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Ratsinformationssystem

Auszug - Fragestunde für Einwohner/-innen: Frage 3 zum Bebauungsplan 257 - Reichsstraße  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 1.3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0223 Fragestunde für Einwohner/-innen:
Frage 3 zum Bebauungsplan 257 - Reichsstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Einwohner*in
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Herr Stadtrat Friedrichs beantwortet die Einwohnerfrage wie folgt:

 

Die Vermarktung und Entwicklung der Fläche des ehemaligen Sportplatzes an der Reichsstraße liegt bei der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne. Im Zuge der Vermarktung werden privatrechtliche Regelungen zum Energiekonzept des neuen Quartiers getroffen. Eine Regelung über Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 257 ist daher nicht zusätzlich notwendig.

Durch die zahlreichen Festsetzungen zur Durchgrünung des Plangebiets und die örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung der Fassaden mit hellen Materialien und Farben ist die Planung als gut klimaangepasst zu bewerten. Zusätzlich handelt es sich aufgrund der sehr flächensparsamen Bebauung um einen Beitrag zum Klimaschutz im Vergleich zu lockerer Bebauung, welche weniger Wohneinheiten mit deutlich höherem Flächenverbrauch mit sich bringt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 257 lassen keine 5 oder 5,5 geschossige Bebauung zu. Die maximale Anzahl der zulässigen Vollgeschosse beträgt in Teilen des Plangebiets 4. In Kombination mit der maximalen zulässigen Gebäudehöhe ließen sich maximal vier Vollgeschosse mit einem zusätzlichen Nichtvollgeschoss bzw. „Staffelgeschoss“ realisieren. Die festgesetzte maximale Gebäudehöhe orientiert sich dabei an der Bestandsbebauung an der Reichsstraße und berücksichtigt ebenfalls die notwendigen technischen Voraussetzungen für die festgesetzte Dachbegrünung. Auf die unter Denkmalschutz stehende Bebauung südlich des Plangebiets wird über eine Reduzierung der zulässigen Geschossigkeit und Gebäudehöhe im südlichen Teil des Plangebiets reagiert und Rücksicht genommen. Auch die örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung der Fassaden und Vorgartenbereiche wurden mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt.

Zusatzfrage: Warum plant die Verwaltung eine neue Gasversorgung entgegen dem Gesetzentwurf, ab 2024 keine fossilen Brennstoffe mehr zu nutzen? Wird die Höhe der Neubauten wirklich an die Umgebung angepasst? Warum wird kein sozialer Wohnraum geschaffen?

 

Herr Stadtrat Friedrichs antwortet:

 

Die Gesetzgebung zur Versorgung mit Primärenergie ist „im Fluss“ und kann sich noch ändern, daher erscheint eine privatrechtliche Durchsetzung derzeit aussichtsreicher.

 

25 % des Bauvorhabens sind öffentlich geförderter Wohnraum und spricht daher „Normalverdiener“ an.

Geplant sind drei- bis viergeschossige Gebäude mit Flachdach zur Begrünung (nicht vier- bis fünfgeschossig), im Süden des Gebietes wird sogar nur mit 2 Vollgeschossen plus Flachdach geplant zur Anpassung an die Bestandsbauten und ist somit niedriger als ein zweigeschossiges Haus mit Satteldach.