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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0687  

Betreff: Stadtwerke Herne AG
Gründung der Netzgesellschaft Herne mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
25.11.2008 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

Produkt

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 --

--

--

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt genehmigt die Gründung der Netzgesellschaft Herne GmbH (NGH) durch die Stadtwerke Herne AG als Alleingesellschafterin mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,00 €.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In den nächsten Jahren werden gravierende Veränderungen insbesondere in der Organisation der Netze von Stadtwerken erwartet.

Im Zusammenhang mit der angestrebten Fusion mit der Stadtwerke Witten GmbH sollte eine zu gründende gemeinsame Netzbetriebsgesellschaft mit Sitz in Witten zum jetzigen Zeitpunkt nur mit dem Netzbetrieb ausgestattet werden. Die technische Planung sollte bei der Stadtwerke AG verbleiben, um im Falle zukünftiger gesetzlicher Vorgaben absehbare Reorganisationen (z. B. in eine „große Netzgesellschaft“) zu vermeiden.

 

Um für die weiteren Entwicklungen und Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts bereits jetzt entsprechend aufgestellt zu sein, soll – unabhängig von den Überlegungen zur Fusion mit der Stadtwerke Witten GmbH - eine Netzgesellschaft als 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Herne AG mit einem Stammkapital von 25.000,00 € gegründet werden. Die Gründung in 2008 ist erforderlich, um insbesondere die Anforderungen der Anreizregulierungsverordnung (z. B. Beitritt zum Arbeitgeberverband bis 31.12.2008 erforderlich) zu erfüllen.

 

Aufgaben der Netzgesellschaft sollen die Planung, der Bau, der Betrieb, die Instandhaltung und die Wartung der im Eigentum bzw. Besitz der Stadtwerke stehenden Strom-, Gas-, Wasser-, Wärmeverteilungsnetze und aller dazugehöriger Anlagen sein.

 

Die Gesellschaft wird keinen operativen Geschäftsbetrieb aufnehmen, sie wird zunächst vielmehr eine reine Vorratsgesellschaft sein. Demzufolge wird sie auch nicht über eigenes Personal verfügen.

 

Die Gesellschaftstruktur dieser Vorratsgesellschaft wird entsprechend schlank gehalten.

Zum Geschäftsführer der Netzgesellschaft wird Herr Dr.-Ing. Jürgen Bock bestellt, der auch gleichzeitig technischer Prokurist der Stadtwerke Herne AG bleibt.

 

In der Gesellschafterversammlung wird die Stadtwerke Herne AG durch den Vorstand vertreten.

 

 

Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Herne AG obliegt gem. § 12 Abs. 2 Ziffer 6 der Satzung die Zustimmung u. a. über den Erwerb von wesentlichen Beteiligungen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 06. November 2008 der vorgenannten Beteiligung unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Rat der Stadt einstimmig zugestimmt.

 

Nach § 115 Absatz 1 Buchstabe b) und Absatz 2 i. V. m. § 108 Absatz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist die Entscheidung der Gemeinde zur Beteiligung der Stadtwerke Herne AG an Netzgesellschaft Herne mbH der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die Anzeige ist erfolgt, eine Rückäußerung der Bezirksregierung steht noch aus.

 

Vor der Entscheidung über die Beteiligung ist der Rat gemäß § 107 Absatz 5 GO NRW auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements und über die Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel sowie der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Marktanalyse zu geben. Die Rückäußerungen standen bei Vorlagenerstellung noch aus.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

Anlagen:

Anlagen:

Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Netzgesellschaft Herne mbH

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Netz Herne Gesellschaftsvertrag 24.10. (53 KB) PDF-Dokument (38 KB)