Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0015  

Betreff: EKOCity Abfallwirtschaftsverband: Nachbesetzung Verbandsversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hennecke, 2849
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Hennecke, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Vorberatung
19.01.2021 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
26.01.2021 
des Rates der Stadt (Delegierung auf Haupt- und Personalausschuss) beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

        

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt schlägt vor, als Mitglied in die Verbandsversammlung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes statt Herrn Stadtdirektor Dr. Hans Werner Klee*

 

Herrn Stadtbaurat Karlheinz Friedrichs*

 

zu wählen.

 

*Oberbürgermeister oder ein*e von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW

 

Die Wahl der Mitglieder gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein gewähltes Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine Wahl als Vertreter der Entsorgung Herne AöR.

        

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Die Entsorgung Herne AöR ist für das Stadtgebiet Herne Mitglied im EKOCity Abfallwirtschaftsverband (vgl. § 3 Abs. 1 der Satzung des EKOCity Abfallwirtschafts-verbandes).

 

Für die Verbandsversammlung sind nach § 8 Abs. 1 der Satzung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes für die Entsorgung Herne nur Mitglieder der Vertretungen der AöR bzw. des Rates der Stadt Herne wählbar.

 

Die Satzung der Entsorgung Herne AöR sieht in § 2 Abs. 3 vor, dass über „die Beteiligung an (…) einem Zweckverband und die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte in deren Organen (…) der Verwaltungsrat nach § 6“ entscheidet:

 

„Der Verwaltungsrat entscheidet über: (…)

15. Entsendung der Vertreter der Anstalt in die Verbandsversammlung eines Zweckverbandes (…). Soweit die Besetzung weiterer Organe eines Zweckverbandes oder sonstiger Verbandsgremien zu erfolgen hat, obliegt die Ausübung des Vorschlagsrechtes ebenfalls dem Verwaltungsrat. (…)

Im Falle der Nummer 15 sollen zu den zu entsendenden Vertretern der Vorsitzende des Verwaltungsrates und/oder der Vorstand gehören und sind die vom Rat der Stadt vorzuschlagenden Ratsmitglieder zu berücksichtigen“ (§ 6 (3) der Satzung der Entsorgung Herne AöR).

 

Neben Mitgliedern für die Verbandsversammlung, für die die Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt maßgebend sind (vgl. § 8 Abs. 2 der Satzung des EKOCity Abfallwirtschafts-verbandes), sind die Hauptverwaltungsbeamte*innen der Mitgliedskörperschaften oder die von den Hauptverwaltungsbeamten*innen vorgeschlagenen Beamten*innen oder Angestellten Mitglieder der Verbandsversammlung. Sie sind von ihren Vertretungsorganen in diese zu wählen. Sie sind nicht auf die Zahl der Mitglieder nach § 8 Abs. 2 der Satzung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes anzurechnen. Dies gilt auch für den Hauptverwaltungsbeamten*in der Stadt Herne (§ 8 Abs. 6 der Satzung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes).

 

Da im Zuge der Neubesetzung der Mandate im November 2020 auch der Vorsitz des Verwaltungsrates der Entsorgung von Herrn Stadtdirektor Dr. Hans Werner Klee auf Herrn Stadtbaurat Karlheinz Friedrichs gewechselt hat, soll auch die Besetzung in der Verbandsversammlung entsprechend geändert werden. Statt Herrn Stadtdirektor Dr. Hans Werner Klee soll Herr Stadtbaurat Karlheinz Friedrichs vorgeschlagen werden. Der Verwaltungsrat der Entsorgung Herne AöR hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2020 – unter Vorbehalt des Vorschlags des Rates der Stadt – Herrn Stadtbaurat Karlheinz Friedrichs gewählt.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Keine