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Sachverhalt:
Bei einem Notfall ist schnelle Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst extrem wichtig. Bei einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt können schon Sekunden über Leben und Tod entscheiden. Im Rettungsdienstgesetz des Landes NRW wurde eine Hilfsfrist von 12 Minuten ab Eingang des Notrufs festgesetzt.
Am 13.02.2023 gegen 16:30 Uhr wunderte ich mich über einen Rettungswagen und einen Notarztwagen mit Blaulicht am Bahnübergang Plutostraße in Herne-Röhlinghausen. Beide Einsatzwagen standen viele Minuten vor der Schranke.
Als ich mit meinem Fahrrad an den Einsatzkräften vorbeifuhr, wurde ich direkt darauf aufmerksam gemacht diese vorbeizulassen , falls sich die Schranke öffnet. Ich gehe davon aus, dass es sich durch den angeforderten Notarztwagen und der direkten Ansprache der Einsatzkräfte um einen wirklichen Notfall gehandelt haben muss.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Gibt es eine Auswertung zur Hilfsfrist im Stadtgebiet für das Jahr 2022? Wenn ja, wie sieht diese aus? Falls nicht, wie sieht die Auswertung für 2021 aus?
2.
Gibt es dienstliche Anweisungen Bahnübergänge bei einem Einsatz zu meiden?
3.
Wie genau wird der Weg zum Einsatzort festgelegt?
4.
Wie bewertet die Verwaltung und die Feuerwehr den Einsatz am 13.02.2023?
Anlage:
Original der Anfrage
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anfrage Hilffrist 07.03.2022 (79 KB) |