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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0742  

Betreff: Sanierung Schwimmhalle Michaelschule: Vergleich bei der Mängelbeseitigung
- Anfrage des Stadtverordneten Ahrens vom 20.11.2008 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Rolf Ahrens
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:Gebäudemanagement Herne
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Anhörung
09.12.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Zuge der Sanierung der Schwimmhalle der Michaelschule in Wanne sind eine Reihe von Schäden aufgetreten. In den folgenden Monaten wurde die Schwimmhalle dann geschlossen und die Schäden begutachtet. Der Gutachter hat die Schadenssumme mit 169.000 € angegeben und ein Eigenverschulden der Stadt in Höhe von 30% der Schadenssumme durch mangelnde Bauaufsicht festgestellt.

Nunmehr hat das GMH mit den Baufirmen einen Vergleich abgeschlossen, der abweichend von den Feststellungen des Gutachters eine Kostenübernahme in Höhe von 60% der Schadenssumme vorsieht.

Angesichts der Tatsache, dass die Stadt und auch die Politik immer wieder zu äußerster Sparsamkeit gemahnt werden, ist es aus unserer Sicht verwunderlich, dass hier ohne für uns erkennbare Gründe dieser sehr unvorteilhafte Vergleich getroffen wurde. Er steht in einem krassen Missverhältnis zu den ständigen Sparanstrengungen und ist auch in der Höhe durchaus beachtlich. Hier handelt es sich um eine Summe, über die jeder Ausschuss gerne verfügen würde, um sinnvolle Maßnahmen in seinem Bereich durchführen zu können.

Dies, und auch die sehr lange Zeit der Schadensregulierung, die mit einer Schließung der Schwimmhalle einhergegangen ist, veranlasst uns zu folgenden Fragen:

1.       Ist der Vergleich mit der Verwaltungsführung abgestimmt worden?

2.       Warum wurde kein gerichtliches Beweisverfahren durchgeführt, welches eine schnellere Sanierung ermöglicht hätte?

3.       Warum ist der Kostenaufteilung trotz der anderslautenden Aussage des Gutachters zugestimmt worden?

4.       Welche Maßnahmen sind eingeleitet worden, um künftig die Mängel in der Bauaufsicht zu vermeiden oder mindestens zu minimieren?

5.       Gibt es in dem konkreten Fall eine Prüfung hinsichtlich eines Verschuldens des zuständigen Mitarbeiters?

6.       Wenn ja, liegen bereits Ergebnisse vor?