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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0008  

Betreff: Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen (Ergebnisplan inkl. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021-2024, Finanzplan, Teilpläne und Anlagen) sowie vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:FB 21 - Finanzsteuerung
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Nickel, Daniel
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien
19.01.2021 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien geändert beschlossen   
Rat der Stadt
26.01.2021 
des Rates der Stadt (Delegierung auf Haupt- und Personalausschuss) geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

      

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. die Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen, insbesondere den

 

  1. Ergebnisplan und die Teilergebnispläne sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021 bis 2024 mit den darin enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen,

 

  1. den Finanzplan und die Teilfinanzpläne

 

auf der Grundlage des Haushaltsplanentwurfs bzw. Entwurfs des Haushaltssanierungsplans und der vorgelegten Änderungslisten vorbehaltlich eigener Änderungsbeschlüsse,

 

  1. die Verwaltung zu ermächtigen, bei ggf. durch ihn selbst noch erfolgenden erheblichen Änderungsbeschlüssen sämtliche daraus resultierenden Änderungen am Haushaltsplan vorzunehmen (z. B. Aufwendungen für Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten bei wesentlichen investiven Veränderungen),

 

  1. die Verwaltung unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW zu ermächtigen, die vorläufige Haushaltsführung 2021, vorbehaltlich eigener Änderungsbeschlüsse ggf. bis zur Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes und dem darauffolgenden Inkrafttreten der Haushaltssatzung, auf der Grundlage der beschlossenen Ansätze des Ergebnis- und Finanzplans und des Kreditrahmens für Kredite zur Liquiditätssicherung vorzunehmen.

 

 

     

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

 

  1.   Zusammenfassung

 

Um die Vorgaben aus dem Stärkungspaktgesetz einzuhalten, muss auch im Haushaltsplan 2021 in allen Planjahren der Haushaltsausgleich dargestellt werden. Zudem sind die eigenen Haushaltssanierungsmaßnahmen fortzuführen. Nicht pandemiebedingte Zielabsenkungen bei einzelnen Maßnahmen innerhalb des Stärkungspaktzeitraumes (bis Ende 2021) sind zu kompensieren.

 

Damit gelten auch während der COVID-19-Pandemie grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen für eine Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht wie in „normalen“ Zeiten. Damit dieses Ziel überhaupt für den weit überwiegenden Teil der Kommunen erreichbar sein kann, hat das Land NRW u.a. das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG geschaffen und erlassen.

 

Nur unter Nutzung der Möglichkeiten, die das NKF-CIG bietet, kann die Stadt Herne dem Rat der Stadt einen Haushaltsplan sowie einen Haushaltssanierungsplan zur Beschlussfassung vorlegen, die sämtliche Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen.

 

Der Entwurf zum Haushaltsplan und Haushaltssanierungsplan (HSP) 2021 wurde am 27.10.2020 in den Rat der Stadt Herne eingebracht, in welchem es bereits gelungen war, positive Jahresergebnisse auszuweisen. Auf die Ausführungen im Entwurf des Haushaltsplans, insbesondere den Vorbericht mit den Erläuterungen zu den Möglichkeiten zur Isolierung von COVID-19-bedingten Haushaltsschäden sowie die textlichen Erläuterungen im Entwurf des HSP, wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Die nachfolgend dargestellten Entwicklungen und Ereignisse, die sich erst nach Erstellung der Entwurfsfassung ergeben haben bzw. dann erst konkretisiert worden sind, haben einen wesentlichen Einfluss auf die Haushaltsplanung in der hier dargestellten Fassung:

 

  • Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2021
  • Orientierungsdaten-Runderlass des MHKBG
  • Neue Schlüsselzahlen des Landes NRW zu den kommunalen Anteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer
  • Konkretisierungen zur Anwendung des am 01.10.2020 in Kraft getretenen NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes – NKF-CIG durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG)
  • Hinweis des MHKBG zum Umgang mit der Umsetzung von Haushaltssanierungsmaßnahmen während der COVID-19 Pandemie
  • Wirtschaftliche Situation bei der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr)
  • Berücksichtigung der Anpassungen zum Stellenplanentwurf sowie Berücksichtigung der Ergebnisse der letzten Tarifrunde für kommunale Angestellte im Bereich der Personalaufwendungen
  • Wahlrechtsausübung gemäß § 37 Abs. 1 KomHVO NRW bei der Bewertung der Rückstellungen für Beihilfen
  • Berücksichtigung diverser neuer investiver Förderprogramme (teilweise aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes) z.B. Investitionspakt Sportstättenförderungen, beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
  • Anpassungen hinsichtlich der zeitlichen Realisierung von Maßnahmen im Investitionshaushalt vor allem im Bereich Kita-Ausbau und Straßeninfrastruktur

 

Die in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen beschlossenen Änderungen zum Entwurf sind vollständig im hier vorliegenden Ergebnis- und Finanzplan berücksichtigt (siehe Anlagen A3 und A8).

 

Noch keine Berücksichtigung findet die aktuelle Einigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung NRWs zur Novellierung der Flüchtlingsfinanzierung, weil die hieraus resultierende Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (FlüAG) noch nicht erfolgt ist. Details zur Einigung, welche für den Herner Haushalt mit einer Entlastung verbunden ist (ca. 3 Mio. € in 2021), finden sich in dieser Vorlage unter dem Abschnitt „Chancen“.

 

 

 Damit ergibt sich die folgende Ergebnisplanung:

 

Beträge in Mio. €

Plan 2021

Plan 2022

Plan 2023

Plan 2024

Ordentliche Erträge

606,8

602,3

619,4

646,0

Ordentliche Aufwendungen

646,2

629,1

647,5

655,3

Ordentliches Ergebnis

-39,4

-26,8

-28,1

-9,4

Finanzergebnis

0,0

-4,2

-3,7

-3,5

Außerordentliches Ergebnis

41,6

33,3

32,6

13,6

Jahresergebnis gem.

Haushaltsplan 2021 / HSP 2021

2,1

2,3

0,8

0,8

Hinweis: Infolge der kaufmännischen Rundung können sich bei dieser Darstellung geringe Abweichungen im Bereich der Nachkommastellen ergeben.

 

Der HSP 2021 ist aus Sicht der Stadt Herne formal genehmigungsfähig.

 

Möglich wird dies vor allem durch drei entscheidende Ereignisse:

 

1. Das vom Land NRW beschlossene NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG in Verbindung mit Anwendungshinweisen des MHKBG lässt es zu, dass durch die COVID-19 Pandemie zu erwartende Haushaltsschäden auch in den Planjahren 2021 bis 2024 in der Ergebnisplanung analog zur Vorgehensweise in 2020 isoliert werden dürfen.

2. Das Land NRW stellt es den Kommunen frei, ob sie die zusätzlichen Erträge, die sich aus der dauerhaften Erhöhung des Kostenerstattungssatzes im KdU-Bereich durch den Bund ergeben, zur Minderung der corona-bedingten Finanzschäden in vollem Umfang oder in Teilen verwenden oder in das Jahresergebnis einfließen lassen.

 Da die Erhöhung aus Sicht der Stadt Herne nicht originär mit der Pandemie in Verbindung gebracht werden kann, wird für die bisherigen Bedarfsgemeinschaften diese vollständig im ordentlichen Ergebnis berücksichtigt.

3. Das MHKBG weist in seinem Antwortschreiben auf Anfrage der Stadt Herne darauf hin, dass pandemiebedingte Zielherabsetzungen im Maßnahmenpaket des Haushaltssanierungsplans innerhalb des Stärkungspaktzeitraums (endet Ende 2021) nicht zwingend kompensiert werden müssen.

 

Die positiven Jahresergebnisse im Haushaltsplan (und der Jahresabschlüsse seit dem Jahr 2018) dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Stadt Herne weiterhin in einer sehr schwierigen Haushaltslage befindet und auf Jahre hinaus keine Besserung in Sicht ist - ganz im Gegenteil. Die Kombination aus einer nach wie vor außerordentlich geringen Steuereinnahmekraft sowie anhaltend hoher Aufwendungen für soziale Hilfen machen eine dauerhafte Erzielung des Haushaltsausgleichs weiterhin zu einer nur schwer zu bewältigenden Aufgabe. Wie schon in vergangenen Haushaltsjahren auch bleiben die gewinnbringende Veräußerung städtischen Vermögens und die Beibehaltung vergleichsweiser hoher kommunaler Steuersätze derzeit unverzichtbar. Trotz größter Anstrengungen, z.B. im Rahmen erfolgreicher Bemühungen um Ansiedlung neuer Unternehmen, ist eine nachhaltige Besserung der schwierigen Rahmenbedingungen noch nicht in Sicht. In ganz besonders hohem Maße erschwerend kommen in diesem Planverfahren noch die COVID-19-bedingten Haushaltsschäden hinzu, welche sich bis Ende 2024 auf 156 Mio. € aufsummieren (mehr hierzu im Abschnitt B. 4.), sofern Bund und Land für die Jahre 2021 ff. keine weiteren kommunalen Rettungspakete verabschieden. Bei jährlich steigenden Aufwendungen würde Herne aller Voraussicht nach auf Jahre hinaus essentielle Teile der Einnahmenseite verlieren.

In Höhe des nicht kompensierten COVID-19 Schadens verschärft sich die ohnehin prekäre Haushaltssituation noch weiter. Für die Darstellung des Haushaltsausgleichs  werden die (rein buchhalterisch wirkenden!) Möglichkeiten zur Isolierung von Haushaltsschäden gemäß NKF-CIG genutzt werden müssen. Das heißt aber gleichzeitig, dass sie als enorme “Bürde für die Zukunft“ auf der Aktivseite der Bilanzen kommender Haushaltsjahre – jährlich anwachsend – unter der Position „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ stehen werden.

Dies wird verbunden sein mit einer massiven Ausweitung der bereits jetzt außerordentlich hohen Verschuldung. Der Gesamtfinanzplan 2021 sieht Kassenkreditaufnahmen bis einschließlich 2024 von über 64 Mio. € vor. Eine Altschuldenlösung, von der Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode in Aussicht gestellt, bleibt insofern dringender denn je.

 

Mit Beginn der Abschreibung der Haushaltsschäden ab dem Jahr 2025 beginnt für Herne dann eine vielleicht jahrzehntelang andauernde Phase der aufwandswirksamen und damit belastenden Schadensrealisierung im Ergebnishaushalt.

So drohen aufgrund der hierdurch zusätzlich eingeschränkten haushalterischen Möglichkeiten viele künftige Vorhaben der Stadt künftig auf der Strecke zu bleiben. Die Schaffung neuer freiwilliger Leistungen ohne Kompensation durch den Wegfall anderer freiwilliger Leistungen wäre in diesem Umfeld überhaupt nicht mehr denkbar.

 


  1. Konsumtive Planung im Haushaltsplan und HSP 2021

 

  1. Wesentliche Veränderungen in der konsumtiven Ergebnisplanung

 

Seit der Entwurfsplanung des Haushaltsplans 2021 haben sich zahlreiche Veränderungen in der Ergebnisplanung ergeben.

 

Die auf der Grundlage des neuen Zahlenwerks erstellte Haushaltssatzung befindet sich in der Anlage A1.

 

In der Anlage A2 befindet sich, unter Berücksichtigung sämtlicher Änderungen, eine Druckversion des Ergebnisplans, so wie er auch im Band I des Haushaltsplans abgebildet werden soll.

 

Auf dieser Grundlage haben sich gegenüber der Entwurfsplanung die folgenden Änderungen (inkl. COVID-19-Isolation) ergeben:

 

Erträge und Aufwendungen

(in Mio. €)

Plan 2021

Plan 2022

Plan 2023

Plan 2024

A b s c h l u s s p l a n u n g

Erträge

658,4

640,6

657,0

664,5

Aufwendungen

656,3

638,3

656,2

663,7

Jahresergebnis

+2,1

+2,3

+0,8

+0,8

 

 

 

 

 

E n t w u r f s p l a n u n g

Erträge

647,1

636,0

655,7

671,1

Aufwendungen

646,3

628,8

653,0

663,1

Jahresergebnis

+0,8

+7,2

+2,7

+8,0

 

 

 

 

 

A b w e i c h u n g e n     g e g e n ü b e r     d e r     E n t w u r f s p l a n u n g

Erträge

+11,3

+4,6

+1,3

-6,6

Aufwendungen

-10,0

-9,5

-3,2

-0,6

Jahresergebnis

+1,3

-4,9

-1,9

-7,2

 

 

 

 

 

Hinweis: Infolge der kaufmännischen Rundung können sich bei dieser Darstellung geringe Abweichungen im Bereich der Nachkommastellen ergeben.

 

In der Anlage A3 sind detailliert und produktbezogen die Veränderungen betragsmäßig und mit Erläuterungen in allen Planjahren aufgeführt.

Die vorgenommenen Veränderungen bei den laufenden Personal- und Versorgungsaufwendungen werden aus Gründen der Übersichtlichkeit in der Anlage nicht aufgeführt.

 

Nachfolgend werden die bedeutendsten Veränderungen gegenüber der konsumtiven Entwurfsplanung dargestellt:

 

Die in den Tabellen dargestellten Vorzeichen geben an, ob es sich um eine Haushaltsverbesserung (+) oder -verschlechterung (-) handelt. Die erste Zeile der Tabellen stellt die Gesamtabweichung von der Entwurfs- zur Abschlussplanung dar. Der darunter angeführte Anpassungsvermerk weist den COVID-19 bedingten Effekt von der Entwurfs- zur Abschlussplanung aus.

 

Neukalkulation der Personal- und Versorgungsaufwendungen (z. T. COVID-19-Isolation)

 

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen wurden anhand aktueller Erkenntnisse neu kalkuliert (Planungsgrundlage: Abrechnungsmonat Oktober, Ergebnisse der Tarifverhandlungen bei den Tarifbeschäftigten). Auch die gemäß des NKF-CIG in Verbindung mit den Anwendungshinweisen des MHKBG als covidbedingte Haushaltsschäden isolierungsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden neu ermittelt.

Weitere Änderungen ergeben sich zudem durch eine im Jahr 2021 geplante Wahlrechtsausübung bei der Bewertung der Beihilferückstellungen nach § 37 Abs. 1 S. 9 KomHVO NRW (2021: rd. +20,0 Mio. € (davon 15,4 Mio. € als außerordentlicher Ertrag) | 2022: rd. +1,9 Mio. € | 2023: rd. +2,0 Mio. € | 2024 rd. +2,1 Mio. €).

 

2021

2022

2023

2024

+18.694 T€

+1.708 T€

+1.885 T€

+1.982 T€

Anpassung COVID-19-Isolation

+1.314 T€

-

-

-

 

 

Mehrbedarfe im Zusammenhang mit der Pandemie ( Krisenstab; COVID-19-Isolation)

 

Es zeichnet sich ab, dass es auch im Jahr 2021 zu erhöhten Aufwendungen (z. B. für Dienst- und Schutzkleidung) im Bereich des Krisenstabs aufgrund der COVID-19-Pandemie kommen wird. Der Betrag wird folglich vollständig isoliert.

 

2021

2022

2023

2024

-3.000 T€

-

-

-

Anpassung COVID-19-Isolation

-3.000 T€

-

-

-

 

 

Anpassung der Schlüsselzuweisungen infolge der Veröffentlichung der Modellrechnung zum GFG 2021 sowie neuer Orientierungsdaten (COVID-19-Isolation)

 

Pandemiebedingt haben sich die Steuereinnahmen auf Landesebene im Referenzzeitraum, welche die Basis für die verteilbare Finanzausgleichsmasse für das GFG bilden, erheblich schlechter entwickelt als angenommen. Um die Kommunen des Landes neben krisenbedingten Mehrausgaben und Ausfällen bei eigenen originären Einnahmen vor entsprechenden Einbußen im kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, hat das Land NRW die Finanzausgleichsmasse des GFG 2021 über den insoweit unverändert bei 23 % gehaltenen Verbundanteilssatz einmalig aus Landesmitteln aufgestockt und auf rund 13,6 Mrd. € festgesetzt. Damit stehen den Kommunen im Jahr 2021 rd. 943 Mio. € mehr zur Verfügung als dies nach den regulären Berechnungen des GFG auf Basis der Entwicklung der Verbundsteuern der Fall wäre. Der Aufstockungsbetrag wird als zinslose Kreditierung gewährt. Dieser Betrag soll in späteren Haushaltsjahren in Abhängigkeit von der Entwicklung der Verbundsteuern aus dem Aufwuchs der kommunalen Finanzausgleichsmasse wieder dem Landeshaushalt zufließen.

Die Schlüsselzuweisungen wurden anhand der Ergebnisse der am 18.12.2020 veröffentlichten aktualisierten Modellrechnung zum GFG 2021 sowie der Steigerungsraten des Orientierungsdaten-Runderlasses des MHKBG vom 30.10.2020 neu ermittelt. Sowohl die Modellrechnung als auch der Orientierungsdatenerlass berücksichtigen die (voraussichtlichen) Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Da die im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Ansätze diese Auswirkungen noch nicht berücksichtigen, werden die im Folgenden dargestellten Differenzbeträge als covidbedingte Haushaltsschäden isoliert.

 

2021

2022

2023

2024

-3.137 T€

-23.646 T€

-22.709 T€

-20.232 T€

Anpassung COVID-19-Isolation

-3.137 T€

-23.646 T€

-22.709 T€

-20.232 T€

 

 

Kompensationsleistungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs und dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 (COVID-19-Isolation)

 

Die Kompensationsleistungen wurden auf der Basis der am 18.12.2020 veröffentlichten aktualisierten Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 und der Steigerungsraten des Orientierungsdaten-Runderlasses des MHKBG vom 30.10.2020 neu ermittelt. Da diese die (voraussichtlichen) Auswirkungen der COVID-19-Pandemie enthalten, sollen die hier dargestellten Differenzbeträge zur bisherigen Planung gemäß des NKF-CIG in Verbindung mit den Anwendungshinweisen des MHKBG als covidbedingte Haushaltsschäden isoliert werden.

 

2021

2022

2023

2024

-1.468 T€

-492 T€

-503 T€

-555 T€

Anpassung COVID-19-Isolation

-1.468 T€

-492 T€

-503 T€

-555 T€

 

 

Aktualisierung im Bereich des Zins- und Kreditmanagements

 

Die Planung im Bereich der Zinsen und sonstigen Aufwendungen wurde gegenüber der

Entwurfsplanung infolge neuer Erkenntnisse aktualisiert.

 

2021

2022

2023

2024

+470 T€

+416 T€

+642 T€

+686 T€

Anpassung COVID-19-Isolation

-

-

-

-

 

 

 

 

Anpassungen im Bereich des Eigenbetriebs Bäder (COVID-19-Isolation)

 

Neben dem städtischen Teilkonzern Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) ist auch die Beteiligung Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) erheblich von der Covid-19-Krise betroffen. Zwischen der ewmr und der VVH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Laut aktueller Wirtschaftsplanung 2021 erwartet die VVH für 2020 COVID-19 bedingt nur ein Ergebnis von rund 1 Mio. €. Die Gewinnabführung an die ewmr ist daher nicht ausreichend, um anteilige Herner Verluste in der ewmr zu decken und entsprechend eine Ausschüttung der ewmr an den Eigenbetrieb Bäder (EBB) zu ermöglichen.

Der Rat der Stadt hat daher bereits Beschlüsse hinsichtlich des Verzichts auf die Ausschüttungen der ewmr in 2020 aus dem Ergebnis der ewmr in 2019 (Sitzung 01.09.2020, Vorlage 2020/0561) und in 2021 aus dem Ergebnis der ewmr in 2020 (Sitzung 15.12.2021) Vorlage 2020/0915) gefasst.

Neben dem Ausschüttungsverzicht ist ein Zuschussbedarf durch die Gesellschafter Bochum, Herne und Witten auf Ebene der ewmr unabdingbar. Auf Grundlage eines energiewirtschaftlichen Gutachtens wurde die Ergebnisbelastung aus der Covid-19 Pandemie für das laufende Jahr 2020 mit 20,4 Mio. € beziffert. Davon entfällt auf den Gesellschafter Stadt Herne ein Anteil in Höhe von 4,1 Mio. € (20 %), der im Haushaltsjahr 2021 durch einen konsumtiven (isolierungsfähigen) Zuschuss über den EBB in der ewmr ausgeglichen werden soll. Zudem ist die wirtschaftliche Situation der ewmr spürbar durch die negativen Auswirkungen des Kohleausstiegsgesetzes gekennzeichnet. Aus heutiger Sicht ist es wahrscheinlich, dass dem Rat der Stadt Herne über den Zuschuss hinaus im Jahr 2021 weitere Maßnahmen zur Stärkung der ewmr vorgeschlagen werden müssen.

 

Weiterhin entfällt aufgrund der COVID-19-Pandemie sowohl die geplante Ausschüttung des Eigenbetriebs Bäder als auch die entsprechende zu leistende Kapitalertragsteuer (-4.207 T€ netto). Die Beträge werden, analog zu dem vorgenannten Zuschussbedarf, vollständig isoliert.

 

2021

2022

2023

2024

-8.278 T€

-

-

-

Anpassung COVID-19-Isolation

-8.278 T€

-

-

-

 

 

Neukalkulation der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer infolge neuer vorläufiger Schlüsselzahlen sowie Orientierungsdaten (z. T. COVID-19-Isolation)

 

Anlässlich der alle drei Jahre stattfindenden Überarbeitung der rechtlichen und statistischen Grundlagen wurden die Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer für die Jahre 2021, 2022 und 2023 neu ermittelt. Demnach wird die Stadt Herne gegenüber der bisherigen Planung sowohl einen geringeren Anteil an der Einkommensteuer als auch an der Umsatzsteuer erhalten. Zudem erfolgt die Fortschreibung der Planwerte nun anhand des Orientierungsdaten-Runderlasses des MHKBG vom 30.10.2020. Die covidbedingten Haushaltsschäden wurden ebenfalls aktualisiert und entsprechend des NKF-CIG in Verbindung mit den Anwendungshinweisen des MHKBG isoliert.

 

 

2021

2022

2023

2024

+332 T€

-7.688 T€

-7.709 T€

-601 T€

Anpassung COVID-19-Isolation

+2.258 T€

-5.794 T€

-5.739 T€

-1.642 T€

 

 

Neukalkulation der Gewerbesteuer infolge neuer Orientierungsdaten (z. T. COVID-19-Isolation)

 

Die bestehende Planung der Gewerbesteuer aus dem Haushaltsplanentwurf wurde anhand des Orientierungsdaten-Runderlasses des MHKBG vom 30.10.2020 aktualisiert. Die covidbedingten Haushaltsschäden bei der Gewerbesteuer sowie bei der Gewerbesteuerumlage wurden ebenfalls aktualisiert und entsprechend isoliert.

In der Nettobetrachtung ergeben sich im Vergleich zur Entwurfsplanung insgesamt folgende Veränderungen:

 

2021

2022

2023

2024

+3.237 T€

-3.464 T€

-2.872 T€

+31 T€

Anpassung COVID-19-Isolation

+3.237 T€

-3.464 T€

-2.872 T€

-1.483 T€

 

 

Anpassung der Aufwendungen und Erträge für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) (COVID-19-Isolation)

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie werden auch für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zusätzliche isolierungsfähige Aufwendungen und Erträge für die KdU eingeplant (Anstieg der Bedarfsgemeinschaften ohne Fluchtbezug 2022: 15 % | 2023: 10 % | 2024: 5 %).

 

2021

2022

2023

2024

-

-2.953 T€

-2.008 T€

-1.024 T€

Anpassung COVID-19-Isolation

-

-2.953 T€

-2.008 T€

-1.024 T€

 

 

Anpassung der Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung (COVID-19-Isolation)

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie werden auch für das Jahr 2022 zusätzliche isolierungsfähige Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung eingeplant (Anstieg der Fallzahlen im ambulanten und stationären Bereich um jeweils 10 %).

 

2021

2022

2023

2024

-

-2.397 T€

-

-

Anpassung COVID-19-Isolation

-

-2.397 T€

-

-

Anpassung der Rettungsdienstgebühren (COVID-19-Isolation)

 

Aufgrund der Pandemie konnten die komplexen, z. T. gutachterlich gestützten Vorarbeiten für eine rechtssichere Gebührenkalkulation noch nicht beendet werden. Es kommt daher zu einer Ertragsverschiebung von dem Jahr 2021 in das Jahr 2022. Die Beträge werden vollständig isoliert.

 

2021

2022

2023

2024

-2.000 T€

+2.000 T€

-

-

Anpassung COVID-19-Isolation

-2.000 T€

+2.000 T€

-

-

 

 

 

  1. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für den Zeitraum 2021 bis 2024

 

Nennenswerte Änderungen bei den Haushaltssanierungsmaßnahmen

 

Die nach der Erstellung des Haushaltsentwurfs von der Verwaltung angemeldeten Änderungen zum Haushalt 2021 bis 2024 haben nur in einem Fall einen Bezug zu den Haushaltssanierungsmaßnahmen. Von daher bleibt das im HSP-Entwurf enthaltene Maßnahmenprogramm bis auf diese eine Ausnahme unverändert.

Bei dieser Ausnahme handelt es sich um die HSP-Maßnahme 8 „Konsolidierungsbeiträge der Beteiligungen“.

 

Im Bereich des Finanzergebnisses muss in 2021 eine Absenkung der Beteiligungserträge aus dem EB Bäder vorgenommen werden (siehe Kapitel B. 1.).

Der (netto nach Steuern) um rund 4,2 Mio. € reduzierte Beteiligungsertrag mindert in gleicher Höhe den Zielkonsolidierungsbeitrag der Maßnahme 8.

Da diese Zielwertabsenkung ausschließlich infolge der COVID-19-Pandemie erfolgen muss, tritt in diesem Fall ausnahmsweise keine unmittelbare Kompensationsverpflichtung in Kraft.

 

Das angepasste Maßnahmenprogramm genügt damit weiterhin den Anforderungen des Stärkungspaktgesetzes.

 

 

                         Entwicklung des Konsolidierungsvolumens (in T€)

Jahr

Entwurf

HSP 2021

Veränderung
HSP-Maßnahme 8

Abschlussplanung
HSP 2021

2021

40.848,5

-4.249,0

36.599,5

2022

37.085,2

0,0

37.085,2

2023

38.249,1

0,0

38.249,1

2024

39.714,1

0,0

39.714,1

 

 

Eine aktualisierte Übersicht über alle Konsolidierungsmaßnahmen des Haushalts-sanierungsplanes 2021 befindet sich in der Anlage A4.

In der Anlage A5 findet sich das angepasste Maßnahmenblatt zur Konsolidierungsmaßnahme 8 „Konsolidierungsbeiträge der Beteiligungen“.


  1. Eigenkapitalentwicklung

 

Die sich im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ergebenden positiven Jahresergebnisse führen (auch durch außerordentliche Erträge nach dem NKF-CIG) im Planungszeitraum zu einem Abbau der im Jahr 2016 eingetretenen und im Jahr 2017 noch ausgeweiteten Überschuldung. Die Dimension der defizitären Haushalte der Vergangenheit war jedoch so hoch, dass selbst die Planüberschüsse der aktuellen Haushaltsplanung in Summe nicht ausreichen werden, um wieder einen (positiven) Eigenkapitalbestand am Ende des Planungshorizonts ausweisen zu können. Dies wird in der nachfolgenden Übersicht verdeutlicht:

 

Jahr

Eigenkapitalstand zum 31.12. (in T€)

2009 Ist

368.801

2012 Ist

199.300

2015 Ist

14.137

2016 Ist

-28.362

2017 Ist

-66.100

2018 Ist

-61.440

2019 Ist

-58.349

2020 Plan

-57.296

2021 Plan

-55.173

2022 Plan

-52.919

2023 Plan

-52.155

2024 Plan

-51.391

 

 

  1. Entwicklung der COVID-19-Haushaltsschäden und der Bilanzierungshilfe „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“

 

Die pandemiebedingten Haushaltsverschlechterungen werden gemäß den Regelungen des NKF-CIG im Wege einer Bilanzierungshilfe in den kommunalen Haushalten in einem gesonderten Posten vor dem Anlagevermögen aktiviert. Die Aktivierung unter der Position „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ erfolgt mittels des außerordentlichen Ergebnisses und ermöglicht so eine buchhalterische Isolierung der pandemiebedingten Haushaltsverschlechterung. Nach der erstmaligen Aktivierung im Jahresabschluss 2020 und der Folgeaktivierungen in den Jahren 2021 bis 2024 wird die Abschreibung das erste Mal im Jahr 2025 linear über einen Zeitraum von längstens 50 Jahren erfolgen.

Um die abschreibungsbedingten Belastungen in der Zukunft so gering wie möglich zu halten, isoliert die Stadt Herne Haushaltsschäden lediglich in dem Ausmaß, das notwendig ist, um im Plan und Jahresabschluss einen Jahresüberschuss in moderat geringer Höhe darstellen zu können. Das Planverfahren 2021 orientiert sich dabei an den Planergebnissen des Planverfahrens zum Haushaltsplan 2020.


Folgende Entwicklung ergibt sich gemäß Haushaltsplan 2021 sowie der Prognose für das Haushaltsjahr 2020:

 

 

Gesamte COVID-19-
Haushaltsschäden

Isolierte COVID-19-
Haushaltsschäden

Jahr

im jeweiligen Haushaltsjahr

(in Mio. €)

kumuliert
zum 31.12.
(in Mio. €)

im jeweiligen Haushaltsjahr

(in Mio. €)

kumuliert
zum 31.12.
(in Mio. €)

2020 Prog

19,2

19,2

13,9

13,9

2021 Plan

39,5

58,7

26,2

40,1

2022 Plan

37,8

96,5

33,3

73,4

2023 Plan

34,4

130,9

32,6

106,0

2024 Plan

25,5

156,4

13,6

119,6

 

Die Haushaltsschäden werden insbesondere durch deutlich geringere Erträge im Bereich der Steuern und Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (insb. Schlüsselzuweisungen) entstehen.

 

Eine vollständige Isolation der Schäden ist aufgrund anderer positiver Haushaltsentwicklungen nicht notwendig und geboten.

 

Gemäß § 4 Abs. 5 NKF-CIG sind die Haushaltsschäden in Form einer Nebenrechnung in den Haushaltsplan als Bestandteil des Vorberichts aufzunehmen. Diese Nebenrechnung befindet sich in den Anlagen A6a und A6b.

 

 


  1. Investive Planung

 

  1. Wesentliche Veränderungen in der investiven Finanzplanung

 

Auch bei der investiven Finanzplanung ergeben sich gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans zahlreiche Veränderungen.

 

In der Anlage A7 befindet sich eine Druckversion des Finanzplans, in der diese Änderungen bereits enthalten sind.

 

Gegenüber der Entwurfsplanung hat sich die investive Finanzplanung folgendermaßen verändert:

 

Beträge in Mio. €

Plan 2021

Plan 2022

Plan 2023

Plan 2024

A b s c h l u s s p l a n u n g

investive Einzahlungen

45,6

38,6

37,8

28,8

investive Auszahlungen

79,9

71,9

67,3

77,9

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 34,3

- 33,3

- 29,5

- 49,2

E n t w u r f s p l a n u n g

investive Einzahlungen

38,9

36,6

34,6

29,0

investive Auszahlungen

73,3

69,3

61,5

77,4

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 34,3

- 32,7

- 26,9

- 48,4

A b w e i c h u n g e n     g e g e n ü b e r     d e r     E n t w u r f s p l a n u n g

investive Einzahlungen

+ 6,7

+ 2,0

+ 3,2

- 0,2

investive Auszahlungen

+ 6,6

+ 2,6

+ 5,8

+ 0,5

Saldo aus Investitionstätigkeit

0

- 0,6

- 2,6

- 0,8

Hinweis: Infolge der kaufmännischen Rundung können sich bei dieser Darstellung geringe Abweichungen im Bereich der Nachkommastellen ergeben.

 

 

In der Anlage A8 sind detailliert und maßnahmenbezogen alle Veränderungen betragsmäßig und mit Erläuterungen in allen Planjahren aufgeführt.

 

Die nachfolgende Abbildung führt sämtliche Projekte im Jahr 2021 auf, welche eine Änderung des Eigenanteils der Stadt Herne zum Entwurf der investiven Finanzplanung aufweisen. Die Werte sind in TEUR ausgewiesen.

 

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Veränderungen gegenüber der investiven Finanzplanung im Entwurf des Haushaltsplans detaillierter erläutert:

 

Die in den Tabellen dargestellten Vorzeichen geben an, ob es sich um eine Haushaltsverbesserung (+) oder -verschlechterung (-) handelt.

 


Projekte mit wesentlichen Verbesserungen des Investitionssaldos in 2021

 

Neubau der Kita Franzstr.

 

2021

2022

2023

2024

+ 628,9 T€

+ 303,2 T€

- 1.761,8 T€

0 T€

 

Die ursprünglich geplante Einrichtung mit 5 Gruppen soll nun auf 6 Gruppen aufgestockt werden. Neben dem daraus resultierenden Anstieg der Aus- und Einzahlungen fand zudem eine zeitliche Verschiebung der Maßnahme und des Mittelabflusses statt.

 

 

Linie U35 – Campuslinie

 

2021

2022

2023

2024

+ 531,2 T

0 T€

0 T€

0 T€

 

Durch erforderliche Marktrecherchen und personelle Engpässe haben sich die Arbeiten an der Maßnahme verzögert. Die daraus resultierende Plananpassung durch den zeitlich verschobenen Mittelabruf beim Zuwendungsgeber ergibt den positiven Effekt in 2021.

 

 

Berufskolleg Westring Block A-D

 

2021

2022

2023

2024

+ 275,0 T

0 T€

0 T€

0 T€

 

Aufgrund einer abgeänderten Priorisierung von beschlossenen Maßnahmen erfolgte parallel eine Anpassung im Projekt „Berufskolleg Westring Block A-D“, welche zu einer Verbesserung im Jahr 2021 führt.

 

 

Projekte mit wesentlichen Verschlechterungen des Investitionssaldos in 2021

 

Brücken über den Rhein-Herne-Kanal

 

2021

2022

2023

2024

- 400,0 T€

- 320,0 T€

- 139,3 T€

- 205,0 T€

 

Der Neubau von zwei Fuß- und Radwegbrücken über den Rhein-Herne-Kanal soll mit Fördermitteln des Landes im Rahmen der Förderrichtlinie Nahmobilität durchgeführt werden. Die geplanten Brücken bilden wesentliche Bausteine zur Förderung und Attraktivierung des Fuß- und Radverkehrs, in dem sie zukünftig kurze Wegebeziehungen barrierefrei ermöglichen und dadurch helfen den Nutzungsgrad umweltfreundlicher Fortbewegungsarten zu erhöhen.

 

 

 

E-Government

 

2021

2022

2023

2024

- 255,0 T€

0 T€

0 T€

0 T€

 

Im Bereich des E-Governments wurde für 2021 die Durchführung verschiedener Projekte beschlossen (Ausbau Online-Service-Portal, E-Beschaffung, d.3ecm Nutzerlizenzen, Arbeitsspeicher für E-Prozesse, Erweiterung Intergator (Schnittstellen und Lizenzen)). Im Rahmen der Umsetzung der städtischen e-Government-Strategie sind für 2021 insgesamt 500 T€ einzuplanen.

 

Infrastrukturausbau OGS

 

2021

2022

2023

2024

- 225,9 T€

0 T€

0 T€

0 T€

 

Das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (Investitionsmittel 2021 aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket) umfasst einen 10%-igen Eigenanteil der Stadt Herne, welcher durch eine Reduzierung im Projekt „Erwerb Schulcontainer“ realisiert wird.

  1. Finanzwirtschaftlicher Kreditbedarf

 

Aus den Änderungen ergibt sich gegenüber der Entwurfsplanung ein neuer finanzwirtschaftlicher Kreditbedarf, der die maßgebliche Steuerungsgröße für die Investitionsfinanzierung darstellt. Die Stadt Herne hält weiterhin an der Limitierung des finanzwirtschaftlichen Kreditbedarfs auf „Null Euro" (Nettoneuverschuldung im unrentierlichen Bereich) grundsätzlich fest und erreicht die Vorgabe für die Jahre 2021 - 2024.

 

 Beträge in T€

2021

2022

2023

2024

Finanzwirtschaftlicher Kreditbedarf

Abschlussplanung

(+ =Überschreitung,

- =Unterschreitung der Limitierung)

- 16

- 374

- 9.107

- 10.671

Finanzwirtschaftlicher Kreditbedarf Entwurfsplanung

(+ =Überschreitung,

- =Unterschreitung der Limitierung)

- 226

- 1.036

- 11.749

- 11.480

Veränderung

+ 210

+ 662

+ 2.642

+ 809

 

In der Berechnung werden die aus der Gründung der HSM resultierenden Zahlungen aufgrund der dafür vorhandenen Sonderkreditermächtigung nicht einbezogen.

 

Die außerordentlich zu finanzierenden Großinvestitionsprojekte im Rahmen des Neubaus der Feuer- und Rettungswachen 1 und 2 bleiben bei der Berechnung des finanzwirtschaftlichen Kreditbedarfs ebenfalls außen vor. Die erforderlichen Kreditaufnahmen für die Hauptfeuer- und Rettungswache 1 werden nach Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg jedoch in den „regulären“ Kreditermächtigungen der jeweiligen Haushaltssatzungen enthalten sein.

 

Die Limitierung des finanzwirtschaftlichen Kreditbedarfs kann aus heutiger Sicht nur unter Eliminierung der investiven Auswirkungen der Neubauprojekte „Feuer- und Rettungswachen“ eingehalten werden. Insgesamt sind für 2021 Auszahlungen für diese Investitionen in Höhe von 6.876 T€ vorgesehen (von denen 2.251 T€ rentierlich sind).

 

 

 

 

 


  1. Schulden aus Krediten für Investitionen

 

Auf der Basis des Haushaltsplanentwurfs und der in dieser Vorlage dargestellten Veränderungen ergibt sich der nachfolgend aufgeführte geplante Schuldenstand zum 31.12.2021:

 

 

Beträge in Mio. €

 

Stand zum Jahresabschluss 2019

218,9

Voraussichtlicher Stand zum Jahresabschluss 2020

211,6

+  Veranschlagte Kreditaufnahme 2021

34,3

-   Veranschlagte ordentliche Tilgung von Krediten 2021

15,2

=  Stand Jahresabschluss 2021 (Planzahlen)

230,6

 

 

Nettoneuverschuldung 2021

Inkl. der Kreditierung von HSM, Feuerwehr und

rentierlichen Bereichen

19,0

Hinweis: Infolge der kaufmännischen Rundung können sich bei dieser Darstellung geringe Abweichungen im Bereich der Nachkommastellen ergeben.

 

Die veranschlagten Kreditaufnahmen im Jahr 2021 sowie die Tilgungen wurden gegenüber der Entwurfsplanung an die geänderte Haushaltsplanung angepasst.

 

Hinweis: In der veranschlagten Kreditaufnahme 2021 sind für die Neubauprojekte „Feuer- und Rettungswachen“ Kreditaufnahmen von 6,9 Mio. € enthalten.

 

 

  1. Entwicklung der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Die COVID-19-Pandemie und die hiermit verbundenen Haushaltsschäden führen zu einem Wendepunkt bei der Entwicklung der Kassenkredite. Mit Erreichen des Haushaltsausgleichs seit dem Jahr 2018 war im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit gleichzeitig auch eine Reduzierung der Nettoverschuldung (also unter Berücksichtigung der Veränderung des Bestands an liquiden Mitteln) in moderaten Schritten verbunden (z.B. -14,2 Mio. € in 2019).

Dieser Trend ist gebrochen. Wegfallende Einnahmen und zusätzliche Auszahlungen werden zu einem deutlichen Anstieg der Verschuldung führen.

Aus dem Gesamtfinanzplan (Anlage A7) leitet sich folgende Entwicklung ab:

 

Jahr

Notwendigkeit zu Neuaufnahmen von Kassenkrediten (in Mio. €)


Stand der Kassenkredite zum 31.12. (in Mio. €)

2020 Prog

 

515,4

2021 Plan

+ 22,3

537,7

2022 Plan

+ 23,2

560,9

2023 Plan

+ 15,8

576,7

2024 Plan

  + 3,1

579,8

 

 

 

 

  1. Risiken

 

Die aktuelle Haushaltsplanung ist mit zahlreichen Risiken verbunden, von denen die bedeutendsten nachfolgend kurz dargestellt werden:

 

Verlauf der COVID-19- Pandemie / konjunkturelle Entwicklung in 2021

 

Negativereignisse bei der Bewältigung der COVID-19-Krise könnten in Form noch weiter sinkender Erträge als geplant vor allem im Steuerbereich oder steigenden Aufwendungen (z.B. im Sozialbereich) den Haushalt belasten. Während im Ergebnishaushalt zusätzliche Haushaltsschäden immerhin isolierungsfähig sind und die Jahresergebnisse in den Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen erst ab dem Jahr 2025 beeinflussen, wirken sie sich im Finanzhaushalt durch einen Anstieg der Verschuldung unmittelbar im Entstehungsjahr aus.

 

 

Flüchtlingsmigration

 

Ob sich die Flüchtlingszahlen, wie in der aktuellen Haushaltsplanung angenommen, in etwa auf aktuellem Niveau halten, hängt stark von den weltpolitischen Entwicklungen in diesem Bereich ab. Selbst wenn die Dynamik der Flüchtlingsmigration zukünftig gering bleiben sollte und kaum neue Flüchtlinge in Herne aufgenommen würden, sieht sich die Stadt Herne mit einer besonderen Situation konfrontiert. Insbesondere gilt es, die bereits in Herne lebenden Flüchtlinge im Rahmen der Integrationsaufgabe intensiv zu begleiten.

 

 

Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen

 

Die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen stellt aufgrund der bisherigen Steigerungen und der Bedeutung für den Herner Haushaltsplan ebenfalls ein Risiko dar. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Entwicklungen der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie die Auswirkungen zukünftiger Besoldungsanpassungen zu nennen.

 

 

Umsetzungsrisiken bei den HSP-Maßnahmen

 

Den Konsolidierungsmaßnahmen

 

  • Nr. 8 Konsolidierungsbeiträge der Beteiligungen
  • Nr. 63 Reduzierung des Personals durch Ausnutzung der Fluktuation
  • Nr. 90 Vermarktung anstehender Gewerbeflächen

 

kommt weiterhin maßgebliche Bedeutung zu. Erzielt werden sollen Konsolidierungsbeiträge in Millionenhöhe.

Aufgrund ihrer Komplexität und Abhängigkeit von äußeren Rahmenbedingungen sind die Umsetzungsrisiken deutlich höher einzuschätzen als bei anderen Maßnahmen.

 

Die Erfüllung dieser Konsolidierungsbeiträge ist zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Stärkungspaktes maßgeblich.

 

Bei teilweiser Nichterfüllung ohne COVID-19-Bezug wäre die unmittelbare Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen notwendig. Da sich die Stadt Herne aber bereits seit vielen Jahren in einem Konsolidierungsprozess befindet, besteht dafür nur bedingt Potential. Die Nichteinhaltung der Stärkungspaktvorgaben hat im schlimmsten Fall zur Folge, dass ein Beauftragter gem. § 124 GO NRW durch das MHKBG bestellt wird, der anstelle von Verwaltung und Rat der Stadt Entscheidungen (z. B. Steuererhöhungen) trifft, die zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben führen werden.

 

 

Risiken im Investitionshaushalt: Entwicklung von Baukosten

 

Es besteht das allgemeine Risiko für (Bau-)Kostensteigerungen bei allen größeren Vorhaben. Ungünstig für die Stadt Herne bleibt in diesem Zusammenhang die weiterhin vorherrschende hohe Auslastung im Baugewerbe. Diese kann, neben der Kostenseite, auch zu negativen Auswirkungen bei der zeitlichen Planung von Investitionsprojekten führen.

 

 

Chancen

 

Übernahme weiterer kommunaler Haushaltsschäden

 

Je nach Entwicklung der Pandemie sind analog zu 2020 weitere Hilfen von Land und Bund denkbar. Diese könnten sowohl investiven als auch konsumtiven Charakter haben.

Die bestmögliche Überwindung der Krise ist eine gesamtstaatliche Herausforderung. Zur Finanzierung der gewaltigen Hilfs- und Förderprogramme werden alle Ebenen, also Bund – Land – Kommunen, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und Schuldentragfähigkeit beitragen müssen. Regionen mit geringerer Leistungsfähigkeit könnten stärker von neuen Hilfsprogrammen profitieren, zumal die COVID-19-Pandemie nicht dazu führen darf, dass sich die ohnehin schon großen Disparitäten innerhalb Deutschlands noch verstärken.  

 

 

Sozialhaushalt

 

Bekanntlich sind die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen zu Kostenübernahmen im Flüchtlingsbereich durch Land und Bund bei weitem nicht auskömmlich. Insbesondere die seit Jahren auf 10.396 € je Flüchtling und Jahr stagnierende FlüAG-Pauschale und die fehlenden Erstattungsregelungen zu den Geduldeten mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten werden von der kommunalen Familie zu Recht stark kritisiert.

Wohl nicht zuletzt durch die massive Kritik reagiert nun das Land NRW in dieser Angelegenheit. Parallel zu einer von einer Landesfraktion initiierten Gesetzesinitiative im Landtag, welche sich seit November 2020 im Beratungsgang befindet, erzielten Landesregierung und kommunale Spitzenverbände in der zweiten Dezemberhälfte 2020 nach jahrelangem Streit eine Einigung zum Flüchtlingsmanagement und dessen Finanzierung. So wurden einige Schritte verabredet, die dazu geeignet sind, die Zahl der Bestandsgeduldeten künftig erheblich zu reduzieren. Langfristiges Ziel ist eine Halbierung. Allerdings ist dieses Ziel nicht kurzfristig zu erreichen. Es hängt wesentlich von Entwicklungen außerhalb des Einflussbereichs von Land und Kommunen (z.B. fehlende Rücknahmebereitschaft/Rücknahmeabkommen Herkunftsländer, Stichtagsregelung durch den Bund) ab. In Anerkennung dieser Tatsache und der bereits in der Vergangenheit getragenen Belastungen der Kommunen will das Land die Kommunen zur Finanzierung der Bestandsgeduldeten mit jeweils 175 Mio. € (Herner Anteil ~ 1,4 Mio. €) in 2021 und 2022 unterstützen. Durch eine Evaluierung in 2023 soll geprüft werden, wie sich die Zahl der Bestandsgeduldeten und ggfs. die Finanzierung durch den Bund verändert hat und ob bzw. in welchem Umfang eine finanzielle Unterstützung der Kommunen durch das Land auch in der Zukunft weiterhin notwendig ist. In jedem Fall sagt die Landesregierung für 2023 und 2024 jeweils eine Unterstützung von 100 Mio. € (Herner Anteil ~ 800 T€) zu.

Das Flüchtlingsaufnahmegesetz soll hinsichtlich der Kostenerstattungspauschalen neu geregelt werden. Konkret ist eine rd. 30%ige Erhöhung auf 13.500 €/Jahr je Fall für kreisfreie Städte vorgesehen.

Zudem beabsichtigt das Land, sich deutlich stärker als in der Vergangenheit finanziell an den Kosten für die Personengruppe der neuen Geduldeten zu beteiligen. Gleichzeitig soll der beiderseitige Verwaltungsaufwand minimiert werden. Dies wird durch eine Einmalpauschale für künftige Geduldete gewährleistet. Die gewählte Pauschale von 12.000 € entspricht etwa der Verlängerung des Zahlungszeitraums von derzeit maximal drei auf etwa vierzehn Monate nach Eintritt vollziehbarer Ausreisepflicht. Sollte der/die Geduldete vor Ablauf der vierzehn Monate das Land verlassen oder einen gesicherten Aufenthaltstitel erhalten haben, darf die Pauschale dennoch vollständig bei der Kommune verbleiben.

Alles in allem könnte sich hier für den Herner Haushalt in 2021 eine Entlastung von 3 Mio. € ergeben (mangels konkreter Schlüsselungen annahmenbasiert). Die Stadt Herne kann sich mit der Einigung nicht zufrieden geben, da weiterhin millionische Kostenbelastungen der Vergangenheit sowie der Zukunft ungedeckt bleiben.

 

 

Altschuldenproblem

 

Für Kommunen in strukturschwachen Regionen mit hohen Soziallasten braucht es dringend mehr Unterstützung wenn sich die ohnehin schon großen Disparitäten im Land nicht noch verstärken sollen. Ein wichtiger Schritt wäre die Lösung des Altschuldenproblems. Dieses wird zwar von den regierungstragenden Fraktionen als weiter zu lösendes Problem angesehen, ihr wird aber derzeit augenscheinlich noch keine besondere Dringlichkeit auf der Zeitschiene eingeräumt. Die Chance, dass dieses Thema in 2021 wieder mehr Bedeutung gewinnt, erscheint zwar nicht groß, besteht aber immerhin.

 


  1. Vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2021

 

Die Haushaltssatzung 2021 kann erst nach der Beschlussfassung durch den Rat und der Genehmigung des HSP durch die Bezirksregierung Arnsberg bekannt gemacht werden und in Kraft treten. Bis zur Genehmigung des HSP ist die vorläufige Haushaltsführung unter den einschränkenden Regelungen des § 82 GO NRW maßgebend.

 

Mit der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt sollen die sich aus der Haushaltssatzung ergebenden Ansätze des Ergebnisplans sowie des Finanzplanes als planmäßig gelten. Erst über diese Ansätze hinaus sind dann die Regelungen bezüglich über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellung anzuwenden.

 

Gleichzeitig stimmt der Rat der Stadt der Inanspruchnahme des Kassenkreditrahmens in der notwendigen Höhe zu.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr. Klee

(Stadtdirektor)    

 

 

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Anlagen:
 

A1  Haushaltssatzung

A2  Ergebnisplan Druckversion

A3  Liste der Änderungen zum Entwurf im Ergebnisplan

A4 Übersicht über alle Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltssanierungsplanes

A5 Maßnahmenblatt zur Sanierungsmaßnahme Nr. 8

A6a Nebenrechnung zu den COVID-19 Haushaltsschäden gem. § 4 Abs. 5 NKF-CIG

A6b Nebenrechnung zu den COVID-19 Haushaltsschäden gem. § 4 Abs. 5 NKF-CIG (Detaillierte Darstellung)

A7  Finanzplan Druckversion

A8 Liste der Änderungen zum Entwurf im investiven Teil des Finanzplans        

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage A1_Haushaltssatzung 2021 (90 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage A2_Gesamtergebnisplan 2021 (129 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage A3_Veränderungsnachweis_konsumtiv (814 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage A4_Gesamtübersicht Sanierungsmaßnahmen 2021 (44 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage A5_HSP Maßnahmenblatt 8 (19 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage A6a und 6b Coronaisolation (121 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Anlage A7_Gesamtfinanzplan 2021 (133 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Anlage A8_Veränderungsnachweis_investiv (80 KB)