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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Stadtmarketing Herne GmbH (smh): Abtretung eines Geschäftsanteils | 2008/0665 | |||||||||
Ö 2 | Verschmelzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH mit der Innovations- und Gründerzentren Herne GmbH | 2008/0688 | |||||||||
Ö 3 | Stadtwerke Herne AG Gründung der Netzgesellschaft Herne mbH | 2008/0687 | |||||||||
Ö 4 | Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG (SEH) - Gesellschaftsvertragsänderung | 2008/0689 | |||||||||
Ö 5 | Eigenbetrieb Bäder Herne Beschluss über eine vorab durchzuführende Gewinnausschüttung und Rücklagenauflösung an die Stadt Herne im Jahr 2008 | 2008/0692 | |||||||||
Ö 6 | Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH Treuhandlösung zur Übernahme des Kommanditanteils der Betriebsgesellschaft Radio Herne mbH & Co. KG | 2008/0737 | |||||||||
Ö 7 | Bewirtschaftungsregeln für die Abwicklung des Haushaltsjahres 2009 | 2008/0740 | |||||||||
Ö 8 | Einrichtung der Offenen Ganztagsschule an der Astrid-Lindgren-Schule, Städt. Förderschule - Förderschwerpunkt Lernen -, ab dem Schuljahr 2009/2010 (Stadtbezirk Wanne) | 2008/0636 | |||||||||
Ö 9 | Einrichtung der Offenen Ganztagsschule an der Paul-Klee-Schule, Städt. Förderschule - Förderschwerpunkt Lernen -, ab dem Schuljahr 2009/2010 (Stadtbezirk Sodingen) | 2008/0637 | |||||||||
Ö 10 | Umwandlung der Realschule Crange in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2009/2010 (Stadtbezirk Wanne) | 2008/0640 | |||||||||
Ö 11 | Umwandlung des Gymnasiums Wanne in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2009 / 2010 | 2008/0654 | |||||||||
Ö 12 | Gebührenbedarfsberechnung zu § 3 Absatz 2 Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne - Haushaltsjahr 2009 - | 2008/0549 | |||||||||
Ö 13 | Entgeltordnung für die Teilnahme an der Cranger Kirmes in der Stadt Herne | 2008/0553 | |||||||||
Ö 14 | Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP): Flächennutzungsplanänderungen in den Städten Essen und Oberhausen; Zustimmung des Rates der Stadt Herne | 2008/0638 | |||||||||
Ö 15 | Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 (Vereinfachtes Verfahren) Baugesetzbuch für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/1 - Wasserstraße - Stadtbezirk Wanne | 2008/0649 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt: 1.
Die
von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die
als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3
Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.
3316 für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die
Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der
Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die
Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im
Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. |
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20.11.2008 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||
Ö 3 - beschlossen | |||||||||||
Herr
Heidinger von der AL-Ratsgruppe fragt nach, wann mit der Vorlage des
Zentrenkonzeptes in den politischen Gremien zu rechnen ist. Die Antwort soll
zur Niederschrift gegeben werden. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1. Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2. Die als Entwurf
beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Geltungsbereich
wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen
Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße
und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche
Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig
festgesetzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung der
Schriftführung: Lt. Fachbereich
22/Stadtentwicklung ist folgender Zeitplan Zentrenkonzept vorgesehen: Zeitplan Zentrenkonzept Erarbeitung/Fertigstellung Entwurf Januar
2009 Interne Abstimmung/AK Einzelhandel Februar
2009 Freigabe TÖB-Beteiligung durch VV Ende
Februar/Anfang März 2009 TÖB-Beteiligung März
2009 Billigung der Beschlussvorlage durch VV Mitte
April 2009 Bürgerschaftliche
Gremien: Ausschuss Planung u. Stadtentwicklung 05.05.09 BV Herne-Mitte 10.06.09 BV Wanne 16.06.09 BV Sodingen 17.06.09 BV Eickel 18.06.09 Integrationsrat 18.06.09 HUFA 23.06.09 Rat der Stadt Herne 30.06.09 Der Zeitplan wird dadurch bestimmt, dass auf der Grundlage
des Einzelhandelserlasses vom 22.09.2008 eine Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange (TÖB) durchzuführen ist und wegen der vorgezogenen Kommunalwahl im
April und Mai keine Sitzungen der Bezirksvertretungen stattfinden werden. |
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26.11.2008 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1. Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2. Die als Entwurf
beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Geltungsbereich
wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen
Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße
und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche
Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung
eindeutig festgesetzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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02.12.2008 - Bezirksvertretung Wanne | |||||||||||
Ö 4 - beschlossen | |||||||||||
Die Bezirksvertretung Wanne empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: : Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt: 1.
Die
von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2.
Die
als Entwurf beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3
Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.
3316 für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die
Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen an der
Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die
Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist im
Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung eindeutig festgesetzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis:
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09.12.2008 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 15 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: 1. Die von der
Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 20.10.2008 für das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 33/1, 3. Änderung -„ Wasserstraße“- wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen. 2. Die als Entwurf
beschlossene Planung vom 20.10.2008 mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Geltungsbereich
wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen
Grundstücksgrenzen an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße
und im Westen durch die Bundesautobahn A 42 begrenzt. Der räumliche
Geltungsbereich ist im Bebauungsplanentwurf gemäß Planzeichenverordnung
eindeutig festgesetzt. Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan Maßstab 1:10000 dargestellt. Abstimmungsergebnis:
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Ö 16 | Erlass der Einundzwanzigsten Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herne | 2008/0592 | |||||||||
Ö 17 | Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements Herne für das Wirtschaftsjahr 2009 | 2008/0639 | |||||||||
Ö 18 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||
Ö 19 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||
Ö 19.1 | Sanierung des LAGOs - Anfrage des Stadtverordneten Gleba vom 20.11.2008 - | 2008/0741 | |||||||||
Ö 19.2 | Sanierung Schwimmhalle Michaelschule: Vergleich bei der Mängelbeseitigung - Anfrage des Stadtverordneten Ahrens vom 20.11.2008 - | 2008/0742 | |||||||||
N 1 | Stadtmarketing Herne GmbH (SMH); Geschäftsführungsangelegenheiten | ||||||||||
N 2 | Stadtentwässerung Herne Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR): Vorstandsangelegenheiten | ||||||||||
N 3 | Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) - Geschäftsführungsangelegenheiten der BAV Aufbereitung Herne GmbH (BAV) | ||||||||||
N 4 | Abberufung eines Prüfers des Fachbereichs Rechnungsprüfung | ||||||||||
N 5 | I. Verkauf eines Geschäftsanteils an der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) durch die Stadt Herne an die Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) II. HGW: Teilung, Übertragung eines Geschäftsanteils, Aufnahme eines neuen Gesellschafters, Änderung Gesellschaftsvertrag u. a. III. VVH: Erwerb eines Geschäftsanteils an der HGW u. a. | ||||||||||
N 6 | Erwerb eines Grundstücks am Zechenring | ||||||||||
N 7 | Neufassung der Überlassungsvereinbarung zur Nutzung des städtischen Saalbaus durch die Mondpalast GmbH | ||||||||||
N 8 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||
N 9 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||