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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, der Treuhandlösung bei der Verlustübernahme 2008 der Betriebsgesellschaft Radio Herne mbH & Co. KG zuzustimmen. Der Verlustanteil der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) in Höhe von 59.636,86 € wird durch die Kommanditistin Zeitungsverlag Westfalen GmbH & Co. KG Essen-Dortmund übernommen. Diese überträgt den Anteil in Höhe von 59.636,86 € treuhänderisch an Herrn Rechtsanwalt Peter Fiele, Essen. Der Treuhänder wird in den Gesellschafterversammlungen stimmrechtslos gestellt.
Sachverhalt:
Für das Jahr 2008 wird bei der
Betriebsgesellschaft Radio Herne GmbH & Co. KG (Betriebsgesellschaft) ein
erneuter Jahresfehlbetrag in Höhe von 495.000,00 € erwartet. Aufgrund der von
der VVH gehaltenen Kommanditanteile entfallen davon 59.636,86 € auf die VVH.
Die Betriebsgesellschaft hat auch in der Vergangenheit nur Verluste
erwirtschaftet. Für das Geschäftsjahr 2004 hat sich die VVH daher nach
sorgfältiger Prüfung erstmals entschlossen, an der Verlustübernahme nicht
teilzunehmen und sich stattdessen für ein Treuhandverfahren entschieden
(Sitzung des Rates der Stadt am 10. Mai 2005, Vorlage 2005/0837). Auch für das
Geschäftsjahr 2008 soll dieses Verfahren zum Tragen kommen. Der auf den
Minderheitsgesellschafter VVH entfallende Anteil an der Verlustübernahme wird
durch den Zeitungsverlag Westfalen GmbH & Co. KG übernommen und auf den
Treuhänder RA Peter Fiele, Essen, übertragen. Dies ist notwendig, weil nach dem
Landesmediengesetz Unternehmen mit einer oder mehreren Tageszeitungen an der
Betriebsgesellschaft insgesamt nicht mehr als 75 % der Kapital- und
Stimmrechtsanteile halten darf. Der Treuhänder wird in
Gesellschafterversammlungen ohne Stimmrechte ausgestattet. Die VVH kann zudem
die vom Treuhänder gehaltenen Anteile jederzeit zurück kaufen.
Gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung die Entscheidung über diesen Sachverhalt. Der Aufsichtsrat soll die Angelegenheit in seiner Sitzung am 28.11.2008, ggfls. auch in einer Sondersitzung des Aufsichtsrates vor dem 16.12.2008, vorberaten. Die Gesellschafterversammlung ist noch nicht terminiert.
Eine Beratung im Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe war nicht möglich, da die Informationen seitens der Zeitungsverlagsgesellschaft erst nach Vorlagenschluss erfolgt sind. Die Beratungsfolge beginnt somit ausnahmsweise erst mit dem Haupt- und Finanzausschuss.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine