Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0367  

Betreff: Schulorganisatorische Maßnahmen an den Förderschulen
• Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) – Stadtbezirk Sodingen
• Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) – Stadtbezirk Sodingen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Reschke, Peter
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Wischniewski, Kerstin
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
24.05.2016 
des Schulausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
08.06.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Integrationsrat Anhörung
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
28.06.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.07.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

 

a)   Die Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die vorhandenen Klassen der Paul-Klee-Schule wechseln schulorganisatorisch ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) zur Erich-Kästner-Schule. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die Auflösung der Paul-Klee-Schule angeordnet.

 

b)   Die Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert und als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Sprache (Primarstufe) sowie Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) geführt.

 

c)   Die Erich-Kästner-Schule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) an zwei Standorten geführt, und zwar mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne und mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) am Standort Grüner Weg 14, 44627 Herne. Ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) wechseln die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) vom Standort Grüner Weg 14 zum Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43. Die Erweiterung der Primarstufe erfolgt in integrativer Form. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkt Lernen) verbleiben am  Standort Grüner Weg 14.

 

d)   Die im Auslaufprozess befindliche Astrid-Lindgren-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2017/2018  (31.07.2018) endgültig aufgelöst. Die zum Auflösungstermin noch vorhandenen Klassen der Astrid-Lindgren-Schule wechseln zur städtischen Förderschule im Verbund Erich-Kästner-Schule.

 

 


Sachverhalt:
 

Ausgangslage / Einleitung

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW vom 16.10.2013 hat das Land den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen gesetzlich verankert. Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird Sclerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderdagogischer Unterstützung grundsätzlich ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten. Eltern von Sclerinnen und Sclern mit einem Bedarf an sonderdagogischer Unterstützung können weiterhin die rderschulen wählen, wenn sie dies vorziehen und ein entsprechendes Angebot vorhanden ist.

 

Unter dem Begriff Gemeinsames Lernen wird die sonderdagogische Unter-stützung nunmehr zusammengefasst (§ 19 Abs. 2 Schulgesetz NRW - SchulG) und löst den gemeinsamen Unterricht (Primarstufe) und die integrativen Lerngruppen                   (Sekundarstufe) ab. Es gibt auch weiterhin sieben rderschwerpunkte:

         Lernen

         Sprache

         Emotionale und soziale Entwicklung

         Hören und Kommunikation

         Sehen

         Geistige Entwicklung und

         rperliche und motorische Entwicklung.

 

In seinen Sitzungen am

hat der Schulausschuss des Rates der Stadt die ausführlichen Berichte der Verwaltung zur Situation der Förderschulen sowie zum Stand des schulischen Inklusionsprozesses zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Einleitung schulorganisatorischer Maßnahmen beauftragt. Auf dieser Grundlage wurde zwischenzeitlich

 

  • die Förderschule Viktor-Reuter-Straße (Förderschwerpunkt Lernen) zum Schuljahr 2013/2014 aufgelöst,
  • nach Auflösung der Janoschschule (Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Primarstufe) zum Schuljahresende 2013/2014 am Standort Dorneburg die Konzentration dieses Förderschwerpunktes für die Primarstufe und Sekundarstufe I beschlossen; gleichzeitig wurde dort der Förderschwerpunkt Lernen aufgegeben,
  • die Förderschule Astrid-Lindgren (Förderschwerpunkt Lernen) zum Schuljahr 2015/2016 auslaufend aufgelöst; sie nimmt also keine Schülerinnen und Schüler mehr auf.

 

Orte der sonderdagogischen rderung

In § 20 Abs. 1 SchulG ist festgelegt, dass sowohl inklusiv arbeitende allgemeine Schulen als auch rderschulen und Schulen für Kranke Orte sonderdagogischer rderung sind. Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot werden die Schulen des Gemeinsamen Lernens durch die Schulaufsicht in Abstimmung mit dem Schulträger festgelegt. Der Schulträger kann mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht allgemeine Schulen als Schwerpunktschulen bestimmen. Eine solche Schule umfasst über die rderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung hinaus mindestens einen weiteren rderschwerpunkt der Bereiche Geistige Entwicklung, körperliche/motorische Entwicklung, Hören/Kommunikation sowie Sehen. Schwerpunktschulen unterstützen andere Schulen im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Inklusion.

 

Situation der Förderschulen in Herne

Neben den allgemeinen Schulen sind auch die rderschulen Orte der sonderda-gogischen rderung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 SchulG). Diese Förderung findet zwar in der Regel an der allgemeinen Schule statt, Eltern können jedoch abweichend hiervon eine rderschule wählen (§ 20 Abs. 2 SchulG).

 

Im laufenden Schuljahr 2015/2016 findet sonderdagogische rderung an folgenden städtischen rderschulen statt:

rderschwerpunkt Lernen

rderschule Astrid-Lindgren (seit 2015/2016 auslaufend)

rderschule Paul-Klee

rderschwerpunkt Geistige Entwicklung

rderschule Schwalbenweg

rderschule Robert-Brauner

rderschwerpunkt Sprache

rderschule Erich-Kästner

rderschwerpunkt Emotionale/Soziale Entwicklung

rderschule Dorneburg.

 

Die Entwicklung der rderschulen ist abhängig vom künftigen Anwahlverhalten der Eltern. Im Schuljahr 2008/2009 besuchten noch 929 Schülerinnen und Schüler die rderschulen, im aktuellen Schuljahr 2015/2016 waren es nur noch 667 (minus 28 %).                     Einen srbaren Rückgang erleben die rderschulen mit dem rderschwerpunkt             Lernen. Im gleichen Beobachtungszeitraum sank die Zahl der Kinder von 487 auf 205                  (minus 58 %).

 

 

Lernen

Sprache

Emot./soziale Entwicklung

Geistige                         Entwicklung

 

2008

2015

2008

2015

2008

2015

2008

2015

Primarstufe

131

20

170

165

50

30

190

185

Sekundarstufe I

356

185

-

-

32

70

 

 

Gesamt

487

205

170

165

82

100

190

185

 

 

 

Mit der Änderung des Schulgesetzes ist eine Neufassung der Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen einhergegangen. Diese setzt mit Blick auf die Schülerzahl verbindliche Mindeststandards für den Fortbestand einer Schule. Nachfolgend eine Übersicht über die aktuelle Situation der Herner Förderschulen:

 

 

SuS 2012/13

SuS

2015/16

Mindestgröße

 

Sprache (Primarstufe):

S Erich-Kästner

185

165

55

noch

gesichert

 

Geistige Entwicklung:

 

 

 

 

S Robert-Brauner

77

82

50

noch

gesichert

S Schwalbenweg

97

103

50

noch

gesichert

 

 

 

2015/16

Mindestgröße

 

Lernen:

Schüler

Klassen

S Astrid-Lindgren

107

9

144

auslaufend seit 2015

S Paul-Klee

98

7

144

lt. VO auslaufend ab 2016

Emot./soziale Entwicklung:

S Dorneburg

30+70=

100

2+6=

8

33+55=

88

noch                 gesichert

 

 

Situation der Förderschulen Lernen

Die Gesamtzahl der an den Herner Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen angemeldeten Kinder ist seit einigen Jahren stark rückläufig. Die Schülerzahlentwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

 

2010/11

2011/12

2012/13

2013/14

2014/15

2015/16

Primarstufe

134

105

63

32

26

20

Sekundarstufe I

319

306

282

257

210

185

Gesamt

453

411

345

289

236

205

 

 

Damit erreicht auch die letzte noch aufnehmende Förderschule Lernen Paul-Klee die Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern nicht mehr. Die Mindestgrößenverordnung gibt den Schulträgern vor, die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse mit Wirkung bis spätestens zum Schuljahr 2015/16 bzw. zum Schuljahr 2016/2017 (Schulen aus dem Schulversuch „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“) zu fassen. Die Schülerzahl der beiden Schulen stellt sich im laufenden Schuljahr 2015/2016 wie folgt dar (Schulstatistik vom 15.10.2015):

 

 

 

 

Schüler in

Kl. 1-4

Kl. 5

Kl. 6

Kl. 7

Kl. 8

Kl. 9

Kl. 10

Gesamt

S Astrid-Lindgren

8

10

11

12

25

30

11

107

S Paul-Klee

12

10

6

12

26

13

19

98

 

 

r die künftige Entwicklung des Förderschwerpunktes Lernen wird ausgehend von den noch vorhandenen Schüler-/ Klassenzahlen sowie weiter anhaltenden Zugängen auf niedrigem Niveau aus der eigenen Primarstufe bzw. aus dem Gemeinsamen Lernen der Grundschulen folgende Annahme getroffen:

 

 

2015/16 aktuell

2016/17

2017/18

2018/19 spätester Übergang

2019/20

2020/21

Astrid-Lindgren

(auslaufend)

 

109

88

67

42

0

0

Paul-Klee

(ab 2016/2017 Teilstandort)

 

100

88

82

71

95

85

Gesamt

209

176

149

113

95

85

 

Die Prognose geht davon aus, dass die für die angestrebte Teilstandortlösung erforderliche Mindestgröße von 72 Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Lernen mittelfristig erreicht wird. Dabei ist ein Übergang der am Standort der Astrid-Lindgren-Schule noch vorhandenen Klassen spätestens zum Schuljahr 2018/2019 vorgesehen. Trifft die Prognose so zu, wäre ein Übergang bereits zum Schuljahr 2017/2018 aus Raumgründen noch nicht möglich. Sollte eine rückläufige Entwicklung der Gesamtschülerzahlen allerdings schneller als angenommen eintreten, wäre dem durch einen früheren Übergang Rechnung zu tragen. Hierüber erfolgt eine zeitnahe Abstimmung zwischen Schulaufsicht und Schulträger. Eine erneute Beschlussfassung ist dann laut Beratung der Bezirksregierung Arnsberg verzichtbar; ausreichend ist eine entsprechende Anzeige.

 

Beratungs- und Beteiligungsverfahren

Am 01.03.2016 wurden die schulorganisatorischen Möglichkeiten in einem Beratungsgespräch mit der unteren und oberen Schulaufsicht erörtert. Dies mit der Zielsetzung, den Förderschwerpunkt Lernen perspektivisch zu erhalten. Im Nachgang zum vorgenannten Beratungsgespräch wurden mit Schreiben vom 23.03.2016 das Schulamt für die Stadt Herne und die Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsicht um ihre Stellungnahmen zu der beabsichtigten schulorganisatorischen Maßnahme gebeten.

 

Stellungnahme des Schulamtes für die Stadt Herne vom 29.03.2016:

Auf Grund des demographischen Wandels und des zunehmenden Wunsches vieler Eltern lernbehinderter Kinder ist die Schülerzahl der Paul Klee Schule in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, so dass sie zur Zeit mit 100 Schülerinnen und Schülern deutlich unterhalb der von der Mindestgrößen VO geforderten Anzahl liegt.

Das Schulgesetz NW definiert in § 20;2 die allgemeine Schule als Regelförderort für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. Abweichend hiervon können die Eltern auch die Förderschule wählen.

Unter Berücksichtigung der o.g. Aspekte ist ein Erreichen der Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern in den nächsten Jahren nicht zu erwarten.

Da auch die Astrid Lindgren Schule auslaufend geschlossen wird, in Herne aber auch gleichzeitig der Wunsch nach einem schulischen Standort für den Förderschwerpunkt Lernen besteht, unterstütze ich Ihren Vorschlag, die Erich Kästner Schule zu einer Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache umzuwandeln, wobei die Schülerinnen und Scler mit dem Förderschwerpunkt Lernen am Teilstandort Grüner Weg 14 verbleiben.

Ihre Prognose hinsichtlich der Schülerzahlen im Förderschwerpunkt Lernen teile ich, so dass auch aus meiner Sicht der Teilstandort die Mindestschülerzahl von 72 erreichen wird. Dies vor allem auch unter dem Aspekt, spätestens zum Schuljahr 18/19 die noch vorhandenen Schülerinnen und Schüler der Astrid Lindgren Schule aufzunehmen.“

 

Auch die Bezirksregierung Arnsberg hat gegen die beabsichtigte Maßnahme keine schulorganisatorischen bzw. schulfachlichen Bedenken erhoben.

 

Mit den Schulleitungen der betroffenen Förderschulen wurden die schulorganisatorischen Maßnahmen am 17.03.2016 gemeinsam mit der unteren Schulaufsicht erörtert. Die Schulkonferenzen der Förderschulen Paul-Klee und Erich-Kästner wurden im Rahmen des nach § 76 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 Nr. 22 SchulG durchzuführenden Mitwirkungs- und Beteiligungsverfahrens um ihre Stellungnahme gebeten. Beide Schulkonferenzen können der angestrebten Verbundlösung folgen, beantragen jedoch, die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) ab dem Schuljahr 2017/2018 am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße zu unterrichten. Angesichts der geringen Zahl künftig noch zu erwartender Schülerinnen und Schüler aus der Primarstufe wird der Vorschlag unterstützt, zumal auch bereits heute an der Erich-Kästner-Schule Schülerinnen und Schüler mit einem zweiten Förderschwerpunkt Lernen zieldifferent gefördert werden. Die Beschlüsse der Schulkonferenzen sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

In den zurückliegenden Diskussionen um den Inklusionsprozess wurde das Ziel formuliert, für den Gesamtbereich der Lern- und Entwicklungsstörungen gesamtstädtisch mindestens einen Schulstandort je Förderschwerpunkt (LE, ESE, SQ) zu erhalten. Dies zum einen, um den Eltern möglichst lange ein Wahlrecht zwischen allgemeiner Schule und Förderschule für ihre Kinder zu sichern. Zum anderen aber auch, um die Rahmenbedingungen an den allgemeinen Schulen / Orten des Gemeinsamen Lernens kontinuierlich auszubauen / zu verbessern. Mit der nun vorgeschlagenen schulorganisatorischen Maßnahme kann die formulierte Zielsetzung zumindest mittelfristig erreicht werden. Sie gibt Zeit, die weitere Entwicklung zu beobachten und hierauf schulorganisatorisch zu reagieren.

 

Genehmigung des Beschlusses

Der Beschluss zu den hier dargestellten schulorganisatorischen Maßnahmen bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde.

 

Begründung zu der Anordnung der sofortigen Vollziehung zu Buchstabe a) des Beschlussvorschlages

Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ergibt sich aus der Verpflichtung, für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen in Herne einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten. Diesem gesetzlichen Auftrag kann der Schulträger jedoch nicht gerecht werden, wenn die im Beschlussvorschlag genannte Maßnahme beim Fortbestand des Suspensiveffektes eventuell eingehender Widersprüche sowie eventuell nachfolgender Klagen bei Ausschöpfung des Rechtsweges auf Jahre hinaus nicht durchgeführt werden könnte. Es ist deshalb erforderlich, dass die im Beschlussvorschlag genannte schulorganisatorische Maßnahme sofort wirksam wird. Bei der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der Auflösung der Förderschule Paul-Klee-Schule und dem privaten Interesse der Eltern sowie Schülerinnen und Schüler an dem Erhalt eines selbstständigen Schulstandortes ist aus den dargelegten Gründen dem öffentlichen Interesse höheres Gewicht als dem privaten Interesse beizumessen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Thierhoff

Stadträtin

 


Anlagen:
 

  • Schulkonferenzbeschluss der Förderschule Paul-Klee vom 20.04.2016
  • Schulkonferenzbeschluss der Förderschule Erich-Kästner vom 25.04.2016

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name