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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0483  

Betreff: Ersatzbeschaffung von 4 Löschfahrzeugen LF 10
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schlunke
Federführend:FB 33 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Schlunke, Paul
Beratungsfolge:
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
28.06.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 12.05

Bez.: Feuerwehr und Zivilschutz

Nr.: 13

Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Nr.: 14

Bez.: Abschreibungen

rd. -122.400 € (jährlich)

(13) -33.400 €

(14) -89.000 €

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.120501

Bez.: Fuhrpark Feuerwehr

Nr.: 9

Bez.: Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

rd. -1.335.000 €

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Durchführung der folgenden Investitionsmaßnahme:

 

Ersatzbeschaffung von 4 Löschfahrzeugen vom Typ LF10 (Löschgruppenfahrzeug)

 

 

 


Sachverhalt:
Die bisher eingesetzten schfahrzeuge der Baujahre 1992 (2 Fahrzeuge), 1994 und 1995ssen voraussichtlich Ende 2016 außer Dienst gestellt werden. Die übliche Nutzungsdauer von Löschfahrzeugen liegt bei 15 Jahren. An den Fahrzeugen sind verschiedene Komponenten entsprechend ihrer Nutzung verschlissen. Die Fahrzeuge haben, mit Blick auf den Abnutzungsgrad, nur noch einen eingeschränkten Einsatzwert. Eine Instandsetzung ist aus technischer und einsatztaktischer Sicht daher unwirtschaftlich.

 

Die Kosten für die Ersatzbeschaffung werden bei rd. 1.335 TEUR liegen. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel stehen im investiven Haushalt 2016 (960 TEUR) und als Verpflichtungsermächtigung 2017 (375 TEUR) im Budget des Fachbereichs zur Verfügung; der Fachbereich Finanzen hat diese Mittel bereits freigegeben.

 

 

Hinweis: Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen handelt es sich um Kosten, die sich aus den jährlich durchzuführenden Sicherheitsprüfungen gemäß den einschlägigen Regelungen in der StVZO und den Unfallverhütungsvorschriften ergeben. Hinzu kommen Ausgaben für Kraft- und Schmierstoffe entsprechend der Einsatzhäufigkeit. Ab dem 3. Jahr sind Ausgaben für die laufende Fahrzeugunterhaltung einzuplanen (Verschleißteile wie Batterie, Reifen u. ä.). Den vorseitig genannten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind die bisher benötigten Aufwendungen für die außer Dienst gestellten Altfahrzeuge gegenüber zu stellen. Die Abschreibungen wurden auf der Basis einer Nutzungsdauer von 15 Jahren errechnet.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Dr. Burbulla