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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Reorganisation der Immobilienfunktion der Stadt Herne | 2016/0486 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Sachstand zum betrieblichen Gesundheitsmanagement - mündlicher Bericht - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Abschluss einer Städtepartnerschaft mit Besiktas Istanbul in der Türkei | 2016/0473 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Schulorganisatorische Maßnahmen an den Förderschulen • Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) – Stadtbezirk Sodingen • Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) – Stadtbezirk Sodingen | 2016/0367 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
a) Die Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die vorhandenen Klassen der Paul-Klee-Schule wechseln schulorganisatorisch ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) zur Erich-Kästner-Schule. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die Auflösung der Paul-Klee-Schule angeordnet.
b) Die Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert und als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Sprache (Primarstufe) sowie Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) geführt.
c) Die Erich-Kästner-Schule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) an zwei Standorten geführt, und zwar mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne und mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) am Standort Grüner Weg 14, 44627 Herne. Ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) wechseln die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) vom Standort Grüner Weg 14 zum Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43. Die Erweiterung der Primarstufe erfolgt in integrativer Form. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkt Lernen) verbleiben am Standort Grüner Weg 14.
d) Die im Auslaufprozess befindliche Astrid-Lindgren-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2017/2018 (31.07.2018) endgültig aufgelöst. Die zum Auflösungstermin noch vorhandenen Klassen der Astrid-Lindgren-Schule wechseln zur städtischen Förderschule im Verbund Erich-Kästner-Schule.
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24.05.2016 - Schulausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
a) Die Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die vorhandenen Klassen der Paul-Klee-Schule wechseln schulorganisatorisch ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) zur Erich-Kästner-Schule. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die Auflösung der Paul-Klee-Schule angeordnet.
b) Die Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert und als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Sprache (Primarstufe) sowie Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) geführt.
c) Die Erich-Kästner-Schule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) an zwei Standorten geführt, und zwar mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne und mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) am Standort Grüner Weg 14, 44627 Herne. Ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) wechseln die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) vom Standort Grüner Weg 14 zum Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43. Die Erweiterung der Primarstufe erfolgt in integrativer Form. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkt Lernen) verbleiben am Standort Grüner Weg 14.
d) Die im Auslaufprozess befindliche Astrid-Lindgren-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2017/2018 (31.07.2018) endgültig aufgelöst. Die zum Auflösungstermin noch vorhandenen Klassen der Astrid-Lindgren-Schule wechseln zur städtischen Förderschule im Verbund Erich-Kästner-Schule.
Abstimmungsergebnis:
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08.06.2016 - Bezirksvertretung Sodingen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):
a) Die Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die vorhandenen Klassen der Paul-Klee-Schule wechseln schulorganisatorisch ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) zur Erich-Kästner-Schule. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die Auflösung der Paul-Klee-Schule angeordnet.
b) Die Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert und als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Sprache (Primarstufe) sowie Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) geführt.
c) Die Erich-Kästner-Schule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) an zwei Standorten geführt, und zwar mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne und mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) am Standort Grüner Weg 14, 44627 Herne. Ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) wechseln die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) vom Standort Grüner Weg 14 zum Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43. Die Erweiterung der Primarstufe erfolgt in integrativer Form. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkt Lernen) verbleiben am Standort Grüner Weg 14.
d) Die im Auslaufprozess befindliche Astrid-Lindgren-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2017/2018 (31.07.2018) endgültig aufgelöst. Die zum Auflösungstermin noch vorhandenen Klassen der Astrid-Lindgren-Schule wechseln zur städtischen Förderschule im Verbund Erich-Kästner-Schule.
Abstimmungsergebnis:
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28.06.2016 - Haupt- und Personalausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die vorhandenen Klassen der Paul-Klee-Schule wechseln schulorganisatorisch ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) zur Erich-Kästner-Schule. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die Auflösung der Paul-Klee-Schule angeordnet.
b) Die Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert und als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Sprache (Primarstufe) sowie Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) geführt.
c) Die Erich-Kästner-Schule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) an zwei Standorten geführt, und zwar mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne und mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) am Standort Grüner Weg 14, 44627 Herne. Ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) wechseln die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) vom Standort Grüner Weg 14 zum Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43. Die Erweiterung der Primarstufe erfolgt in integrativer Form. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkt Lernen) verbleiben am Standort Grüner Weg 14.
d) Die im Auslaufprozess befindliche Astrid-Lindgren-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2017/2018 (31.07.2018) endgültig aufgelöst. Die zum Auflösungstermin noch vorhandenen Klassen der Astrid-Lindgren-Schule wechseln zur städtischen Förderschule im Verbund Erich-Kästner-Schule.
Abstimmungsergebnis:
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05.07.2016 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
a) Die Paul-Klee-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die vorhandenen Klassen der Paul-Klee-Schule wechseln schulorganisatorisch ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) zur Erich-Kästner-Schule. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung für die Auflösung der Paul-Klee-Schule angeordnet.
b) Die Erich-Kästner-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert und als Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Sprache (Primarstufe) sowie Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) geführt.
c) Die Erich-Kästner-Schule wird ab dem Schuljahr 2016/2017 (01.08.2016) an zwei Standorten geführt, und zwar mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) am Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43, 44628 Herne und mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) am Standort Grüner Weg 14, 44627 Herne. Ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) wechseln die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Förderschwerpunkt Lernen) vom Standort Grüner Weg 14 zum Standort Eberhard-Wildermuth-Straße 43. Die Erweiterung der Primarstufe erfolgt in integrativer Form. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkt Lernen) verbleiben am Standort Grüner Weg 14.
d) Die im Auslaufprozess befindliche Astrid-Lindgren-Schule (Städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) wird zum Ende des Schuljahres 2017/2018 (31.07.2018) endgültig aufgelöst. Die zum Auflösungstermin noch vorhandenen Klassen der Astrid-Lindgren-Schule wechseln zur städtischen Förderschule im Verbund Erich-Kästner-Schule.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 5 | Projekt Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen „Kita im Koffer“ vom 01.07.2016 – 31.12.2016. | 2016/0476 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei dem Projekt "Umbau Königin-Luisen-Schule" | 2016/0509 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Herne - Ordnungsbehördliche Straßenverordnung - OBV - vom 21.12.2005 | 2016/0466 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Gestaltungssatzung Siedlung Teutoburgia in Herne Stadtbezirk Sodingen Satzungsbeschluss gemäß § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) | 2016/0348 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Bebauungsplan Nr. 232 - Roonstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte 1. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses 2. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 190 - Roonstraße-Nord - 3. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 173 - Dornstraße / Eschstraße - 4. Beschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB | 2016/0374 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Bebauungsplan Nr. 241 "Siedlung Teutoburgia", Stadtbezirk Sodingen 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) | 2016/0352 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Bebauungsplan Nr. 248, Meesmannstraße/Südstraße, Stadtbezirk Herne-Mitte Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) | 2016/0373 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für das Änderungsverfahren 23 HER Dienstleistungspark Schloss Strünkede in Herne | 2016/0365 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Beschluss des "Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Baukau" Stadtbezirk Herne-Mitte | 2016/0370 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Rahmenvertrag über die Einleitung in genossenschaftliche Anlagen zwischen der Emschergenossenschaft, der Stadtentwässerung Herne AÖR - SEH - und der Stadt Herne | 2016/0314 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Ersatzbeschaffung von 2 Löschfahrzeugen HLF 20 | 2016/0482 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Ersatzbeschaffung von 4 Löschfahrzeugen LF 10 | 2016/0483 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Anmietung von Kopiergeräten für die Dienststellen der Stadt Herne und für die Herner Schulen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR), Geschäftsführungsangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 3 | Vergabeverfahren Jürgens Hof Stadtbezirk Sodingen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 4 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 5 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||