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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0692  

Betreff: Eigenbetrieb Bäder Herne
Beschluss über eine vorab durchzuführende Gewinnausschüttung und Rücklagenauflösung an die Stadt Herne im Jahr 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 1.646.699,00

570.210.000.0

Verw.haushalt

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt Herne stimmt einer im Jahr 2008 vorab durchzuführenden Gewinnausschüttung im Betrag von 1.646,699,00 Euro an die Stadt Herne zu.

 

Sofern im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2008 für den Eigenbetrieb Bäder Herne festgestellt wird, dass der Jahresüberschuss 2008 für diese beschlossene Vorabausschüttung nicht ausreicht, stimmt der Rat der Stadt zu, dass in Höhe des Differenzbetrages eine Auflösung von Rücklagen erfolgt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Eigenbetrieb Bäder Herne ist an der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet (ewmr) beteiligt.

 

In der Gesellschafterversammlung der ewmr vom 16.08.2008 wurde der Jahresabschluss 2007 der ewmr festgestellt und im Rahmen der Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2007 beschlossen, anteilig einen Betrag von 2.087.071,00 Euro an die Stadt Herne auszuschütten. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages von 440.372,00 Euro hat der Eigenbetrieb Bäder Herne im November 2008 einen Betrag von 1.646.699,00 Euro ausgezahlt bekommen. Es soll eine Vorabgewinnausschüttung des Eigenbetriebes in Höhe von 1.646.699,00 Euro erfolgen.

 

Der Dividendenertrag wird, wie in den Vorjahren auf der städtischen Finanzposition 570.210.000.0 - Gewinnanteile – vereinnahmt und dadurch der Stadt Herne – zunächst vorläufig – zur Verfügung gestellt. Er soll der Stadt aber endgültig verbleiben. Hierzu bedarf es eines Beschlusses.

 

Es handelt sich insoweit um eine Vorabausschüttung, als die Stadt Herne bereits jetzt den erst im kommenden Jahr festzustellenden Gewinn 2008 des Eigenbetriebs Bäder Herne erhält.

 

Gemäß § 4 der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder Herne entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung. Der Beschluss über eine Vorabausschüttung steht dem Beschluss über die Ergebnisverwendung gleich.

 

Ob der tatsächliche Jahresüberschuss 2008 des Eigenbetriebs Bäder Herne den vollen Betrag der Vorabausschüttung decken kann ist insofern nicht sicher, als ein Teil der ewmr-Dividende eine Kapitalrückzahlung dieser Gesellschaft darstellt, die mit den Anschaffungskosten des Eigenbetriebes Bäder Herne für die ewmr-Beteiligung zu verrechnen ist und deshalb bei der Ermittlung des Jahresüberschusses 2008 nicht als Ertrag berücksichtigt werden kann. Für diesen Fall soll bereits jetzt eine Auflösung von Rücklagen in Höhe des möglichen Differenzbetrages beschlossen werden.

 

Gemäß § 4 der Betriebssatzung entscheidet der Rat auch über die Rückzahlung von Eigenkapital (hier Auflösung von Rücklagen).

 

Nach § 5 (4) der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

 

Da für den Eigenbetrieb Bäder Herne kein Betriebsausschuss gebildet wurde, nimmt der Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 5 (6) der EigVO NW die Aufgaben des Betriebsausschusses wahr.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

Anlagen:

Anlagen:

Keine