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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Berufung des Beirates der LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne | 2021/0044 | ||||
Ö 2 | Umbesetzung von Ausschüssen; hier: CDU-Fraktion Sportausschuss | 2021/0050 | ||||
Ö 3 | Stellenplan 2021 | 2020/0762 | ||||
Ö 4 | Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen (Ergebnisplan inkl. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021-2024, Finanzplan, Teilpläne und Anlagen) sowie vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2021 | 2021/0008 | ||||
Ö 5 | EKOCity Abfallwirtschaftsverband: Nachbesetzung Verbandsversammlung | 2021/0015 | ||||
Ö 6 | Umsetzung der steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2): Verlängerung der steuerlichen Erleichterungen im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer über den 31.12.2020 hinaus. | 2021/0019 | ||||
Ö 7 | Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung (einschließlich) der Kindertagespflege und/oder im Rahmen des Offenen Ganztages an Schulen der Primarstufe und Förderschulen im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021 | 2021/0055 | ||||
Ö 8 | Benennung/Bestellung eines ordentlichen Mitgliedes/ Vorstandsmitgliedes für die Jugend-, Konflikt- und Drogenberatung e. V. | 2021/0059 | ||||
Ö 9 | Antrag: Ideen und Mängelmelder in der Herne-App trennen; Bürgerbeteiligung stärken | 2021/0027 | ||||
Ö 10 | Antrag: Verzicht auf Erhebung von Beiträgen für die Betreuung von Kindern | 2021/0023 | ||||
Ö 11 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||
Ö 12 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
Ö 12.1 | Anfrage: Forschungs- bzw. Hochschulstandort Herne | 2021/0029 | ||||
Ö 12.2 | Anfrage: Projekt Wanne2020+ | 2021/0028 | ||||
Ö 12.3 | Anfrage: Schrottimmobilien | 2021/0006 | ||||
26.01.2021 - Rat der Stadt | ||||||
Ö 12.3 - zur Kenntnis genommen | ||||||
Sachverhalt: Herne leidet unter den negativen Begleitumständen sogenannter "Schrottimmobilien". Zu diesen Immobilien gehören u. a. überbelegte Wohnungen, solche mit schlechten baulichen und hygienischen Zuständen, mit übermäßigem Lärm oder auch Kriminalität. Oftmals werden diese an Menschen aus Südosteuropa vermietet, die überhöhte Mieten zu entrichten haben und von dubiosen Firmen der Schwarzarbeit zugeführt werden. Soziale Konflikte im Umfeld der Immobilien führen zu einem Wertverlust und stören nicht selten den sozialen Frieden.
2) Wie hat sich ihre Zahl seitdem entwickelt? (bitte nach Stadtbezirk, Jahr und Anzahl auflisten)
10) Haben die Vorschläge, die Herr Chudziak dem NRW-Bauministerium zwecks Reform des Wohnunsaufsichtegesetzes gemacht hat, inzwischen Niederschlag im WAG gefunden?
11) Herne hat durch das Land NRW Fördergelder in Höhe von 2,5 Millionen € für den Kauf von Schrottimmobilien erhalten. Wie hoch ist die Restsumme, die noch zur Verfügung steht? Wann müsste dieses Geld an das Land NRW zurückgegeben werden, wenn es nicht gelingt, weitere Schrottimmobilien anzukaufen?
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1: 2010 wurde durch den Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung ein Kataster für verwahrloste Immobilien sog. „Schrottimmobilien“ entwickelt.
Um zu einer ersten Bewertung der Eingriffsnotwendigkeit bezüglich einzelner Immobilien zu gelangen erfolgte eine Typisierung insbesondere nach den Kriterien „ordnungsrechtlicher Sicherungsbedarf“ und „städtebauliche Relevanz“.
2012 waren 58 Immobilien in diesem Kataster aufgeführt, die nicht im Kontext der Zuwanderung aus Südosteuropa zu sehen sind.
Zu Frage 2: Mit Beginn der vollen Freizügigkeit für EU-Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien 2014 und der damit verbundenen Zunahme der Zuwanderungszahlen aus Südosteuropa nach Herne, wurden aus Sicht der verschiedenen Akteur*innen im Handlungsfeld Zuwanderung aus Südosteuropa (u.a. Kommunaler Ordnungsdienst, Wohnungsaufsicht, FB Umwelt, FB Bauordnung, Koordinierungsstelle Zuwanderung Südosteuropa, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) Immobilien, die erstens bewohnt sind und zweitens sowohl durch das Verhalten ihrer Bewohnerschaft, ihrer Eigentümer*innen/Verwalter*innen, der Beschwerdelage aus dem nachbarschaftlichen Umfeld und/oder aufgrund ihres baulichen Zustands als sogenannte „Problemimmobilien“ bezeichnet. Im März 2016 wurden 15 „Problemimmobilien“ von den o.g. Akteuren identifiziert bzw. standen unter ihrer besonderen Beobachtung.
Mit der Beteiligung der Stadt Herne am „Modellvorhaben Problemimmobilien im Kontext der Zuwanderung aus Süd-Ost-Europa“ des Ministeriums für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Januar 2017 wurde dem Antrag eine Liste von 56 Immobilien in Herne beigefügt, für die sowohl die Bezeichnung „Schrottimmobilie“ als auch „Problemimmobilie“ zutraf. Im Dezember 2020 waren 55 „Problemimmobilien“, verteilt auf das gesamte Stadtgebiet, unter besonderer Beobachtung der o. g. Akteure.
Die Zahl der gemeldeten Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien in Herne stieg in der Zeit von März 2016 bis November 2020 von 2.451 auf 3.796 Bürger*innen an.
Wird eine von Bürger*innen aus Südosteuropa bewohnte Immobilie im Stadtgebiet auffällig, sei es durch Beschwerden aus der Nachbarschaft, hinsichtlich melderechtlicher Unregelmäßigkeiten oder erkannter Notlagen der Bewohner*innen, wird sie erfasst und die Sachlage dokumentiert. Je nach Verantwortlichkeiten der Fachbereiche werden Missstände behoben oder Notlagen der Bewohner*innen zu mindestens abgemildert. Von den 55 „Problemimmobilien“ gehören ca. 15 Immobilien zuzüglich des Gebäudekomplexes an der Emscherstr. zu Objekten, bei denen wiederkehrend Auffälligkeiten festgestellt und Problemlagen beseitigt werden müssen.
Zu Frage 3: Alle Problemimmobilien sind bewohnt.
Zu Frage 4: Mit Ausnahme des Gebäudekomplexes an der Emscherstr., in dem neben Bürger*innen aus Südosteuropa auch Bürger*innen anderer Nationalitäten leben, wohnen in den 55 Immobilien (incl. Emscherstr.) ca. 1.300 Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien. (Stand Dezember 2020. Aufgrund von An- und Abmeldungen sind Abweichungen zu berücksichtigen).
Zu Frage 5: Die Nationalität der Bewohnenden spielt bei den Eingriffen nach dem WAG keine Rolle und wird entsprechend nicht erfasst. Aus der Erfahrung kann festgestellt werden, dass Menschen aus SOE häufig Opfer unzuverlässiger Vermieter / Eigentümer werden und Hilfeleistungen nach dem WAG ersuchen müssen.
Zu Frage 6: Seit dem Inkrafttreten des WAG NRW wurden von der Wohnungsaufsicht 135 Wohnungen für unbewohnbar erklärt, davon jeweils 20 in den Stadtbezirken Eickel und Sodingen, 29 in Herne- Mitte und 66 im Stadtbezirk Wanne.
Zu Frage 7: Nach dem WAG NRW gibt es keine Möglichkeiten Sanierungsvereinbarungen zu treffen.
Zu Frage 8: Mitarbeiter der Wohnungsaufsicht betreten ohne Zustimmung von Mietern oder Verfügungsberechtigten zur Sachstandermittlung niemals die Räumlichkeiten oder Grundstücke.
Zu Frage 9: Von der Wohnungsaufsicht wurde bisher noch keine Wohnung wegen Überbelegung geräumt.
Zu Frage 10: Die geplanten Neuregelungen greifen auch Ideen auf, die u.a. von Herrn Chudziak mitgeteilt wurden.
Zu Frage 11: Die Stadt Herne hat im Kontext Modellvorhaben Problemimmobilien am 01.12.2017 einen Fördermittelbescheid für zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 2,5 Mio. Euro (2,375 Mio. Euro Förderung zzgl. 125.000,- Euro Eigenanteil) erhalten. Diese sind an die Kriterien des Förderbescheides gebunden. Hierzu zählt insbesondere die Lage in einem Stadtumbaugebiet (Aktuelle Stadtumbaugebiete: Herne-Mitte & Wanne-Süd). Abweichungen von dieser Voraussetzung wurden in der Vergangenheit nicht zugelassen.
In den Jahren 2018 und 2019 wurden 373.350,- Euro für den Ankauf und Abriss der Immobilie Bielefelder Straße 81 abgerufen.
Wie in der Anfrage unter Bezug auf einen WAZ-Artikel aus Mai 2020 bereits dargelegt, sollten im Jahr 2019 rd. 200.000,- Euro für den Ankauf eines weiteren Objektes eingesetzt werden. Dies konnte durch den Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mit dem Neueigentümer abgewandt werde.
Im Oktober 2020 wurden nicht verausgabte Fördermittel in Höhe von 1.643.580,- Euro als sogenannte Ausgabereste aus den Jahren 2017 bis 2018 an den Fördergeber zurückgegeben. Es bleiben für das Jahr 2021 358.070,- Euro zzgl. einem fünfprozentigen Eigenanteil, die bis Oktober zur Verfügung stehen.
Ob bis dahin der Erwerb einer weiteren Schrottimmobilie getätigt werden kann, bleibt abzuwarten. Tatsächlich schränken die Vorgaben des Fördermittelgebers und diverse weitere rechtliche Umstände die Zugriffsmöglichkeiten erheblich ein.
Eigentümerstrukturen sind schwierig zu durchdringen, Vorkaufsrechte können nicht in allen Fällen begründet werden, insbesondere nicht, wenn Wohnungseigentum gebildet wurde. Hinzu kommt, dass problematische Immobilien zumeist nicht in städtebaulichen Sanierungs- oder Stadtumbaugebieten liegen, was jedoch zwingende Voraussetzung für den Einsatz der Fördermittel ist. |
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N 1 | Bestellung des Leiters des Fachbereichs Rechnungsprüfung | |||||
N 2 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||
N 3 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Haushaltsrede 2021 - SPD (93 KB) | |||
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2 | öffentlich | Hh Rede 2021 CDU (99 KB) | |||
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3 | öffentlich | Haushaltsrede 2021 Grüne Fraktion (147 KB) | |||
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4 | öffentlich | 210126_Haushaltsrede Linke (87 KB) | |||
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5 | öffentlich | AfD-Fraktion-Haushaltsrede-2021 (1893 KB) |