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Finanzielle Auswirkungen in Euro -------------------------------
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Gestaltungssatzung Siedlung Teutoburgia in Herne gemäß § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst die Straßenzüge Teutoburgiahof, Schlägelstraße, Bogenweg, Teutoburgiastraße, Baarestraße, Laubenstraße, und in diesem Bereich die Schadeburgstraße, die Schreberstraße und die Castroper Straße. Die genaue Abgrenzung ergibt aus dem Geltungsbereich, der als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist.
B. Anlass und Erfordernis der Gestaltungssatzung
Die Siedlung Teutoburgia entstand im Zeitraum von 1909 bis 1923. Sie gilt als eine noch weitgehend in ihrer ursprünglichen Eigenart erhaltene Bergarbeitersiedlung des Ruhrgebiets. Die Siedlung zählt städtebaulich sowie architektonisch zu den besonders qualitätvollen Beispielen. Sie ist von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Siedlungsbaus in der Stadt Herne.
Die Siedlung wurde im Zeitraum von 1989 bis 1998 im Rahmen der „Internationalen Bauausstellung Emscherpark“ (IBA) vorbildlich saniert. Am 19. März 1991 wurde durch den Rat der Stadt Herne für die Bergarbeitersiedlung „Teutoburgia“ eine erste Denkmalbereichssatzung gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW beschlossen. Diese Satzung schützt das charakteristische historische Erscheinungsbild der Siedlung und wurde mit Veröffentlichung vom 02. April 1992 rechtskräftig. Die Denkmalbereichssatzung wurde 2015 überarbeitet, neu beschlossen und trat mit Bekanntmachung vom 21. Januar 2016 in Kraft.
Parallel dazu wurde der Bebauungsplan für die Siedlung Teutoburgia überarbeitet. Für die aktuelle Fassung des Bebauungsplans Nr. 241 „Siedlung Teutoburgia“ wurde am 2. März der Beschluss zur Offenlage gefasst.
Mit dem vorliegenden Beschluss wird nun die Gestaltungssatzung Siedlung Teutoburgia in Herne neu gefasst, um auf Grundlage der Landesbauordnung gestalterische Regelungen festzulegen, die über den Denkmalschutz und die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus gehen.
C. Ziele Gestaltungssatzung
Ziel dieser Gestaltungssatzung ist es insbesondere,
D. Inhalte der Gestaltungssatzung
Die Gestaltungssatzung gilt für bauliche Anlagen, die nach der Landesbauordnung baugenehmigungspflichtig sind. Sie gilt aber auch für Vorhaben, die ansonsten genehmigungsfrei wären.
Hierbei werden Regelungen getroffen zu
E. Weitere Vorgehensweise
Nach Beschluss der Gestaltungssatzung durch den Rat der Stadt Herne erfolgt die öffentliche Bekanntmachung. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft..
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage1_Satzugstext (46 KB) | (73 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage2_Geltungsbereich (973 KB) |