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Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen (Ergebnisplan inkl. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021-2024, Finanzplan, Teilpläne und Anlagen) sowie vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2021  

des Rates der Stadt (Delegierung auf Haupt- und Personalausschuss)
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 26.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2021/0008 Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen (Ergebnisplan inkl. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021-2024, Finanzplan, Teilpläne und Anlagen) sowie vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:FB 21 - Finanzsteuerung
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Nickel, Daniel
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Stadtdirektor Dr. Klee schlägt vor, dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien zu folgen und den Beschluss wie folgt zu ergänzen:

 

4.  den vier Bezirksvertretungen für das Haushaltsjahr 2021 jeweils zusätzliche Mittel in Höhe von 2.000 Euro (Jahressumme: 8.000 Euro) für deren originäre Aktivitäten bereitzustellen, sowie eine Erhöhung der Covid-19-Isolation in identischer Höhe von 8.000 Euro in der Haushaltsplanung 2021 vorzunehmen.

 

geänderter Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt anstelle des Rates der Stadt

 

  1. die Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen, insbesondere den

 

  1. Ergebnisplan und die Teilergebnispläne sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021 bis 2024 mit den darin enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen,

 

  1. den Finanzplan und die Teilfinanzpläne

 

auf der Grundlage des Haushaltsplanentwurfs bzw. Entwurfs des Haushaltssanierungsplans und der vorgelegten Änderungslisten vorbehaltlich eigener Änderungsbeschlüsse,

 

  1. die Verwaltung zu ermächtigen, bei ggf. durch ihn selbst noch erfolgenden erheblichen Änderungsbeschlüssen sämtliche daraus resultierenden Änderungen am Haushaltsplan vorzunehmen (z. B. Aufwendungen für Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten bei wesentlichen investiven Veränderungen),

 

  1. die Verwaltung unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW zu ermächtigen, die vorläufige Haushaltsführung 2021, vorbehaltlich eigener Änderungsbeschlüsse ggf. bis zur Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes und dem darauffolgenden Inkrafttreten der Haushaltssatzung, auf der Grundlage der beschlossenen Ansätze des Ergebnis- und Finanzplans und des Kreditrahmens für Kredite zur Liquiditätssicherung vorzunehmen.

 

  1. den vier Bezirksvertretungen für das Haushaltsjahr 2021 jeweils zusätzliche Mittel in Höhe von 2.000 Euro (Jahressumme: 8.000 Euro) für deren originäre Aktivitäten bereitzustellen, sowie eine Erhöhung der Covid-19-Isolation in identischer Höhe von 8.000 Euro in der Haushaltsplanung 2021 vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

OB

dafür:

8

5

2

-

-

-

1

dagegen:

4

-

-

2

1

1

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-