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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):
a) Die Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die vorhandenen Klassen der Paul-Klee-Schule wechseln schulorganisatorisch ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) zur Erich-Kästner-Schule. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die Auflösung der Paul-Klee-Schule angeordnet.
b) Die Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert und als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Sprache (Primarstufe) sowie Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) geführt.
c) Die Erich-Kästner-Schule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) an zwei Standorten geführt, und zwar mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne und mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) am Standort Grüner Weg 14, 44627 Herne. Ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) wechseln die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) vom Standort Grüner Weg 14 zum Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43. Die Erweiterung der Primarstufe erfolgt in integrativer Form. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkt Lernen) verbleiben am Standort Grüner Weg 14.
d) Die im Auslaufprozess befindliche Astrid-Lindgren-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2017/2018 (31.07.2018) endgültig aufgelöst. Die zum Auflösungstermin noch vorhandenen Klassen der Astrid-Lindgren-Schule wechseln zur städtischen Förderschule im Verbund Erich-Kästner-Schule.
Sachverhalt:
Ausgangslage / Einleitung
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW vom 16.10.2013 hat das Land den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen gesetzlich verankert. Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung grundsätzlich ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können weiterhin die Förderschulen wählen, wenn sie dies vorziehen und ein entsprechendes Angebot vorhanden ist.
Unter dem Begriff „Gemeinsames Lernen“ wird die sonderpädagogische Unter-stützung nunmehr zusammengefasst (§ 19 Abs. 2 Schulgesetz NRW - SchulG) und löst den gemeinsamen Unterricht (Primarstufe) und die integrativen Lerngruppen (Sekundarstufe) ab. Es gibt auch weiterhin sieben Förderschwerpunkte:
• Lernen
• Sprache
• Emotionale und soziale Entwicklung
• Hören und Kommunikation
• Sehen
• Geistige Entwicklung und
• Körperliche und motorische Entwicklung.
In seinen Sitzungen am
hat der Schulausschuss des Rates der Stadt die ausführlichen Berichte der Verwaltung zur Situation der Förderschulen sowie zum Stand des schulischen Inklusionsprozesses zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Einleitung schulorganisatorischer Maßnahmen beauftragt. Auf dieser Grundlage wurde zwischenzeitlich
Orte der sonderpädagogischen Förderung
In § 20 Abs. 1 SchulG ist festgelegt, dass sowohl inklusiv arbeitende allgemeine Schulen als auch Förderschulen und Schulen für Kranke Orte sonderpädagogischer Förderung sind. Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot werden die Schulen des Gemeinsamen Lernens durch die Schulaufsicht in Abstimmung mit dem Schulträger festgelegt. Der Schulträger kann mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht allgemeine Schulen als Schwerpunktschulen bestimmen. Eine solche Schule umfasst über die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung hinaus mindestens einen weiteren Förderschwerpunkt der Bereiche Geistige Entwicklung, körperliche/motorische Entwicklung, Hören/Kommunikation sowie Sehen. Schwerpunktschulen unterstützen andere Schulen im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Inklusion.
Situation der Förderschulen in Herne
Neben den allgemeinen Schulen sind auch die Förderschulen „Orte der sonderpäda-gogischen Förderung“ (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 SchulG). Diese Förderung findet zwar in der Regel an der allgemeinen Schule statt, Eltern können jedoch abweichend hiervon eine Förderschule wählen (§ 20 Abs. 2 SchulG).
Im laufenden Schuljahr 2015/2016 findet sonderpädagogische Förderung an folgenden städtischen Förderschulen statt:
Förderschwerpunkt Lernen
Förderschule Astrid-Lindgren (seit 2015/2016 auslaufend)
Förderschule Paul-Klee
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Förderschule Schwalbenweg
Förderschule Robert-Brauner
Förderschwerpunkt Sprache
Förderschule Erich-Kästner
Förderschwerpunkt Emotionale/Soziale Entwicklung
Förderschule Dorneburg.
Die Entwicklung der Förderschulen ist abhängig vom künftigen Anwahlverhalten der Eltern. Im Schuljahr 2008/2009 besuchten noch 929 Schülerinnen und Schüler die Förderschulen, im aktuellen Schuljahr 2015/2016 waren es nur noch 667 (minus 28 %). Einen spürbaren Rückgang erleben die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Im gleichen Beobachtungszeitraum sank die Zahl der Kinder von 487 auf 205 (minus 58 %).
| Lernen | Sprache | Emot./soziale Entwicklung | Geistige Entwicklung | ||||
| 2008 | 2015 | 2008 | 2015 | 2008 | 2015 | 2008 | 2015 |
Primarstufe | 131 | 20 | 170 | 165 | 50 | 30 | 190 | 185 |
Sekundarstufe I | 356 | 185 | - | - | 32 | 70 |
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Gesamt | 487 | 205 | 170 | 165 | 82 | 100 | 190 | 185 |
Mit der Änderung des Schulgesetzes ist eine Neufassung der Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen einhergegangen. Diese setzt mit Blick auf die Schülerzahl verbindliche Mindeststandards für den Fortbestand einer Schule. Nachfolgend eine Übersicht über die aktuelle Situation der Herner Förderschulen:
| SuS 2012/13 | SuS 2015/16 | Mindestgröße |
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Sprache (Primarstufe): FöS Erich-Kästner | 185 | 165 | 55 | noch gesichert |
Geistige Entwicklung: |
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FöS Robert-Brauner | 77 | 82 | 50 | noch gesichert |
FöS Schwalbenweg | 97 | 103 | 50 | noch gesichert |
| 2015/16 | Mindestgröße |
| |
Lernen: | Schüler | Klassen | ||
FöS Astrid-Lindgren | 107 | 9 | 144 | auslaufend seit 2015 |
FöS Paul-Klee | 98 | 7 | 144 | lt. VO auslaufend ab 2016 |
Emot./soziale Entwicklung: FÖS Dorneburg | 30+70= 100 | 2+6= 8 | 33+55= 88 | noch gesichert |
Situation der Förderschulen Lernen
Die Gesamtzahl der an den Herner Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen angemeldeten Kinder ist seit einigen Jahren stark rückläufig. Die Schülerzahlentwicklung stellt sich wie folgt dar:
| 2010/11 | 2011/12 | 2012/13 | 2013/14 | 2014/15 | 2015/16 |
Primarstufe | 134 | 105 | 63 | 32 | 26 | 20 |
Sekundarstufe I | 319 | 306 | 282 | 257 | 210 | 185 |
Gesamt | 453 | 411 | 345 | 289 | 236 | 205 |
Damit erreicht auch die letzte noch aufnehmende Förderschule Lernen Paul-Klee die Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern nicht mehr. Die Mindestgrößenverordnung gibt den Schulträgern vor, die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse mit Wirkung bis spätestens zum Schuljahr 2015/16 bzw. zum Schuljahr 2016/2017 (Schulen aus dem Schulversuch „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“) zu fassen. Die Schülerzahl der beiden Schulen stellt sich im laufenden Schuljahr 2015/2016 wie folgt dar (Schulstatistik vom 15.10.2015):
Schüler in | Kl. 1-4 | Kl. 5 | Kl. 6 | Kl. 7 | Kl. 8 | Kl. 9 | Kl. 10 | Gesamt |
FöS Astrid-Lindgren | 8 | 10 | 11 | 12 | 25 | 30 | 11 | 107 |
FöS Paul-Klee | 12 | 10 | 6 | 12 | 26 | 13 | 19 | 98 |
Für die künftige Entwicklung des Förderschwerpunktes Lernen wird – ausgehend von den noch vorhandenen Schüler-/ Klassenzahlen sowie weiter anhaltenden Zugängen auf niedrigem Niveau aus der eigenen Primarstufe bzw. aus dem Gemeinsamen Lernen der Grundschulen – folgende Annahme getroffen:
| 2015/16 aktuell | 2016/17 | 2017/18 | 2018/19 spätester Übergang | 2019/20 | 2020/21 |
Astrid-Lindgren (auslaufend)
| 109 | 88 | 67 | 42 | 0 | 0 |
Paul-Klee (ab 2016/2017 Teilstandort)
| 100 | 88 | 82 | 71 | 95 | 85 |
Gesamt | 209 | 176 | 149 | 113 | 95 | 85 |
Die Prognose geht davon aus, dass die für die angestrebte Teilstandortlösung erforderliche Mindestgröße von 72 Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Lernen mittelfristig erreicht wird. Dabei ist ein Übergang der am Standort der Astrid-Lindgren-Schule noch vorhandenen Klassen spätestens zum Schuljahr 2018/2019 vorgesehen. Trifft die Prognose so zu, wäre ein Übergang bereits zum Schuljahr 2017/2018 aus Raumgründen noch nicht möglich. Sollte eine rückläufige Entwicklung der Gesamtschülerzahlen allerdings schneller als angenommen eintreten, wäre dem durch einen früheren Übergang Rechnung zu tragen. Hierüber erfolgt eine zeitnahe Abstimmung zwischen Schulaufsicht und Schulträger. Eine erneute Beschlussfassung ist dann laut Beratung der Bezirksregierung Arnsberg verzichtbar; ausreichend ist eine entsprechende Anzeige.
Beratungs- und Beteiligungsverfahren
Am 01.03.2016 wurden die schulorganisatorischen Möglichkeiten in einem Beratungsgespräch mit der unteren und oberen Schulaufsicht erörtert. Dies mit der Zielsetzung, den Förderschwerpunkt Lernen perspektivisch zu erhalten. Im Nachgang zum vorgenannten Beratungsgespräch wurden mit Schreiben vom 23.03.2016 das Schulamt für die Stadt Herne und die Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsicht um ihre Stellungnahmen zu der beabsichtigten schulorganisatorischen Maßnahme gebeten.
Stellungnahme des Schulamtes für die Stadt Herne vom 29.03.2016:
„Auf Grund des demographischen Wandels und des zunehmenden Wunsches vieler Eltern lernbehinderter Kinder ist die Schülerzahl der Paul Klee Schule in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, so dass sie zur Zeit mit 100 Schülerinnen und Schülern deutlich unterhalb der von der Mindestgrößen VO geforderten Anzahl liegt.
Das Schulgesetz NW definiert in § 20;2 die allgemeine Schule als Regelförderort für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. Abweichend hiervon können die Eltern auch die Förderschule wählen.
Unter Berücksichtigung der o.g. Aspekte ist ein Erreichen der Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern in den nächsten Jahren nicht zu erwarten.
Da auch die Astrid Lindgren Schule auslaufend geschlossen wird, in Herne aber auch gleichzeitig der Wunsch nach einem schulischen Standort für den Förderschwerpunkt Lernen besteht, unterstütze ich Ihren Vorschlag, die Erich Kästner Schule zu einer Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache umzuwandeln, wobei die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen am Teilstandort Grüner Weg 14 verbleiben.
Ihre Prognose hinsichtlich der Schülerzahlen im Förderschwerpunkt Lernen teile ich, so dass auch aus meiner Sicht der Teilstandort die Mindestschülerzahl von 72 erreichen wird. Dies vor allem auch unter dem Aspekt, spätestens zum Schuljahr 18/19 die noch vorhandenen Schülerinnen und Schüler der Astrid Lindgren Schule aufzunehmen.“
Auch die Bezirksregierung Arnsberg hat gegen die beabsichtigte Maßnahme keine schulorganisatorischen bzw. schulfachlichen Bedenken erhoben.
Mit den Schulleitungen der betroffenen Förderschulen wurden die schulorganisatorischen Maßnahmen am 17.03.2016 gemeinsam mit der unteren Schulaufsicht erörtert. Die Schulkonferenzen der Förderschulen Paul-Klee und Erich-Kästner wurden im Rahmen des nach § 76 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 Nr. 22 SchulG durchzuführenden Mitwirkungs- und Beteiligungsverfahrens um ihre Stellungnahme gebeten. Beide Schulkonferenzen können der angestrebten Verbundlösung folgen, beantragen jedoch, die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) ab dem Schuljahr 2017/2018 am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße zu unterrichten. Angesichts der geringen Zahl künftig noch zu erwartender Schülerinnen und Schüler aus der Primarstufe wird der Vorschlag unterstützt, zumal auch bereits heute an der Erich-Kästner-Schule Schülerinnen und Schüler mit einem zweiten Förderschwerpunkt Lernen zieldifferent gefördert werden. Die Beschlüsse der Schulkonferenzen sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
In den zurückliegenden Diskussionen um den Inklusionsprozess wurde das Ziel formuliert, für den Gesamtbereich der Lern- und Entwicklungsstörungen gesamtstädtisch mindestens einen Schulstandort je Förderschwerpunkt (LE, ESE, SQ) zu erhalten. Dies zum einen, um den Eltern möglichst lange ein Wahlrecht zwischen allgemeiner Schule und Förderschule für ihre Kinder zu sichern. Zum anderen aber auch, um die Rahmenbedingungen an den allgemeinen Schulen / Orten des Gemeinsamen Lernens kontinuierlich auszubauen / zu verbessern. Mit der nun vorgeschlagenen schulorganisatorischen Maßnahme kann die formulierte Zielsetzung zumindest mittelfristig erreicht werden. Sie gibt Zeit, die weitere Entwicklung zu beobachten und hierauf schulorganisatorisch zu reagieren.
Genehmigung des Beschlusses
Der Beschluss zu den hier dargestellten schulorganisatorischen Maßnahmen bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde.
Begründung zu der Anordnung der sofortigen Vollziehung zu Buchstabe a) des Beschlussvorschlages
Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ergibt sich aus der Verpflichtung, für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen in Herne einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten. Diesem gesetzlichen Auftrag kann der Schulträger jedoch nicht gerecht werden, wenn die im Beschlussvorschlag genannte Maßnahme beim Fortbestand des Suspensiveffektes eventuell eingehender Widersprüche sowie eventuell nachfolgender Klagen bei Ausschöpfung des Rechtsweges auf Jahre hinaus nicht durchgeführt werden könnte. Es ist deshalb erforderlich, dass die im Beschlussvorschlag genannte schulorganisatorische Maßnahme sofort wirksam wird. Bei der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der Auflösung der Förderschule Paul-Klee-Schule und dem privaten Interesse der Eltern sowie Schülerinnen und Schüler an dem Erhalt eines selbstständigen Schulstandortes ist aus den dargelegten Gründen dem öffentlichen Interesse höheres Gewicht als dem privaten Interesse beizumessen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
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