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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 12.05 Bez.: Feuerwehr und Zivilschutz | Nr.: 13 Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Nr.: 14 Bez.: Abschreibungen | rd. -122.400 € (jährlich) (13) -33.400 € (14) -89.000 €
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.120501 Bez.: Fuhrpark Feuerwehr | Nr.: 9 Bez.: Erwerb von beweglichem Anlagevermögen | rd. -1.335.000 €
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Durchführung der folgenden Investitionsmaßnahme:
Ersatzbeschaffung von 4 Löschfahrzeugen vom Typ LF10 (Löschgruppenfahrzeug)
Sachverhalt:
Die bisher eingesetzten Löschfahrzeuge der Baujahre 1992 (2 Fahrzeuge), 1994 und 1995 müssen voraussichtlich Ende 2016 außer Dienst gestellt werden. Die übliche Nutzungsdauer von Löschfahrzeugen liegt bei 15 Jahren. An den Fahrzeugen sind verschiedene Komponenten entsprechend ihrer Nutzung verschlissen. Die Fahrzeuge haben, mit Blick auf den Abnutzungsgrad, nur noch einen eingeschränkten Einsatzwert. Eine Instandsetzung ist aus technischer und einsatztaktischer Sicht daher unwirtschaftlich.
Die Kosten für die Ersatzbeschaffung werden bei rd. 1.335 TEUR liegen. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel stehen im investiven Haushalt 2016 (960 TEUR) und als Verpflichtungsermächtigung 2017 (375 TEUR) im Budget des Fachbereichs zur Verfügung; der Fachbereich Finanzen hat diese Mittel bereits freigegeben.
Hinweis: Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen handelt es sich um Kosten, die sich aus den jährlich durchzuführenden Sicherheitsprüfungen gemäß den einschlägigen Regelungen in der StVZO und den Unfallverhütungsvorschriften ergeben. Hinzu kommen Ausgaben für Kraft- und Schmierstoffe entsprechend der Einsatzhäufigkeit. Ab dem 3. Jahr sind Ausgaben für die laufende Fahrzeugunterhaltung einzuplanen (Verschleißteile wie Batterie, Reifen u. ä.). Den vorseitig genannten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind die bisher benötigten Aufwendungen für die außer Dienst gestellten Altfahrzeuge gegenüber zu stellen. Die Abschreibungen wurden auf der Basis einer Nutzungsdauer von 15 Jahren errechnet.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Burbulla