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Auszug - Sanierung Schwimmhalle Michaelschule: Vergleich bei der Mängelbeseitigung - Anfrage des Stadtverordneten Ahrens vom 20.11.2008 -  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 19.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 09.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:16 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2008/0742 Sanierung Schwimmhalle Michaelschule: Vergleich bei der Mängelbeseitigung
- Anfrage des Stadtverordneten Ahrens vom 20.11.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Rolf Ahrens
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:Gebäudemanagement Herne
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Im Zuge der Sanierung der Schwimmhalle der Michaelschule in Wanne sind eine Reihe von Schäden aufgetreten

Im Zuge der Sanierung der Schwimmhalle der Michaelschule in Wanne sind eine Reihe von Schäden aufgetreten. In den folgenden Monaten wurde die Schwimmhalle dann geschlossen und die Schäden begutachtet. Der Gutachter hat die Schadenssumme mit 169.000 € angegeben und ein Eigenverschulden der Stadt in Höhe von 30% der Schadenssumme durch mangelnde Bauaufsicht festgestellt.

Nunmehr hat das GMH mit den Baufirmen einen Vergleich abgeschlossen, der abweichend von den Feststellungen des Gutachters eine Kostenübernahme in Höhe von 60% der Schadenssumme vorsieht.

Angesichts der Tatsache, dass die Stadt und auch die Politik immer wieder zu äußerster Sparsamkeit gemahnt werden, ist es aus unserer Sicht verwunderlich, dass hier ohne für uns erkennbare Gründe dieser sehr unvorteilhafte Vergleich getroffen wurde. Er steht in einem krassen Missverhältnis zu den ständigen Sparanstrengungen und ist auch in der Höhe durchaus beachtlich. Hier handelt es sich um eine Summe, über die jeder Ausschuss gerne verfügen würde, um sinnvolle Maßnahmen in seinem Bereich durchführen zu können.

Dies, und auch die sehr lange Zeit der Schadensregulierung, die mit einer Schließung der Schwimmhalle einhergegangen ist, veranlasst uns zu folgenden Fragen:

1.       Ist der Vergleich mit der Verwaltungsführung abgestimmt worden?

2.       Warum wurde kein gerichtliches Beweisverfahren durchgeführt, welches eine schnellere Sanierung ermöglicht hätte?

3.       Warum ist der Kostenaufteilung trotz der anderslautenden Aussage des Gutachters zugestimmt worden?

4.       Welche Maßnahmen sind eingeleitet worden, um künftig die Mängel in der Bauaufsicht zu vermeiden oder mindestens zu minimieren?

5.       Gibt es in dem konkreten Fall eine Prüfung hinsichtlich eines Verschuldens des zuständigen Mitarbeiters?

6.       Wenn ja, liegen bereits Ergebnisse vor?

 

Die Fragen werden von Herrn Tschöke beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Der Abschluss der Vergleiche gehört zu den Geschäftsvorfällen, die der laufenden Betriebsführung unterliegen und vom Betriebsleiter entschieden werden. Die Verwaltungsführung wurde über den jeweiligen Stand  des Verfahrens im Rahmen der Informationspflichten durch den Betriebsleiter informiert. Gleiches gilt für den Betriebsausschuss, der in jeder Sitzung, beginnend mit der Sitzung am 28.11.2007, durch die Betriebsleitung über den Stand der Sanierung, der Begutachtungen und der Verhandlungen informiert wurde.

 

Zu Frage 2:

Auch zu diesem Punkt wurde bereits in der Sitzung des Betriebsausschusses am 28.11.2007 in einem gesonderten Tagungsordnungspunkt umfassend berichtet. In dieser Sitzung wurde aufgrund der Erfahrungen mit dem Beweissicherungsverfahren Fitnesshalle der Weg einer außergerichtlichen Einigung positiv gesehen. Zu diesem Zeitpunkt war Untersuchungs- und Verhandlungsgegenstand der an der Treppenanlage am 19.09.2007 aufgetretene Schaden (Fliesen- und Abdichtungsschaden im Bereich der Einströmdüsen in der Stufenanlage). Dieser Schaden konnte bis Anfang Februar 2008 beseitigt werden (also nach nur  4,5 Monaten), so dass das Lehrschwimmbecken hätte wieder in Betrieb genommen werden können.

 

Im Rahmen der Endabnahme Anfang Februar 2008 wurde dann ein weiterer Fliesenschaden auf der gegenüberliegenden Wandseite festgestellt. Wie im Betriebsausschuss berichtet, wurde dann die außergerichtliche Einigung im Interesse der Verkürzung langer Verfahrenszeiten vor Gericht weitergeführt.

 

Die Ansicht des Fragestellers auf eine schnellere Sanierung auf der Basis eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens wird nicht geteilt. So wurde im  Beweissicherungsverfahren zur Fitnesshalle am Wananas – ebenfalls vor dem Landgericht – das erste Gutachten erst nach 9 Monate vorgelegt. Daraufhin wurden durch die Beteiligten mehrere Ergänzungsgutachten im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren eingefordert. Bis zur Nutzungsfreigabe der Halle (ausreichende Statik?) im Nov. 2005 vergingen 2,5 Jahre ab der Entscheidung der Betriebsleitung zur Einleitung des Verfahrens im Mai 2003. Insoweit hätte  ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren den Beginn der Sanierung des Schwimmbeckens – die jetzt schon läuft - und damit die Wiedereröffnung –Ende der Osterferien 2009 - erheblich verzögert.

 

Zu Frage 3:

Bei der Entscheidungsfindung wurden alle Aspekte unter Würdigung der Stellungnahmen des Fachbereiches Recht, der Gutachten und der baufachlichen Einschätzung des mit der Sanierungsplanung beauftragten Fachbüros berücksichtigt. Die Einschätzung des Prozessrisikos, die weitere  Unmöglichkeit der Wiedereröffnung des Lehrschwimmbeckens über einen langen Zeitraum, zusätzliche hohe Verfahrenskosten (Anwalts, Gerichts- und Gutachterkosten) sowie zu erwartende Preissteigerungen bei den Sanierungskosten haben dazu geführt, die Vergleiche zu schließen. Weitere Nachbesserungen der Angebote waren von den Beteiligten außergerichtlich nicht zu erwarten. Die Aussicht, durch ein Gerichtsverfahren ein wesentlich besseres Ergebnis in der Schadensaufteilung zu erreichen, wurde nach Auffassung des Fachbereiches Recht als äußerst gering eingestuft.

 

Zu Frage 4:

Gemeint ist sicher nicht die Bauaufsicht, sondern die Planung und Bauleitung. Risiken sind bei Baumassnahmen im Bestand  immer vorhanden, wie auch gerade bei diesem Gesamtprojekt (Schadstoffbeseitigungen im Becken, Probleme mit beauftragten Firmen, Einhaltung eines Zeitplanes zur Wiedereröffnung) mit einem Bauvolumen von 1,4 Mio. Euro.

 

Um eventuelle Komplikationen bei ähnlichen Sanierungsprojekten zu minimieren, hat der Betriebsleiter bereits entschieden, die Sanierung von Schwimmbecken in Zukunft durch externe Fachingenieure planen und bauleiten zu lassen, um damit auch die eigenen Bauleitungskräfte zu entlasten bzw. sie zur Kontrolle und Steuerung der Projekte stärker einsetzen zu können.

 

Zu Frage 5:

Eine Prüfung arbeitsrechtlicher Konsequenzen wurde durch die Betriebsleitung eingeleitet.

 

Zu Frage 6:

Auch wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, lassen die bisherigen Erkenntnisse aus dem gesamten Verfahren erwarten, dass kein gravierendes vorwerfbares Fehlverhalten feststellbar scheint.