Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Fragestunde für Einwohner/-innen: Frage 1 zum Bebauungsplan 257 - Reichsstraße  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 1.1
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0221 Fragestunde für Einwohner/-innen:
Frage 1 zum Bebauungsplan 257 - Reichsstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Einwohner*in
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Herr Stadtrat Friedrichs beantwortet die Einwohnerfrage wie folgt:

Die Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Erhebungen wurden im Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 257 hinreichend analysiert und mit einer Erhöhung der durch Zählung ermittelten Vorbelastung um 10% gewürdigt. Die Zählung hat nicht während der Ferien stattgefunden. Eine deutliche Verschlimmerung der Verkehrssituation geht aus dem Gutachten ebenfalls nicht hervor. Sowohl die von der Planung betroffenen Streckenabschnitte als auch Knotenpunkte können die prognostizierte Verkehrsbelastung vertraglich abwickeln. Die Erstellung eines neuen Verkehrsgutachtens ist nicht vorgesehen und nicht notwendig.

Die verkehrlichen Auswirkungen der Planung stellen sich wie bereits erwähnt als unkritisch für die Verkehrsabläufe auf den Bestandsstraßen und –knotenpunkten dar. Die erwähnten kritischen Stellen innerhalb der neuen Erschließung des Quartiers werden im Zuge der Ausführungsplanung behoben.

Zusatzfrage: Kennt die Verwaltung das Gegengutachten? Gibt es eine Einschätzung dazu?

Herr Stadtrat Friedrichs antwortet:

Das Gutachten ist bekannt, wenn es im Rahmen der Petition eingereicht wurde.

Pandemiebedingte Effekte werden durch die vorab im städtischen Gutachten erwähnten 10 % abgebildet.

Eine Prüfung des Gegengutachtens wird erfolgen.