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Beschluss |
Frau StV Szelag (CDU-Fraktion) erläutert zunächst die Intention des Antrags der CDU-Fraktion vom 09.06.2017.
Herr Stadtrat Chudziak erklärt einleiten zunächst, dass das Ziel der Maßnahme eine Beseitigung der spezifischen und individuellen Integrationshemmnisse im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes ist. Dies beinhaltet eine sprachliche und berufliche Förderung innerhalb der Maßnahme.
Die Teilnehmer erwerben Kenntnisse über das deutsche Ausbildungs- und Arbeitsmarktsystem (incl. universitärer Bildung), verbessern ihre (berufsbezogenen) deutschen Sprachkenntnisse, erhalten berufliche Qualifizierungen und erweitern ihre interkulturelle Kompetenz.
Anschließend beantwortet Frau Neweling die mit dem Antrag gestellten Fragen wie folgt:
Für Personen aus Herne stehen 50 Plätze zur Verfügung. Geht man von einer Verweildauer von 6 Monaten aus, so können jährlich mindestens 100 Personen profitieren, bei einer verkürzten Verweildauer entsprechend mehr Personen.
Das Projekt beginnt am 01.09.17, maximal können 250 Personen gleichzeitig qualifiziert werden. Zunächst sollen Erfahrungen und mögliche weitere Bedarfe abgewartet werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässlichen Aussagen zu einer eventuellen Ausweitung getroffen werden können.
Die Teilnehmer werden individuell nach Eignung, persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen ausgewählt. Es werden individuelle Beratungsgespräche der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters mit den potenziellen Personen geführt, in denen die Voraussetzungen, Motivationen und die eigenen Ziele abgefragt werden.
Die Maßnahme ist so konzipiert, dass ein breites Spektrum an unterschiedlichen Voraussetzungen bedient werden kann. So können selbst Personen ohne bzw. mit unzureichenden Sprachkenntnissen aufgenommen werden, die ansonsten kaum Chancen auf eine zeitnahe fachgerechte sprachliche und berufliche Qualifizierung besitzen. Auch Personen, die bereits eine umfangreiche Vorbildung mitbringen und einen Studienabschluss anstreben, gehören zur Zielgruppe.
Erst nach einem individuellen Beratungsgespräch wird festgelegt, ob eine Teilnahme an dieser oder an einer anderen zur Verfügung stehenden Maßnahmen sinnvoll ist.
Zudem sieht die Maßnahme selber eine Eingangsphase vor, in der die persönlichen und beruflichen Voraussetzungen nochmals überprüft werden. Ein Übergang in eine andere Maßnahme, die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums ist während der gesamten Maßnahmedauer gewährleistet.
Bereits in der Vorlaufphase ab Juni 2017 finden die ersten Gespräche mit allen kooperierenden Trägern statt. Beteiligt sind dann auch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter und die Kommunen. Hier werden die weitere Zusammenarbeit und Abläufe besprochen und festgelegt. Diese Zusammenarbeit soll regelmäßig während der gesamten Laufzeit fortgeführt werden.
Zudem sind weitere individuelle und zeitnahe Absprachen mit den jeweiligen Trägern vorgesehen.
Bei der hier beschriebenen Maßnahme handelt es sich um ein zusätzliches Angebot. Daneben werden auch weiterhin bereits bestehende und ggf. neue Angebote bestehen, die den individuellen Bedarf des Personenkreises decken - u.a. Förderzentrum für Flüchtlinge, individuelle Aktivierungsgutscheine, Integrationsmaßnahmen, spezifische landesgeförderte Projekte für Jugendliche etc.
Auch die zusätzlichen Angebote der Agentur bzw. des Jobcenters wie z.B. die spezifischen Formate „Marktplatz“ (Angebote speziell für Arbeitgeber) werden weiterhin Bestand haben.