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Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Antwort_Anfrage Kinderarmut_Statistikzahlen Kindergeldzuschlag (10 KB) | |||
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2 | öffentlich | Antwort_Anfrage Kinderarmut_Statistikzahlen SGB II (82 KB) |
Der Vorsitzende teilt zu diesem Tagesordnungspunkt mit, dass die Beantwortung in der aktuellen Sitzung nicht erfolgt, da kein Vertreter/-in von der antragsstellenden Partei mehr anwesend ist.
Weiterhin merkt der Vorsitzende an, dass es im Falle einer solch umfangreichen Anfrage klüger wäre, diese nicht unbedingt unter Ausreizung der Einreichungsfrist zu stellen. Dadurch ist unter Umständen gewährleistet, dass alle gestellten Fragen in der Sitzung beantwortet werden können.
Der Vorsitzende bittet die Verwaltung, die Antworten zu dieser Anfrage ‑ soweit sie bis dahin vorliegen - der Niederschrift beizufügen.
Eventuelle offen stehende Fragen können dann zur nächsten Sitzung erneut per Anfrage gestellt werden.
Frau Bartels teilt ergänzend dazu mit, dass Kinder- und Familienarmut sich nicht getrennt voneinander betrachten und auch nicht getrennt voneinander lösen lassen.
Der 10. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung führt dazu aus:
„Nach dem aktuellen Sozialbericht NRW (vgl. Kapitel 2.4) sind Kinder – und Jugendliche in besonderem Maße von Armut betroffen.
Sie leben zu einem überdurchschnittlichen Anteil in Haushalten, die von relativer Einkommensarmut betroffen sind. Die Einkommenssituation der Eltern wirkt sich folglich unmittelbar auf das Armutsrisiko von Kindern aus.“
Insofern ist der Wunsch nach Datenlagen in den einzelnen Rechtskreisen der Sozialleistungen verständlich.
So sehr sich der Fachbereich Soziales auch bemüht hat, in der leider sehr kurzen Zeit seit der Antragstellung, die Daten aufbereiten zu lassen, ist dies nur für den Bereich
0-1718-27
201130021613
201227611070
20132683859
20142462626
20152173483
20162167437
Für das Jahr 2010 können so kurzfristig keine Daten geliefert werden. Eine weitergehende Auswertung getrennt nach Familien mit 2 Erziehungsberechtigten in einem Haushalt und Alleinerziehenden mit Kindern ist nicht möglich.
In den genannten Altersgruppen haben Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen:
0-1718-27
2010281
2011115
2012457
20137225
20149849
2015232192
2016300196
Es kann jedoch nicht gesagt werden, ob diese immer in Familien oder alleine einen Anspruch hatten, vor allem die über 18-jährigen.
bis heute gelungen.
Die Daten anderer Rechtskreise werden noch erwartet und könnten dem Protokoll zugefügt werden. Auf ein Verlesen der Daten nach dem Wohngeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz wird an dieser Stelle verzichtet.
Die Fragen 7. Und 8. sollten vom Antragssteller zuständiger Weise im Jugendhilfeausschuss erörtert werden.
Es gibt natürlich die Initiative der Landesregierung „Kein Kind zurücklassen“. Hier geht es um Vorbeugung, allen Kindern gleiche Chancen auf ein gutes Aufwachsen, auf Bildung und auf gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dazu gab es einen Planungsworkshop zum Aufbau von Präventionsketten. Dieses Projekt ist bereits in Herne gestartet.
Wie es damit weiter geht, kann aktuell nicht beurteilt werden. Auch nicht, ob die eingerichtete halbe Stelle weiterhin erhalten bleibt.
Die Zahlen zu den Leistungsbeziehern, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, werden spätestens in der Sitzung im September nachgereicht.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | Piraten/AL | AfD | FDP | UB | OB |
dafür: |
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dagegen: |
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Enthaltung: |
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