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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
1.646.699,00 |
570.210.000.0 |
Verw.haushalt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Rat der Stadt Herne stimmt einer im Jahr 2008 vorab durchzuführenden Gewinnausschüttung im Betrag von 1.646,699,00 Euro an die Stadt Herne zu.
Sofern im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2008 für den Eigenbetrieb Bäder Herne festgestellt wird, dass der Jahresüberschuss 2008 für diese beschlossene Vorabausschüttung nicht ausreicht, stimmt der Rat der Stadt zu, dass in Höhe des Differenzbetrages eine Auflösung von Rücklagen erfolgt.
Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Bäder Herne ist an der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet (ewmr) beteiligt.
In der Gesellschafterversammlung der ewmr vom 16.08.2008 wurde der Jahresabschluss 2007 der ewmr festgestellt und im Rahmen der Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2007 beschlossen, anteilig einen Betrag von 2.087.071,00 Euro an die Stadt Herne auszuschütten. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages von 440.372,00 Euro hat der Eigenbetrieb Bäder Herne im November 2008 einen Betrag von 1.646.699,00 Euro ausgezahlt bekommen. Es soll eine Vorabgewinnausschüttung des Eigenbetriebes in Höhe von 1.646.699,00 Euro erfolgen.
Der Dividendenertrag wird, wie in den Vorjahren auf der städtischen Finanzposition 570.210.000.0 - Gewinnanteile – vereinnahmt und dadurch der Stadt Herne – zunächst vorläufig – zur Verfügung gestellt. Er soll der Stadt aber endgültig verbleiben. Hierzu bedarf es eines Beschlusses.
Es handelt sich insoweit um eine Vorabausschüttung, als die Stadt Herne bereits jetzt den erst im kommenden Jahr festzustellenden Gewinn 2008 des Eigenbetriebs Bäder Herne erhält.
Gemäß § 4 der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder Herne entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung. Der Beschluss über eine Vorabausschüttung steht dem Beschluss über die Ergebnisverwendung gleich.
Ob der tatsächliche Jahresüberschuss 2008 des Eigenbetriebs Bäder Herne den vollen Betrag der Vorabausschüttung decken kann ist insofern nicht sicher, als ein Teil der ewmr-Dividende eine Kapitalrückzahlung dieser Gesellschaft darstellt, die mit den Anschaffungskosten des Eigenbetriebes Bäder Herne für die ewmr-Beteiligung zu verrechnen ist und deshalb bei der Ermittlung des Jahresüberschusses 2008 nicht als Ertrag berücksichtigt werden kann. Für diesen Fall soll bereits jetzt eine Auflösung von Rücklagen in Höhe des möglichen Differenzbetrages beschlossen werden.
Gemäß § 4 der Betriebssatzung entscheidet der Rat auch über die Rückzahlung von Eigenkapital (hier Auflösung von Rücklagen).
Nach § 5 (4) der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.
Da für den Eigenbetrieb Bäder Herne kein Betriebsausschuss gebildet wurde, nimmt der Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 5 (6) der EigVO NW die Aufgaben des Betriebsausschusses wahr.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine