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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Rates der Stadt  

Bezeichnung: des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Di, 07.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Fragestunde für Einwohner*innen    
Ö 1.1  
Fragestunde für Einwohner/-innen: Frage 1 zum Bebauungsplan 257 - Reichsstraße
Enthält Anlagen
2023/0221  
Ö 1.2  
Fragestunde für Einwohner/-innen: Frage 2 zum Bebauungsplan 257 - Reichsstraße
Enthält Anlagen
2023/0222  
Ö 1.3  
Fragestunde für Einwohner/-innen: Frage 3 zum Bebauungsplan 257 - Reichsstraße
Enthält Anlagen
2023/0223  
Ö 1.4  
Fragestunde für Einwohner/-innen: Frage 4 zum Bebauungsplan 257 - Reichsstraße
Enthält Anlagen
2023/0224  
Ö 2  
Wahl einer/eines Beigeordneten
2023/0183  
Ö 3  
Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2022; Freigabe zur weiteren Bewirtschaftung durch die Verwaltung
Enthält Anlagen
2023/0232  
Ö 4  
Antrag: Jahresbilanz Südosteuropa
Enthält Anlagen
2023/0213  
Ö 5  
Antrag: Stadtweite Kampagne zur Organspende
Enthält Anlagen
2023/0231  
Ö 6  
Antrag: Baustopp an der Bergstraße
Enthält Anlagen
2023/0237  
Ö 7     Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 7.1  
Anfrage: Betriebliches Gesundheitssmanagement bei der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2023/0229  
Ö 7.2  
Anfrage: Umfrage Digitalstrategie
Enthält Anlagen
2023/0228  
Ö 7.3  
Enthält Anlagen
Anfrage: Energiekosten in städtischen Einrichtungen
Enthält Anlagen
2023/0234  
Ö 7.4  
Anfrage: Ablehnungen und Rücknahmen von Einbürgerungen
Enthält Anlagen
2023/0212  
    07.03.2023 - Rat der Stadt
    Ö 7.4 - zur Kenntnis genommen
   

Sachverhalt:
 

Eine Einbürgerung kann von der Einbürgerungsbehörde abgelehnt werden gemäß § 10 Abs. 1 SIAG oder zurückgenommen werden gemäß § 35 Abs. 1SIAG. Beispielsweise wenn bei dem Ausländer die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse nicht gewährleistet ist, insbesondere er gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verhelratet ist. Siehe insoweit beispielsweise die Entscheidung des VG G reifswald v. 19.04.2021:

 

https://oLe n i u r..de/u/23_41 L5 1.htm I

 

Die Klägerin des obigen Falles hatte in Syrien einen Mann geheiratet, der schon mit einer anderen Frau verheiratet war; was sie wusste; sie wurde dessen Nebenfrau. lm Heiratsvertrag hatte sie sich ausbedungen, dass ihr Ehemann keine weitere Frau heiraten dürfe, da nach syrischem Recht ein Mann maximal vier Ehefrauen haben dürfe. Der Ehemann verbringt die Tage abwechselnd mit ihr oder seiner Hauptfrau. Für sie sei die deutsche Staatsangehörigkeit sehr wichtig, weil ihr Mann und ihre Kinder diese schon hätten. Und Urlaubsreisen in die Türkei seien für sie mit der deutschen Staatsa ngehörigkeit einfacher möglich.

 

Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, weil es in der bundesrepublikanischen Gesellschaft den Grundsatz der Einehe gibt und dies zu den deutschen Lebensverhältnissen gehört, in die sich die Klägerin einzuordnen hat. Diese gesellschaftlich-kulturelle Perspektive fände zudem im Recht eine klare, hochrangige Verankerung. § 172 StGB stelle unter Strafe, wenn Verheiratete eine weitere Ehe eingingen.

 

Und das Bundesverwaltungsgericht hat in einem anderen Fall ausgeführt, dass eine  Zweitehe in unserer Rechtsordnung ein prinzipiell fremdes, die Rechte von Frauen missachtendes Ehemodell sei. Nicht zu vertiefen sei, ob dies für das islamische Eherecht insgesamt gelte.

 

ttps : //o pe n i u r.de/u/2 1"7 1659. html

 

Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.

Wie viele Einbürgerungsanträge wurden in den Jahren 2010 bis 2022 von der Herner

Einbürgerungsbehörde positiv beschieden (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren)?

 

2.

Wie viele Einbürgerungsanträge wurden in den Jahren 2010 bis 2022 von der Herner

Einbürgerungsbehörde abgelehnt, weil die Voraussetzungen der §§ 9 und 10 des SIAG nicht

vorgelegen haben (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren)?

 

a.

Wie viele dieser Einbürgerungsanträge wurden abgelehnt, weil der Ausländer mit mehreren Ehegatten verheiratet war?

 

b.

Wie viele dieser Einbürgerungsantrage wurden abgelehnt, weil die ldentität oder Staatsangehörigkeit des Ausländers nicht geklärt war?

 

c.

Wie viele dieser Einbürgerungsanträge wurden abgelehnt, weil der Ausländer den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne lnanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch nicht bestreiten konnte oder deren lnanspruchnahme zu vertreten hatte?

 

d.

Wie viele diesei Einbürgerungsanträge wurden abgelehnt, weil der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben wollte?

 

e.

Wie viele dieser Einbürgerungsanträge wurden abgelehnt, weil der Ausländer wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Straftat verurteilt worden war?

 

f.

Wie viele dieser Einbürgerungsanträge wurden abgelehnt, weil der Ausländer nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügte?

 

 

3.

Wie viele Einbürgerungen wurden in den Jahren 2010 bis 2022von der Herner Einbürgerungsbehörde zurückgenommen, weil der Ausländer rechtswidrig eingebürgert worden war (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren)?

 

   

Antwort:

 

Zu 1: 

 

Im angefragten Zeitraum wurden Einbürgerungsanträge in folgender Anzahl positiv beschieden:

 2010: 315

 2011: 390

 2012: 336

 2013: 309

 2014: 317

 2015: 287

 2016: 276

 2017: 234

 2018: 227

 2019: 255

 2020: 174

 2021: 291

 2022: 479

 

 

Zu 2: 

 

Im angefragten Zeitraum wurden Einbürgerungsanträge in folgender Anzahl negativ beschieden:

 2010:  9

 2011:  2

 2012:  2

 2013:  9

 2014:  2

 2015: 13

 2016: 16

 2017:  5

 2018:  9

 2019:  3

 2020:  8

 2021: 11

 2022:  5

 

Die Ablehnungsgründe sind statistisch nicht erfasst.

 

 

Zu 3.:

 

Im angefragten Zeitraum wurden keine Einbürgerungen auf Grund Rechtswidrigkeit der Einbürgerung zurückgenommen.

 

Ö 7.5  
Anfrage: Inventarisierung in Herner Museen
Enthält Anlagen
2023/0235  
Ö 7.6  
Anfrage: Hilfsfrist bei der Herner Feuerwehr / Rettungsdienst
Enthält Anlagen
2023/0230  
Ö 8  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
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N 2     Mitteilungen des Oberbürgermeisters