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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0006  

Betreff: Anfrage: Schrottimmobilien
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Berning, Thomas
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
26.01.2021 
des Rates der Stadt (Delegierung auf Haupt- und Personalausschuss) zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Herne leidet unter den negativen Begleitumständen sogenannter "Schrottimmobilien". Zu diesen Immobilien gehören u. a. überbelegte Wohnungen, solche mit schlechten baulichen und hygienischen Zuständen, mit übermäßigem Lärm oder auch Kriminalität. Oftmals werden diese an Menschen aus Südosteuropa vermietet, die überhöhte Mieten zu entrichten haben und von dubiosen Firmen der Schwarzarbeit zugeführt werden. Soziale Konflikte im Umfeld der Immobilien führen zu einem Wertverlust und stören nicht selten den sozialen Frieden.

Negativ zu bewerten ist diese Entwicklung auch vor dem Hintergrund fehlenden Wohnraums in Herne. Die betroffenen Immobilien stehen so nicht für eine Modernisierung  bzw. einen Abriss mit anschließendem Neubau zur Verfügung. Von einer effektiven, bedarfsgerechten Nutzung des Grundstücks kann in diesen Fällen keineswegs gesprochen werden. Auch das Stadtbild wird durch Schrottimmobilien nachhaltig gestört, was zu einem Verlust an Lebensqualität für alle Einwohner führt.


Am 21.05.2020 hat die WAZ berichtet, dass Herne Ende 2017 einen Förderbescheid von 2,5 Millionen € vom Land NRW erhalten hat zu dem Zweck, bis Ende 2021 Schrottimmobilien anzukaufen. Doch angekauft worden ist nur eine Schrottimmobilie an der Bielefelder Straße 81. Laut dem Sozialdezernenten Chudziak würde Herne gerne noch weitere Schrottimmo-bilien kaufen (beispielsweise Cranger Straße 72-80). Leider würden aber diese sich nicht in einem Fördergebiet der Städtebauförderung befinden oder sich negativ auf ein unmittelbar benachbartes Fördergebiet der Städtebauförderung auswirken. Auch würden manchmal Eigentümer das Doppelte des Verkehrswertes verlangen. Und manchmal könne man auch zu dem Eigentümer keinen Kontakt aufnehmen. Mit dem privaten Käufer einer Schrottimmobilie an der Kurhausstraße habe man aber eine Sanierungsvereinbarung getroffen. Laut Herrn Chudziak habe die Stadt an der Emscherstraße gemäß dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) eine Wohnung für unbewohnbar erklärt. Das WAG sei laut Herrn Chudziak aber nicht wirklich scharf. Er habe im Jahre 2019 Vorschläge zur Reform des WAG an das NRW-Bauministerium geschickt. Seine Vorschläge hätten aber keinen Niederschlag im Gesetz gefunden.

De lege lata steht in § 9 WAG, dass Wohnraum nur überlassen oder benutzt werden darf, wenn für jede Bewohnerin oder jeden Bewohner eine Wohnfläche von mindestens 9 m², für jedes Kind bis sechs Jahren eine Wohnfläche von mindestens 6 m² vorhanden ist. Und die Gemeinde kann von dem Verfügungsberechtigten oder der Bewohnerschaft die Räumung überbelegter Wohnräume verlangen, bis der Zustand ordnungsgemäßer Belegung erreicht ist. Dabei sind der Zeitpunkt des Einzugs sowie die persönlichen und familiären Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Räumung soll erst zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zur Verfügung steht.


Und de lege lata steht in § 11 Abs. 2 des WAG, dass, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Wohnraum entgegen § 8 WAG unzulässig benutzt wird oder nach § 9 WAG überbelegt ist, Grundstücke und Wohnräume ohne Einwilligung der betroffenen Bewohnerschaft jederzeit ohne Ankündigung betreten werden dürfen.


Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Wie viele Schrottimmobilien gab es 2012 in Herne?

2) Wie hat sich ihre Zahl seitdem entwickelt? (bitte nach Stadtbezirk, Jahr und Anzahl auflisten)

3) Wie viele dieser Schrottimmobilien werden nach Kenntnis der Stadt Herne derzeit bewohnt?

4) In wie vielen Fällen geht die Stadt Herne von Bewohnern aus Südosteuropa aus?

5) In wie vielen Fällen von Verstößen gegen das Wohnungsaufsichtsgesetz waren von Südosteuropäern bewohnte Wohnungen betroffen? (bitte nach Stadtbezirk, Jahr und Anzahl auflisten)

6) Wie viele Wohnungen wurden seit 2014 in Herne mit Hilfe des Wohnungsaufsichtsgesetzes für unbewohnbar erklärt? (bitte nach Stadtbezirk, Jahr und Anzahl auflisten)

7) Bei wie vielen Wohnungen konnte die Stadt Herne mit privaten Eigentümern mit Hilfe des Wohnungsaufsichtsgesetzes eine Sanierungsvereinbarung treffen? (bitte nach Stadtbezirk, Jahr und Anzahl auflisten)


8) Betreten Beauftragte der Stadt Herne auch gemäß § 11 Abs. 2 WAG zwecks Sachverhaltsermittlung ohne Ankündigung ohne Einwilligung der Betroffenen Grundstücke oder Wohnungen? Falls ja, in wie vielen Fällen erfolgte so etwas seit 2014?

9) Hat die Stadt Herne seit 2014 Wohnungen wegen Überbelegung gemäß § 9 Wohnungsauf-sichtsgesetz räumen lassen? (bitte nach Stadtbezirk, Jahr und Anzahl auflisten)

10) Haben die Vorschläge, die Herr Chudziak dem NRW-Bauministerium zwecks Reform des Wohnunsaufsichtegesetzes gemacht hat, inzwischen Niederschlag im WAG gefunden?

 

11) Herne hat durch das Land NRW Fördergelder in Höhe von 2,5 Millionen € für den Kauf von Schrottimmobilien erhalten. Wie hoch ist die Restsumme, die noch zur Verfügung steht? Wann müsste dieses Geld an das Land NRW zurückgegeben werden, wenn es nicht gelingt, weitere Schrottimmobilien anzukaufen?

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage:
 

Original der Anfrage  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anfrage Schrottimmobilien (2155 KB)