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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0348  

Betreff: Gestaltungssatzung Siedlung Teutoburgia in Herne
Stadtbezirk Sodingen
Satzungsbeschluss gemäß § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Golding, 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
19.05.2016 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
08.06.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
28.06.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.07.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro -------------------------------

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt die Gestaltungssatzung Siedlung Teutoburgia in Herne gemäß § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung.


Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst die Straßenzüge Teutoburgiahof, Schlägelstraße, Bogenweg, Teutoburgiastraße, Baarestraße, Laubenstraße, und in diesem Bereich die Schadeburgstraße, die Schreberstraße und die Castroper Straße. Die genaue Abgrenzung ergibt aus dem Geltungsbereich, der als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist.

 

 

B. Anlass und Erfordernis der Gestaltungssatzung

 

Die Siedlung Teutoburgia entstand im Zeitraum von 1909 bis 1923. Sie gilt als eine noch weitgehend in ihrer ursprünglichen Eigenart erhaltene Bergarbeitersiedlung des Ruhrgebiets. Die Siedlung zählt städtebaulich sowie architektonisch zu den besonders qualitätvollen Beispielen. Sie ist von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Siedlungsbaus in der Stadt Herne.

 

Die Siedlung wurde im Zeitraum von 1989 bis 1998 im Rahmen der „Internationalen Bauausstellung Emscherpark“ (IBA) vorbildlich saniert. Am 19. März 1991 wurde durch den Rat der Stadt Herne für die Bergarbeitersiedlung „Teutoburgia“ eine erste Denkmalbereichssatzung gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW beschlossen. Diese Satzung schützt das charakteristische historische Erscheinungsbild der Siedlung und wurde mit Veröffentlichung vom 02. April 1992 rechtskräftig. Die Denkmalbereichssatzung wurde 2015 überarbeitet, neu beschlossen und trat mit Bekanntmachung vom 21. Januar 2016 in Kraft.

 

Parallel dazu wurde der Bebauungsplan für die Siedlung Teutoburgia überarbeitet. Für die aktuelle Fassung des Bebauungsplans Nr. 241 „Siedlung Teutoburgia“ wurde am 2. März der Beschluss zur Offenlage gefasst.

 

Mit dem vorliegenden Beschluss wird nun die Gestaltungssatzung Siedlung Teutoburgia in Herne neu gefasst, um auf Grundlage der Landesbauordnung gestalterische Regelungen festzulegen, die über den Denkmalschutz und die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus gehen.

 

 

C. Ziele Gestaltungssatzung

 

Ziel dieser Gestaltungssatzung ist es insbesondere,

  • dass durch die Sicherung und Pflege das Siedlungsbild in seiner historisch überkommenen Eigenart gewahrt bleibt (Leitbild der Denkmalpflege),
  • dass Veränderungen vermieden werden, die das charakteristische Siedlungsbild beeinträchtigen (Leitbild der Verunstaltungsabwehr),
  • dass durch eine geeignete Gestaltung die unverwechselbare Identität der Siedlung fortentwickelt und weiter verstärkt wird (Leitbild der positiven Gestaltungspflege).

 

D. Inhalte der Gestaltungssatzung

 

Die Gestaltungssatzung gilt für bauliche Anlagen, die nach der Landesbauordnung baugenehmigungspflichtig sind. Sie gilt aber auch für Vorhaben, die ansonsten genehmigungsfrei wären.

 

Hierbei werden Regelungen getroffen zu

 

  • chern
  • Fassaden
  • Eingangssituationen
  • Vorgärten
  • rten
  • Nebenanlagen
  • Stellplätze
  • Sonstige bauliche Anlagen

 

 

 

 

 

E. Weitere Vorgehensweise

 

Nach Beschluss der Gestaltungssatzung durch den Rat der Stadt Herne erfolgt die öffentliche Bekanntmachung. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft..

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

  Stadtrat


Anlagen:
 

  1. Gestaltungssatzung Siedlung Teutoburgia in Herne
  2. Anlage zur Satzung: Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_Satzugstext (46 KB) PDF-Dokument (73 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2_Geltungsbereich (973 KB)