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Beschluss |
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1 | öffentlich | TOP 7.3 - Energiekosten Anlage (12 KB) | ![]() |
Sachverhalt:
Die Steigerung der Energiekosten ist seit dem Krieg in der Ukraine eines der beherrschenden Themen verschiedener gesellschaftlicher Debatten. Neben den privaten Haushalten betrifft die Kostenentwicklung auch städtische Einrichtungen wie z.B. Bürogebäude, Museen und Schulen. Auch wenn der witterungsverlauf im Herbst und Winter bislang verhältnismäßig glimpflich verlaufen ist, stellt sich doch kurz vor dem Frühlingsanfang die Frage nach den bislang entstandenen Energiekosten für z.B. Gas und Strom.
Die FDP im Rat der Stadt Herne bittet in diesem Zusammenhang um Beantwortung
folgender Fragen:
den Abrechnungsperioden der letzten zwei Jahre? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Bürogebäuden, Museen und Schulen.
Steigerung der Energie- und Heizkosten für die aktuelle Abrechnungsperiode
getroffen werden?
Schimmelbildung?
Wie hoch waren die Energie- und Heizkosten für städtische Einrichtungen in den Abrechnungsperioden der letzten zwei Jahre? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Bürogebäuden, Museen und Schulen.
Antwort:
Siehe Tabelle Gesamtkosten / Aufstellung FB 26
Inwieweit können bereits Aussagen der Versorger über die zu erwartende Steigerung der Energie- und Heizkosten für die aktuelle Abrechnungsperiode getroffen werden?
Antwort:
Aufgrund der sich aktuell darstellenden global wirtschaftlichen Krisensituation im Bereich der Energieversorgung und der hiermit verbundenen dynamischen Kostenentwicklung wurde bei den Stadtwerken Herne in der Funktion als Kompetenzzentrum für den Konzern Stadt eine aktuelle Hochrechnung hinsichtlich der voraussichtlich zu erwartenden Kostensteigerungen eingeholt.
Unter dieser Prämisse und im Rahmen der Strom- und Gaspreisdeckelung greifenden staatlichen Regelungen erfolgte durch das Energiemanagement eine Aktualisierung nebst Anpassung der bisher als Grundlage für die Haushaltsplanung 2023 ff. angestellten verbrauchsspezifische Szenarien-Betrachtungen. Für das Haushaltsjahr 2023 ist demnach der Energiekostenansatz um rd. 5 Mio. € erhöht worden, so dass sich der Planansatz auf insgesamt 14,2 Mio. € beläuft. Nach ersten Erkenntnissen im Rahmen von Tranchenbeschaffungen und durch die staatlichen Unterstützungen wird dieser Haushaltsansatz für das Jahr 2023 vermutlich ausreichen.
Eine abschließende Aussage zu Mehrbelastungen des Energiehaushaltes ist derzeit allerdings noch nicht möglich, da u.a die finalen kaufmännischen Rechnungsergebnisse der Energiebuchhaltung (Vorauszahlungen, Verrechnungen, Erstattungen/Gutschriften) von den Energieversorgungsunternehmen für die aktuelle Abrechnungsperiode noch nicht vorliegen.
Welche Maßnahmen wurden bisher geplant und umgesetzt, um Energieeinsparungen zu erreichen?
Antwort:
Kurzfristige Maßnahmen:
a)
Umsetzung der Vorgaben der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaVO):
Absenken der Temperatur auf 19°C in allen Nichtwohngebäuden außer Schulen und KiTas.
Abschalten der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen, solange diese nicht der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr von Gefahren dient.
Ausschalten von Heizkörpern in Gemeinschaftsflächen, solange diese nicht aus bauphysikalischen Gründen beheizt werden müssen, Ausnahme: Schulen und KiTas.
Abschalten der Warmwasserversorgung, die ausschließlich dem Händewaschen dienen, Ausnahme: KiTas.
b)
Überprüfung und ggf. Anpassung der an den Heizanlagen eingestellte Wochenend-, Ferien-, Feiertags- und Nachtabsenkung und Sensibilisierung der Hausmeisterinnen und Hausmeister dafür, die Einstellung ihrerseits regelmäßig zu kontrollieren und einzuhalten.
c)
Absenken der Wassertemperatur in den städtischen Lehrschwimmbecken auf 28°C
d)
Umstellung der Beleuchtung auf LED.
e)
Bestandaufnahme von Potentialflächen auf städtischen Dächern für Photovoltaik bzw. Solarthermie.
f)
Sensibilisieren der Mitarbeitenden für Energieeinsparungen am Arbeitsplatz und zu Hause.
g)
Intensivierung der Aktion „Energiesparen macht Schule“.
h)
Abschalten von Luftreinigungsgeräten, die während der Corona-Pandemie beschafft worden sind.
Mittel- und langfristige Maßnahmen:
Mittel- und langfristig können durch Maßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Leuchtmitteln und Umstellung der Heizart auf regenerative Energieträger, sowie der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern dazu beitragen, die zusätzlichen Kosten zu kompensieren. Für derartige Maßnahmen müssen jedoch zunächst Finanzmittel (erfolgsrelevante Anfangsinvestitionen) aufgewendet werden.
Gab es durch die reduzierten Raumtemperaturen z.B. Probleme mit Schimmelbildung?
Antwort:
Schimmelbildungen durch reduzierte Raumtemperaturen sind bislang nicht bekannt.