|
|
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 3601 Bez.: Tagesbetreuung von Kindern | Nr.: 4231 Bez.: Benutzungsgebühren | Ertrag – 236.700 € |
Produkt | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 3601 Bez.: Tagesbetreuung von Kindern | Nr.: 4461 Bez.: privatrechtliche Entgelte | Ertrag – 51.700 € |
Produkt | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 3601 Bez.: Tagesbetreuung von Kindern | Nr.: 4142 Bez.: Zuweisungen vom LWL | Ertrag + 144.200 € |
Produkt | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 2108 Bez.: Schul- und Schülerbezogene Leistungen | Nr.: 4231 Bez.: Benutzungsgebühren | Ertrag – 136.000 € |
Produkt | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 2108 Bez.: Schul- und Schülerbezogene Leistungen | Nr.: 4141 Bez.: Zuweisungen des Landes | Ertrag + 68.000 € |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angebote zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
- Angebote zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
- Angebote gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021 auszusetzen. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Sachverhalt:
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11. Januar 2021 den weiteren Pandemiebetrieb in sämtlichen Kindertageseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 1 und 2 IfSG) angeordnet und einen Appell an die Eltern gerichtet, die Kinder möglichst zu Haus zu betreuen. Es hat ferner mit gleichem Datum eine aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 3 IfSG) im Land Nordrhein-Westfalen erlassen.
Daher soll auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen für den Monat Januar 2021 verzichtet werden. Das soll auch für Eltern gelten, die ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen.
Die Elternbeitragssatzung eröffnet keine Möglichkeit, für die Dauer des Betretungsverbotes die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII setzt eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers voraus.
Die Verpflegungsentgelte können gem. § 4 Satz 2 der Entgeltordnung für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Herne maximal in Höhe von 50 % des Verpflegungsentgeltes erstattet werden.
Somit sind bis dato keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Monatsbeitrags voraussetzungslos erlauben.
In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig. Daher ist durch eine Dringlichkeitsentscheidung die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht für den Monat Januar 2021 zu schaffen.
Die Stadt Herne verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag für den Januar 2021.
Wenn man die Sollstellung für den Januar 2021 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag von rd. 424.400,- Euro für Januar 2021 zu rechnen, der sich auf die drei betroffenen Produkte wie folgt aufteilt
3601 „Tagesbetreuung von Kindern“ 43210000 Benutzungsgebühren 236.700,- Euro
3601 „Tagesbetreuung von Kindern“ 44610000 privatrechtliche Entgelte 51.700,- Euro
2108 „Schul- und Schülerbezogene Leistungen“: ca. 136.000,- Euro
Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Januar 2021 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Stadtrat
Anlagen:
keine