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Wortprotokoll Beschluss |
Die Anfrage der SPD-Fraktion wird von Frau Bartels wie folgt beantwortet:
zu Frage 1 und 2
zu Frage 3 und 4
Bevor eine Wohnungslosigkeit droht, wird die Kommune im Hinblick auf Räumungsklagen unterrichtet. Folgender Ablauf erfolgt:
Der Fachbereich Soziales schreibt die Beklagte, den Beklagten an und sucht sie bis zu 3 Mal persönlich auf um Hilfe anzubieten.
Der Fachbereich Soziales schreibt erneut die Beklagte, den Beklagten an und sucht bis zu 3 Mal persönlich auf um Hilfe anzubieten.
Der Fachbereich Soziales ist anwesend und bietet im Bedarfsfall Unterkunft an. In seltenen Fällen kann es zu einer Beschlagnahmung kommen. Eine Beschlagnahmung kommt nur in Frage, wenn es für den Menschen aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, in der Notunterkunft unterzukommen (Pflegebedürftigkeit).
Mit Hilfe der anwesenden Sozialarbeiter/-innen wird sofort die Arbeit mit den Bedürftigen, sofern es möglich ist, aufgenommen. Oberste Priorität ist die sofortige Anbindung im sozialen Netz (Grundsicherung, Hartz IV, Krankenversicherung).
Überprüfung der Wohnfähigkeit und der zu erbringenden Hilfestellung (ambulante Familienhilfe, Betreuungseinrichtung).
Wenn alle Probleme (Drogenkonsum, Verschuldung, Gesundheit) bearbeitet werden und der Verlauf als positiv bewertet werden kann, wird die Vermittlung auf dem privaten Wohnungsmarkt angestrebt. Im besten Fall erfolgt ein Auszug (Zeitraum von 6 Monaten bis zu 2 Jahren). Eine Nachbetreuung wird hier ebenfalls angeboten/ durchgeführt.
Der Fachbereich Soziales ist qualitativ und quantitativ sehr gut aufgestellt. D.h. wir können alle in Wohnungsnot geratenen Personen versorgen.
Allerdings gibt es auch Menschen, die keine Hilfe annehmen wollen.
Nach Möglichkeit wird das Problem mit den Betroffenen strukturiert angegangen.
Im Gegenzug wird erwartet, dass sich von Obdach- oder Wohnungslosigkeit bedrohte BürgerInnen auch auf den Beratungsprozess einlassen. Sie sollen etwa gemeinsam mit dem Fachbereich Soziales „suchen und finden“ und Selbsthilfemöglichkeiten erschließen.
Kurzum: Eigeninitiative wird vorausgesetzt.
Ein weiteres Beratungsverfahren erfolgt über den Fachbereich Gesundheit.
Der Sozialpsychiatrische Dienst erbringt Hilfen für psychisch kranke Menschen, Suchtkranke und deren Angehörige.
In diesem Rahmen werden laufend auch Beratungen bei Mietproblemen erbracht, die den Verlust der Wohnung verhindern sollen.
Erwähnt sei an dieser Stelle, dass durchaus einige Wohnungsunternehmen dem Sozialpsychiatrischen Dienst sehr frühzeitig, also lange vor einer etwaigen Kündigung des Mietverhältnisses, Probleme mit Mietern dorthin melden.
Räumungsklagen
2015 =180
2016 =168
2017 =165 (Stand 28.6.2017)