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Ratsinformationssystem

Auszug - Wahl einer/eines Beigeordneten  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 07.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0183 Wahl einer/eines Beigeordneten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schnepel
Federführend:FB 12 - Personal und Zentraler Service Bearbeiter/-in: Schendel, Sabrina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda bittet um Wahlvorschläge.

 

Herr Stadtverordneter Sobieski schlägt Frau Stephanie Jordan vor.

Herr Stadtverordneter Berning beantragt, alle drei Bewerber*innen zu berücksichtigen.

 

Herr Stadtverordneter Reinke beantragt geheime Abstimmung.

 

Zur Stimmenauszählung werden Frau SVO Przybyl, Herr SVO Radicke, Herr SVO May, Herr SVO Ixert und Herr SVO Grützmacher bestimmt.

 

Es werden Stimmzettel mit den Namen der Bewerber verteilt. Zusätzlich ist die Möglichkeit der Enthaltung vorgesehen.

 

Im Zuge des Wahlganges wird von der Fraktion Die Grünen bemängelt, dass der verteilte Stimmzettel nicht die Möglichkeit vorsieht, mit Nein zu stimmen.

 

Nach kurzer Beratung wird der noch nicht beendete Wahlgang durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Dudda abgebrochen. Es werden neue Stimmzettel ausgegeben mit den Namen aller 3 Bewerber*innen sowie der Möglichkeit, mit Nein und Enthaltung abzustimmen.

 

Es werden 61 Stimmen abgegeben, alle sind gültig.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Auf die Bewerber entfallen die Stimmen wie folgt:

 

Stephanie Jordan: 38

Benjamin Roth: 6

Dr. Katrin Linthorst: 2

 

Darüberhinaus gibt es 14 Nein-Stimmen sowie 1 Stimmenthaltung.

 

Somit ist Frau Stephanie Jordan gewählt.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt wählt Frau Stephanie Jordan, geboren am 29. März 1979 in Sigmaringen, wohnhaft in 45138 Essen, Luegstraße 29, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum/zur Beigeordneten.

 

Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 4 des Landesbesoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.