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Ratsinformationssystem

Auszug - Fragestunde für Einwohner/-innen: Frage 2 zum Bebauungsplan 257 - Reichsstraße  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 1.2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0222 Fragestunde für Einwohner/-innen:
Frage 2 zum Bebauungsplan 257 - Reichsstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Einwohner*in
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Herr Stadtrat Friedrichs beantwortet die Einwohnerfrage wie folgt:

Der Verkehr auf der Bonifatiusstraße ist in die Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung eingeflossen. Einwirkungen der A 42, A 43 oder von Bahntrassen auf das Plangebiet bestehen aufgrund der räumlichen Entfernung nicht. Die Wahrung gesunder Wohnverhältnisse wird durch Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Bebauungsplan Nr. 257 sichergestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass in der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan von einer freien, ungehinderten Schallausbreitung ausgegangen wird. Dementsprechend sind hier weder die abschirmenden Wirkungen des im Plangebiet gelegenen Walls/Anschüttung parallel zur Edmund-Weber-Straße, noch die der geplanten Bebauung im Quartier berücksichtigt. Der Bebauungsplan sieht daher die Möglichkeit vor, im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens Abweichungen des festgesetzten Bau-Schalldämm-Maßen zuzulassen, wenn durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schallschutz rechnerisch nach DIN 4109-2:2018-01 nachgewiesen wird, dass geringere maßgebliche Außenlärmpegel an den Außenbauteilen schutzbedürftiger Räume auftreten und somit entsprechend geringere gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maße ausreichen. Um eine ausreichende Belüftung der Schlafräume auch nachts sicherzustellen, setzt der Bebauungsplan für Teile des Plangebiets zudem fest, dass in Schlaf- und Kinderzimmern jeweils eine schallgedämpfte Lüftungseinrichtung oder vergleichbare Vorkehrung entsprechend dem Stand der Technik zu installieren ist, mit der auch bei geschlossenem Fenster eine ausreichende Raumbelüftung sichergestellt ist.

Zusatzfrage: Kann ich als Anwohnerin weiterhin bedenkenlos die Fenster öffnen?

Herr Stadtrat Friedrichs antwortet:

Es wird keine Verschlechterung der Verhältnisse erwartet, eher sogar eine Verbesserung, da der Schall von der Edmund-Weber-Straße durch die neue Bebauung abgefangen wird.