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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0221  

Betreff: Ausgabe von Behandlungsscheine an Flüchtlinge mit eingeschränktem Leistungskatalog gem. AsylbLG
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:1. GRÜNE FRAKTION
2. Fraktion DIE LINKE
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Entscheidung
28.06.2017 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren fordert die Verwaltung auf, dass bisherige Verfahren zur Ausgabe von Behandlungsscheinen an Flüchtlingen auf eine quartalsweise beantragungsfreie Ausgabe umzustellen.

     


Sachverhalt:
 

In den letzten Monaten hat der Sozialausschuss mehrfach über die Einführung einer Versichertenkarte für Flüchtlinge beraten. Eine Mehrheit der Politik, gestützt auf Einschätzungen der Verwaltung, hat dies stets abgelehnt. In NRW haben bislang auch nur wenige Städte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

 

Die Stadt Herne hat sich vielmehr für die Ausgabe von Behandlungsscheinen entschieden. Diese müssen beim FB Soziales beantragt werden und werden dann im Falle von fachärztlichen Konsultationen auch noch vom FB Gesundheit nach Aktenlage geprüft.

Die Beantragung und Ausgabe der Behandlungsscheine erfolgt nur während kurzer Öffnungszeiten und dies auch nur an drei Tagen. Damit sind lange Wartezeiten, Abweisungen und natürlich starke zeitliche Einschränkungen beim Zugang zur ärztlichen Versorgung gegeben. Negative Folgen hat dieses äußerst bürokratische Verfahren auch für die Notaufnahmen von Krankenhäusern, die immer wieder ohne wirklich vorliegende Dringlichkeit kontaktiert werden. Zudem werden auch erhebliche Personalressourcen in den Fachbereichen der Stadt gebunden.

 

Die Stadt Gelsenkirchen hat sich ebenfalls für die Ausgabe von Behandlungsscheinen entschieden, gibt diese aber unbürokratisch heraus. Die Flüchtlinge erhalten einen Quartalsschein, auf dem der eingeschränkte Leistungskatalog nach Maßgabe des AsylbLG für diese Personengruppe vermerkt ist.

 

Nach Aussage der Verwaltung Gelsenkirchen ist hier ein unbürokratisches Verfahren installiert, das auch hinsichtlich der Gesundheitskostenentwicklung unauffällig ist. In einer aktuellen Vorlage vom Dezember 2016 werden die Kosten mit 1.200 €/Person und Jahr angegeben.

Die Antragsteller sind der Auffassung, dass unabhängig von einer möglicherweise später erfolgenden Einführung einer Versichertenkarte in jedem Fall das bislang praktizierte Verfahren zur Ausgabe von Behandlungsscheinen in Herne ersetzt werden sollte.

 

 

 


Anlagen:
 

Original des Antrages     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1703SOZ_OPP_KrankenscheinAsylbewerber (140 KB)