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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.:31.06 Bez.:Förderung Wohlfahrtspflege | Nr.:15 Bez.:Transferaufwendungen | - 72.237,-- € |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschließt ‑ unter Berücksichtigung der 2. Bewirtschaftungsverfügung 2017 vom 25.04.2017 des Kämmerers ‑ dem DRK-Kreisverband Herne und Wanne-Eickel e. V., dem Diakonischen Werk Herne und der Familien- und Krankenpflege e. V. Herne im Jahre 2017 zur Durchführung der im Rahmen der Konzeption vom 25.01.1994 dargestellten Seniorenberatung gemäß den ”Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich” aus der Kontengruppe 53 ‑ Transferaufwendungen den beantragten Zuschuss für Personalkosten in Höhe von jeweils bis zu 24.079,-- Euro (einschließlich 10 % Aktivitätenzuschlag) je Beratungsstelle zu gewähren.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28.01.1992 (Ziffer 2 b) wurde im Jahre 1994 eine Konzeption für den Ausbau der stadtbezirksbezogenen Seniorenberatungsstellen (Konzeption vom 25.01.1994) erstellt. Danach wurden 3 weitere Seniorenberatungsstellen ortsteilnah unter der Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Herne und Wanne-Eickel e. V., des Diakonischen Werkes Herne und der Familien- und Krankenhilfe e. V. Herne eingerichtet.
Die vorgenannte Konzeption wurde vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie in der Sitzung am 09.03.1994 sowie vom Rat der Stadt Herne in der Sitzung am 26.04.1994 zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde den Trägern für die zusätzliche Einrichtung von 1,5 neuen Beratungsstellen (3 Halbtagsstellen) ein Personalkostenzuschuss in Höhe von jeweils 19.658,-- Euro bewilligt. Dieser Zuschuss wurde letztmalig im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2006 des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie in der Sitzung am 17.05.2006 auf bis zu 24.079,-- Euro je Beratungsstelle erhöht.
Die Altenpopulation in der Stadt Herne liegt weiterhin mit 28,08 % deutlich über dem Bundes- (27,4 %) und Landesdurchschnitt (26,8 %) und wird auch nach der aktuellen Bevölkerungsprognose weiter ansteigen, so dass eine ganzheitliche Seniorenberatung auch in Zukunft von erheblicher Bedeutung sein wird. Die ortsteilnahe Seniorenberatung soll daher auch im Jahre 2017 fortgesetzt und die Personalkosten um den genannten Betrag bezuschusst werden.
Die Stadt Herne erfüllt mit diesem ortsteilnahen Beratungskonzept außerdem die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 6 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW).
Der Gesamtzuschussbetrag für die drei Seniorenberatungsstellen setzt sich wie folgt zusammen:
Personalkosten (je Halbtagsstelle):24.079,-- Euro
[inklusive 10 % Aktivitätenzuschlag für Verwaltungskosten nach den ”Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich”]
Gesamtbetrag für alle drei Halbtagsstellen:72.237,-- Euro
Die entsprechenden Zuschussanträge der o. g. Träger sind als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung bittet den vorgenannten Beschluss zu fassen und gemäß der 2. Bewirtschaftungsverfügung 2017 des Kämmerers vom 25.04.2017 (in der u. a. für das Produkt „31.06 ‑ Förderung Wohlfahrtspflege“ und die Kontengruppe „15 ‑ Transferaufwendungen“ eine 95 %ige Mittelfreigabe erfolgte) dennoch 100 % des beantragten Gesamtzuschussbetrages zu gewähren. Eine Auszahlung der Zuschüsse ist zu 100 % möglich, da vom Fachbereich Gesundheit dort nicht benötigte Mittel (Krisendienst für psychisch Kranke) zur Kompensation zur Verfügung gestellt werden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Anlagen:
Zuschussanträge 2017 zur Förderung der nichtstädtischen Seniorenberatungsstellen
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Zuschussanträge 2017 zur Förderung der nichtstädtischen Seniorenberatungsstellen (6999 KB) |