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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt,
Sachverhalt:
A. Allgemeines
Im Zeitraum August / September 2008 wurden die sechs gleichlautenden Ratsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung des RFNP gefasst. Nunmehr ist für den Übergangszeitraum zwischen Auslegungsbeschluss und Genehmigung des RFNP die kommunale Planungshoheit der zur Planungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Städte eingeschränkt. Hintergrund ist die mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung verbundene Einigung der RFNP- Städte auf einen gemeinsamen Planentwurf (RFNP-Entwurf).
Beabsichtigte kommunale FNP-Änderungen, die als darstellungsrelevante bzw. überörtlich bedeutsame Planungsabsicht bereits im RFNP- Entwurf enthalten sind, können aus formalen Gründen nicht mehr kommunal selbstständig geregelt werden, da sie als Vorwegnahme der gemeinsamen Planentscheidung gelten. Zusätzlich zum kommunalen Ratsbeschluss über die FNP-Änderung ist daher nicht aus inhaltlichen, sondern allein aus verfahrensrechtlichen Gründen die Zustimmung der anderen Räte der Planungsgemeinschaft einzuholen.
B.
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Essen
Nr. VII/46/4 „Breloher Steig-Süd“
Die Stadt Essen betreibt die Flächennutzungsplanänderung Nr. VII/46/04 „Breloher Steig Süd“. Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 29.10.2008 nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange abschließend über diese FNP-Änderung beschlossen.
Inhalt der Planung ist die Änderung des kommunalen FNP von gewerblicher Baufläche in Wohnbaufläche mit begleitender Grünfläche. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Voraussetzung für den parallel aufzustellenden Bebauungsplan geschaffen.
Der RFNP-Entwurf berücksichtigt diese Planung entsprechend seines Maßstabs und seiner Kartengrundlage. Näheres ist den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
C. Änderung
des Flächennutzungsplans der Stadt Oberhausen
Nr. 186 „Bahnhofstraße / Eugen-zur-Nieden-Ring“
Die Stadt Oberhausen betreibt die 186. Änderung des Flächennutzungsplans –Bahnhofstraße / Eugen-zur-Nieden-Ring- . Es handelt sich im Wesentlichen um eine industrielle Brachfläche, die zur Zeit als Parkplatzfläche genutzt wird. Nach einer ersten öffentlichen Auslegung im Sommer 2008 hat der Rat der Stadt Oberhausen am 27.10.2008 die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Der abschließende Beschluss zum Teilflächennutzungsplan ist für Anfang 2009 vorgesehen. Da es sich um ein äußerst dringliches Investitionsvorhaben handelt, ist es erforderlich, die zustimmende Beschlussfassung der Räte der übrigen RFNP- Städte bereits zu diesem frühen Zeitpunkt einzuholen.
Inhalt der Planung ist im Wesentlichen die Änderung des kommunalen Flächennutzungsplans von Gewerbegebiet in Wohnbaufläche und Grünfläche, wobei das bestehende Kerngebiet (Technisches Rathaus) arrondiert und durch ein Sondergebiet –Parkhaus- ergänzt wird.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Voraussetzung für den parallel aufzustellenden Bebauungsplan geschaffen.
Der RFNP-Entwurf berücksichtigt diese Planung entsprechend seines Maßstabs und seiner Kartengrundlage. Näheres ist den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
D. Weiterer
Verfahrensablauf
Mit Zustimmung der Räte der Städte der Planungsgemeinschaft zu den Flächennutzungsplanänderungen Nr. VII/46/4 „Breloher Steig-Süd“ und Nr. 186 „Bahnhofstraße / Eugen-zur-Nieden-Ring“ der Städte Essen und Oberhausen werden die Verfahren in den jeweiligen Städten abgeschlossen. Nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf als höhere Verwaltungsbehörde werden die Teilflächennutzungspläne durch ortsübliche Bekanntmachung rechtswirksam.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Gegenüberstellungen: Planauszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Oberhausen
Anlage 2: Planauszug aus dem RFNP für Bereich in Oberhausen
Anlage 3: Gegenüberstellungen: Planauszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Essen
Anlage 4: Planauszug aus dem RFNP für Bereich in Essen