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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren  

Bezeichnung: des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
Datum: Mi, 28.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:18 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Jahresbericht der Verbraucherzentrale NRW - Beratungsstelle Herne (mündliche Berichterstattung)
Enthält Anlagen
2017/0456  
Ö 2  
Sachstand Projekt Integration von Neuzugewanderten
Enthält Anlagen
2017/0429  
Ö 3  
Positionspapier des Herner Selbsthilfe-Beirates zum Vergabeverfahren der Krankenkassen über die Fördergelder für die Herner Selbsthilfegruppen
Enthält Anlagen
2017/0368  
Ö 4  
Leitbild für das BüZ
Enthält Anlagen
2017/0369  
Ö 5  
Ausgabe von Behandlungsscheine an Flüchtlinge mit eingeschränktem Leistungskatalog gem. AsylbLG
Enthält Anlagen
2017/0221  
Ö 6  
Sachstandsbericht "QuAZ - Qualifizierungs- und Ausbildungszentrum für Zugewanderte"
Enthält Anlagen
2017/0436  
Ö 7  
Tätigkeitsberichte der Verbände der freien Wohlfahrtspflege zu den Projekten im Sozialbereich in Herne für das Jahr 2016
Enthält Anlagen
2017/0338  
Ö 8  
Gewährung von Zuschüssen der Stadt Herne an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege 2017
Enthält Anlagen
2017/0150  
Ö 9  
Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrt
Enthält Anlagen
2017/0340  
Ö 10  
Personalkostenzuschüsse 2017 für die nichtstädtischen stadtbezirksbezogenen Seniorenberatungsstellen
Enthält Anlagen
2017/0203  
Ö 11  
Statusbericht "Flüchtlinge in Herne"
Enthält Anlagen
2017/0450  
Ö 12  
Soziodemografische Aspekte der Lebenslage im Alter - Berichtsjahr 2016
Enthält Anlagen
2017/0095  
Ö 13  
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 14  
Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 14.1  
Betreuungsangebote in der Sammelunterkunft "Barbaraheim"
Enthält Anlagen
2017/0220  
Ö 14.2  
Prävention von Wohnungslosigkeit
Enthält Anlagen
2017/0222  
Ö 14.3  
Enthält Anlagen
Kinderarmut
Enthält Anlagen
2017/0454  
Ö 14.4  
Finanzielle Auswirkungen der Pflegereform
Enthält Anlagen
2017/0455  
    28.06.2017 - Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
    Ö 14.4 - zur Kenntnis genommen
   

Die Anfrage von Herrn Dudziak (AL) wird von Frau Bartels wie folgt beantwortet:

 

  1. Seit 1.1.2017 gibt es statt Pflegestufen Pflegegrade.

 

a)   Wie wirkt sich dieses über das SGB XII (Hilfe zur Pflege) finanziell auf den städtischen Haushalt aus?

 

Die finanziellen Auswirkungen der zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes III auf die Stadt als Leistungsträger für die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und als Verantwortliche für die kommunale Alten- und Pflegeplanung lassen sich derzeit noch nicht abschätzen.

 

Im Haushalt 2017 ist in diesem Bereich der Haushaltsansatz bei Produkt 31.02.02 - Hilfe zur Pflege mit 9,09 Mio. € gebildet worden. Damit wurde das Volumen im Vergleich zum Haushalt 2016 erhöht. Ob diese Erhöhung ausreichend sein wird, kann erst frühestens Anfang 2018 festgestellt werden (wenn das Haushaltsjahr 2017 auch buchungstechnisch abgeschlossen ist).

 

b)   Der Fragensteller würde in einem ersten Schritt vermuten, dass sich Einsparungen ergeben. Wie hoch sind die Einsparungen pro Monat seit Januar?

 

Auf die Beantwortung zu a) wird verwiesen. Eine monatliche Betrachtung der Finanzsituation ist nur bedingt aussagekräftig, da noch bis zum offiziellen Buchungsschluss (s. ebenfalls zu a)) Einnahmen und Ausgaben gebucht werden können.

 

  1. Vollstationäre Einrichtungen („Altenheim“) kosten die Stadt Herne direkt und indirekt viel Geld. Betreutes Wohnen nach dem WTG ist kostengünstiger.

 

a)   Warum gibt es nur drei Einrichtungen „Betreutes Wohnen“ in Herne?

 

Es gibt kein „Betreutes Wohnen“ nach dem WTG.

 

Wenn der Fragesteller die anbieterverantworteten Wohngemeinschaften (av-WGs) gemäß § 26 WTG NRW meinen sollte, kann diese Frage nicht beantwortet werden, da die Entscheidung über eine Einrichtung und Betrieb solcher av-WGs den Betreibern obliegt.

 

b)   Hat die Stadt Herne Konzepte zur Förderung entwickelt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Förderkonzepte, die eine Bezuschussung über die gesetzlichen Leistungen der Pflegekassen hinaus vorsehen, wären zusätzliche freiwillige Leistungen die der Stadt als HS-Kommune untersagt sind. Zumal eine pauschale Aussage, dass eine Versorgung von Pflegebedürftigen in av-WTGs kostengünstiger ist, so unreflektiert nicht haltbar ist.


c)   Könnte sich daraus nicht ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ergeben?

 

Siehe Ausführungen zu b).

 

Bei Wohnformen mit ausschließlich niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und frei zubuchbaren Pflegeleistungen (selbstverantwortete Wohngemeinschaften gem. § 25 WTG NRW) könnten geringere Kosten als in stationären Einrichtungen entstehen.

 

Ambulant betreute Wohngemeinschaften (av-WTGs) dagegen können u. U. günstiger für den örtlichen Sozialhilfeträgersein, sie sind jedoch inssgesamt kostenintensiver, da Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern V, XI und XII in Anspruch genommen werden können. Hier hängt es immer von der gesundheitlichen Verfassung des zu Pflegenden ab, inwieweit das ambulante Leistungsspektrum ausgeschöpft werden muss. Also kann hier ebenfalls keine pauschale Aussage getroffen werden.

 

  1. Wie wirkt sich der Landesförderplan „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ auf die Stadt Herne in Hinsicht auf Altenheime und andere Wohnformen nach dem WTG aus?

 

Bei der Entwicklung und der ensprechende Förderung von altengerechten Quartieren liegt der Fokus nicht primär auf Altenheime und anderen Wohnformen nach WTG NRW.

Eine altengerechte Quartiersentwicklung verfolgt folgende Ziele:

  • Selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung auch bei Unterstützungs- oder Pflegebedürftigkeit möglich machen.
  • In den Quartieren lebendige Beziehungen zwischen den Generationen entstehen lassen oder bewahren.
  • Soziale Folgekosten durch wohnortnahe Prävention und Stärkung der haushaltsnahen Versorgung vermeiden.
  • Gesellschaftlichen Dialog über das Zusammenleben in einer solidarischen Gesellschaft unter den Bedingungen des demographischen Wandels fördern.

 

Vielmehr soll durch die Entwicklung von altengerechten Quartieren für jedes Quartier individuell analysiert werden, wo die Schwächen und die Stärken des Quartieres liegen und wie man die erkannten Schwächen durch z. B. infrastruktureller Maßnahmen abstellen kann.

 

Ö 14.5  
Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt"
Enthält Anlagen
2017/0431  
N 1     Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden      
N 2     Anfragen der Stadtverordneten