Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0055  

Betreff: Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung (einschließlich) der Kindertagespflege und/oder im Rahmen des Offenen Ganztages an Schulen der Primarstufe und Förderschulen im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Andreas Kröger, Tel.: 3460
2. Markus Gnörk, Tel.: 3421
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Beteiligt:FB 31 - Schule und Weiterbildung
Bearbeiter/-in: Kröger, Andreas   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
26.01.2021 
des Rates der Stadt (Delegierung auf Haupt- und Personalausschuss) beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3601

Bez.: Tagesbetreuung von Kindern

Nr.: 4231

Bez.: Benutzungsgebühren

Ertrag – 236.700 €

 

Produkt

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 3601

Bez.: Tagesbetreuung von Kindern

Nr.: 4461

Bez.: privatrechtliche Entgelte

Ertrag – 51.700 €

 

Produkt

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 3601

Bez.: Tagesbetreuung von Kindern

Nr.: 4142

Bez.: Zuweisungen vom LWL

Ertrag + 144.200  €

 

Produkt

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 2108

Bez.: Schul- und Schülerbezogene Leistungen

Nr.: 4231

Bez.: Benutzungsgebühren

Ertrag – 136.000 €

 

Produkt

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 2108

Bez.: Schul- und Schülerbezogene Leistungen

Nr.: 4141

Bez.: Zuweisungen des Landes

Ertrag + 68.000 €

                                                  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

 

Der Rat der Stadt beschließt die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

-          Angebote zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

-          Angebote zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

-          Angebote gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021 auszusetzen. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.                                                  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:


Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11. Januar 2021 den weiteren Pandemiebetrieb in sämtlichen Kindertageseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 1 und 2 IfSG) angeordnet und einen Appell an die Eltern gerichtet, die Kinder möglichst zu Haus zu betreuen. Es hat ferner mit gleichem Datum eine aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 3 IfSG) im Land Nordrhein-Westfalen erlassen.

 

Daher soll auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen für den Monat Januar 2021 verzichtet werden. Das soll auch für Eltern gelten, die ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen.

 

 

Die Elternbeitragssatzung eröffnet keine Möglichkeit, für die Dauer des Betretungsverbotes die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII setzt eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers voraus.

 

Die Verpflegungsentgelte können gem. § 4 Satz 2 der Entgeltordnung für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Herne maximal in Höhe von 50 % des Verpflegungsentgeltes erstattet werden.

 

Somit sind bis dato keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Monatsbeitrags voraussetzungslos erlauben.

 

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig. Daher ist durch eine Dringlichkeitsentscheidung die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht für den Monat Januar 2021 zu schaffen.

 

Die Stadt Herne verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag für den Januar 2021.

 

Wenn man die Sollstellung für den Januar 2021 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag von rd. 424.400,- Euro für Januar 2021 zu rechnen, der sich auf die drei betroffenen Produkte wie folgt aufteilt

 

3601 „Tagesbetreuung von Kindern“ 43210000 Benutzungsgebühren  236.700,- Euro

3601 „Tagesbetreuung von Kindern“ 44610000 privatrechtliche Entgelte   51.700,- Euro    

2108 „Schul- und Schülerbezogene Leistungen“: ca.   136.000,- Euro

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Januar 2021 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

Chudziak

Stadtrat                                              

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

keine