher auch der Alkoholverzehr in öffentlichen Bereichen eingeschränkt werden.

 

Im Einzelnen werden die in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der OBV genannten Tatbestände eingefügt:

 

§ 5 Abs. 3

Alkoholverzehr zum Schutz der Straßen und Anlagen

 

§ 5 Abs. 4

Aggressives Betteln

 

§ 5 Abs. 5

Betteln durch und mit Kinder/n

 

§ 16 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5

Werbung auf Privatflächen und zulässige Ausnahmen

 

Daher ist eine entsprechende Änderungsverordnung zu erlassen.

 

Der Oberbürgermeister

 

In Vertretung

 

 

 

Chudziak

-Stadtrat-  


Anlage
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der OBV

Ordnungsbehördliche Straßenverordnung – OBV – (Änderungen sind kursiv und unterlegt dargestellt)  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der OBV (27 KB) PDF-Dokument (51 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Ordnungsbehördliche Straßenverordnung - OBV - (61 KB) PDF-Dokument (104 KB)