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Beschluss |
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Aufstellung gem. § 16 RP 2020 (28 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Einkünfte NT 2020.1 (15 KB) | ![]() |
Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda teilt Folgendes mit:
Gremientätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten
Zu § 16 „Veröffentlichungspflicht“:
§ 16 sieht u.a. vor, dass Hauptverwaltungsbeamte gegenüber dem Leiter/in der Aufsichtsbehörde schriftlich Auskunft über
Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
zu geben haben. Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Stadt bzw. aufgrund entsprechender Bestimmungen in den Gesellschaftsverträgen nehme ich Vertretungen in den Gesellschaftsorganen der städtischen Beteiligungsgesellschaften wahr.
Darüber hinaus wurde ich durch die Vorstände bzw. Geschäftsführungen der Gelsenwasser AG, der STEAG GmbH, der RWE AG und der Uniper Wärme GmbH in den dortigen Kommunalen Beirat bzw. den Konzern-Beirat berufen.
Die Auflistung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz habe ich am 05.01.2021 dem Leiter der Aufsichtsbehörde, Herrn Regierungspräsident Vogel, schriftlich zugeleitet. Sie wird in geeigneter Form veröffentlicht (Internet).
Darüber hinaus zu Ihrer Information:
Nach der Kommunalwahl im September 2020 ergeben sich Änderungen:
Seit 1.11.2020 bin ich der Vorsitzende des Genossenschaftsrates derEmschergenossenschaft (bisher: stellvertretendes Mitglied).
Seit 10.12.2020 bin ich der Vorsitzende der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (bisher: 1. stellvertretender Vorsitzender).
Mein Mandat im Konzernbeirat RWE habe ich zum Ende des Jahres niedergelegt und Herrn Stadtdirektor Dr. Klee als meinen Nachfolger vorgeschlagen.
Zu § 17 „Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten“:
Diese Übersicht für das Rechnungsjahr 2020 habe ich dem Fachbereich Personal und Zentraler Service am 21.12.2020 zugeleitet mit der Bitte um Mitteilung, in welcher Höhe eine Abführung an den städtischen Haushalt zu erfolgen hat.
In der Summe betragen meine Nebeneinnahmen als Hauptverwaltungsbeamter im Jahr 2020 insgesamt 26.730 €.
Der Fachbereich Personal hat unter Berücksichtigung der Nebentätigkeitsverordnung NW (NtNW) den entsprechenden Bescheid erstellt.
Da die Einnahmen für das Jahr 2020 insgesamt die Höchstgrenze von 10.022,11 € erreicht haben, ergibt sich mit Ausnahme der Einnahmen aus den Tätigkeiten im Bereich der Herner Sparkasse (Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Risikoausschuss = 7.860 €) eine Abführungspflicht an den städtischen Haushalt in Höhe von 8.847,89 €.
Die Aufstellung meiner Nebeneinnahmen wird dem Protokoll dieser Sitzung beigefügt.
Auch diese Aufstellung werde ich in geeigneter Form veröffentlichen (keine gesetzliche Verpflichtung).
Außerdem informiert Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda über Folgendes:
- Für den 27.01.2021 wird ein Besuch des Regierungspräsidenten erwartet. Geplante Themen sind insbesondere der Haushalt der Stadt Herne für das Jahr 2021 sowie das 5-StandorteProgramm.
- Im Ältestenrat am 26.01.2021 würde über einen Textentwurf für die Ausschreibung der vakanten Stelle einer Bildungsdezernentin/ eines Bildungsdezernenten (Dezernat III) beraten. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll dem Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung am 02.03.2021 vorgelegt werden.
Mit einem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens wird nach aktuellem Stand in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2021 gerechnet.