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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Haupt- und Finanzausschusses  

Bezeichnung: des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 09.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:16 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Stadtmarketing Herne GmbH (smh): Abtretung eines Geschäftsanteils
2008/0665  
Ö 2  
Verschmelzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH mit der Innovations- und Gründerzentren Herne GmbH
2008/0688  
Ö 3  
Stadtwerke Herne AG Gründung der Netzgesellschaft Herne mbH
Enthält Anlagen
2008/0687  
Ö 4  
Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG (SEH) - Gesellschaftsvertragsänderung
Enthält Anlagen
2008/0689  
Ö 5  
Eigenbetrieb Bäder Herne Beschluss über eine vorab durchzuführende Gewinnausschüttung und Rücklagenauflösung an die Stadt Herne im Jahr 2008
2008/0692  
Ö 6  
Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH Treuhandlösung zur Übernahme des Kommanditanteils der Betriebsgesellschaft Radio Herne mbH & Co. KG
2008/0737  
Ö 7  
Bewirtschaftungsregeln für die Abwicklung des Haushaltsjahres 2009
Enthält Anlagen
2008/0740  
Ö 8  
Einrichtung der Offenen Ganztagsschule an der Astrid-Lindgren-Schule, Städt. Förderschule - Förderschwerpunkt Lernen -, ab dem Schuljahr 2009/2010 (Stadtbezirk Wanne)
Enthält Anlagen
2008/0636  
Ö 9  
Einrichtung der Offenen Ganztagsschule an der Paul-Klee-Schule, Städt. Förderschule - Förderschwerpunkt Lernen -, ab dem Schuljahr 2009/2010 (Stadtbezirk Sodingen)
Enthält Anlagen
2008/0637  
Ö 10  
Umwandlung der Realschule Crange in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2009/2010 (Stadtbezirk Wanne)
Enthält Anlagen
2008/0640  
Ö 11  
Umwandlung des Gymnasiums Wanne in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2009 / 2010
Enthält Anlagen
2008/0654  
Ö 12  
Gebührenbedarfsberechnung zu § 3 Absatz 2 Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne - Haushaltsjahr 2009 -
Enthält Anlagen
2008/0549  
Ö 13  
Entgeltordnung für die Teilnahme an der Cranger Kirmes in der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2008/0553  
Ö 14  
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP): Flächennutzungsplanänderungen in den Städten Essen und Oberhausen; Zustimmung des Rates der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2008/0638  
Ö 15  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 (Vereinfachtes Verfahren) Baugesetzbuch für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/1 - Wasserstraße - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2008/0649  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“-  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.      Die als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

   
    20.11.2008 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 3 - beschlossen
    Herr Heidinger von der AL-Ratsgruppe fragt nach, wann mit der Vorlage des Zentrenkonzeptes in den politischen Gremien zu rechnen ist

Herr Heidinger von der AL-Ratsgruppe fragt nach, wann mit der Vorlage des Zentrenkonzeptes in den politischen Gremien zu rechnen ist. Die Antwort soll zur Niederschrift gegeben werden.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“-  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

 

Anmerkung der Schriftführung:

 

Lt. Fachbereich 22/Stadtentwicklung ist folgender Zeitplan Zentrenkonzept vorgesehen:

 

Zeitplan Zentrenkonzept

 

Erarbeitung/Fertigstellung Entwurf                        Januar 2009

Interne Abstimmung/AK Einzelhandel                        Februar 2009

Freigabe TÖB-Beteiligung durch VV                        Ende Februar/Anfang März 2009

TÖB-Beteiligung                        März 2009

Billigung der Beschlussvorlage durch VV                        Mitte April 2009

 

Bürgerschaftliche Gremien:

Ausschuss Planung u. Stadtentwicklung                        05.05.09

BV Herne-Mitte                        10.06.09

BV Wanne                        16.06.09

BV Sodingen                        17.06.09

BV Eickel                        18.06.09

Integrationsrat                        18.06.09

HUFA                        23.06.09

Rat der Stadt Herne                        30.06.09

 

Der Zeitplan wird dadurch bestimmt, dass auf der Grundlage des Einzelhandelserlasses vom 22.09.2008 eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) durchzuführen ist und wegen der vorgezogenen Kommunalwahl im April und Mai keine Sitzungen der Bezirksvertretungen stattfinden werden.

 

   
    26.11.2008 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 2 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“-  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    02.12.2008 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 4 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“-  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.      Die als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

14

dagegen:

-

Enthaltung:

1

 

   
    09.12.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 15 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“-  wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414)  zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

            Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt.

            Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

Ö 16  
Erlass der Einundzwanzigsten Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2008/0592  
Ö 17  
Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements Herne für das Wirtschaftsjahr 2009
2008/0639  
Ö 18  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 19     Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 19.1  
Sanierung des LAGOs - Anfrage des Stadtverordneten Gleba vom 20.11.2008 -
2008/0741  
Ö 19.2  
Sanierung Schwimmhalle Michaelschule: Vergleich bei der Mängelbeseitigung - Anfrage des Stadtverordneten Ahrens vom 20.11.2008 -
2008/0742  
N 1     Stadtmarketing Herne GmbH (SMH); Geschäftsführungsangelegenheiten      
N 2     Stadtentwässerung Herne Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR): Vorstandsangelegenheiten      
N 3     Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) - Geschäftsführungsangelegenheiten der BAV Aufbereitung Herne GmbH (BAV)      
N 4     Abberufung eines Prüfers des Fachbereichs Rechnungsprüfung      
N 5     I. Verkauf eines Geschäftsanteils an der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) durch die Stadt Herne an die Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) II. HGW: Teilung, Übertragung eines Geschäftsanteils, Aufnahme eines neuen Gesellschafters, Änderung Gesellschaftsvertrag u. a. III. VVH: Erwerb eines Geschäftsanteils an der HGW u. a.      
N 6     Erwerb eines Grundstücks am Zechenring      
N 7     Neufassung der Überlassungsvereinbarung zur Nutzung des städtischen Saalbaus durch die Mondpalast GmbH      
N 8     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 9     Anfragen der Stadtverordneten