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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0638  

Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP): Flächennutzungsplanänderungen in den Städten Essen und Oberhausen; Zustimmung des Rates der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Rogge
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
20.11.2008 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

xxx

xxx

xxx

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt,

  1. der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Essen Nr. VII/46/4 „Breloher Steig-Süd“ zuzustimmen;
  2. Der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oberhausen Nr. 186 „Bahnhofstraße / Eugen-zur-Nieden-Ring“ zuzustimmen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

A. Allgemeines

Im Zeitraum August / September 2008 wurden die sechs gleichlautenden Ratsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung des RFNP gefasst. Nunmehr ist für den Übergangszeitraum zwischen Auslegungsbeschluss und Genehmigung des RFNP die kommunale Planungshoheit der zur Planungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Städte eingeschränkt. Hintergrund ist die mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung verbundene Einigung der RFNP- Städte auf einen gemeinsamen Planentwurf (RFNP-Entwurf).

Beabsichtigte kommunale FNP-Änderungen, die als darstellungsrelevante bzw. überörtlich bedeutsame Planungsabsicht bereits im RFNP- Entwurf enthalten sind, können aus formalen Gründen nicht mehr kommunal selbstständig  geregelt werden, da sie als  Vorwegnahme der gemeinsamen Planentscheidung gelten. Zusätzlich zum kommunalen Ratsbeschluss über die FNP-Änderung ist daher nicht aus inhaltlichen, sondern allein aus verfahrensrechtlichen Gründen die Zustimmung der anderen Räte der Planungsgemeinschaft einzuholen.

 

B.  Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Essen
Nr. VII/46/4 „Breloher Steig-Süd“

Die Stadt Essen betreibt die Flächennutzungsplanänderung Nr. VII/46/04 „Breloher Steig Süd“. Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 29.10.2008 nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange abschließend über diese FNP-Änderung beschlossen.

Inhalt der Planung ist die Änderung des kommunalen FNP von gewerblicher Baufläche in Wohnbaufläche mit begleitender Grünfläche. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Voraussetzung für den parallel aufzustellenden Bebauungsplan geschaffen.

Der RFNP-Entwurf berücksichtigt diese Planung entsprechend seines Maßstabs und seiner Kartengrundlage. Näheres ist den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

 

C. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Oberhausen
Nr. 186 „Bahnhofstraße / Eugen-zur-Nieden-Ring“

Die Stadt Oberhausen betreibt die 186. Änderung des Flächennutzungsplans –Bahnhofstraße / Eugen-zur-Nieden-Ring- . Es handelt sich im Wesentlichen um eine industrielle Brachfläche, die zur Zeit als Parkplatzfläche genutzt wird.  Nach einer ersten öffentlichen Auslegung im Sommer 2008 hat der Rat der Stadt Oberhausen am 27.10.2008 die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Der abschließende Beschluss zum Teilflächennutzungsplan ist für Anfang 2009 vorgesehen. Da es sich um ein äußerst dringliches Investitionsvorhaben handelt, ist es erforderlich, die zustimmende Beschlussfassung der Räte der übrigen RFNP- Städte bereits zu diesem frühen Zeitpunkt einzuholen.

Inhalt der Planung ist im Wesentlichen die Änderung des kommunalen Flächennutzungsplans von Gewerbegebiet in Wohnbaufläche und Grünfläche, wobei das bestehende Kerngebiet (Technisches Rathaus) arrondiert und durch ein Sondergebiet –Parkhaus- ergänzt wird.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Voraussetzung für den parallel aufzustellenden Bebauungsplan geschaffen.

Der RFNP-Entwurf berücksichtigt diese Planung entsprechend seines Maßstabs und seiner Kartengrundlage. Näheres ist den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

 

 

D. Weiterer Verfahrensablauf

Mit Zustimmung der Räte der Städte der Planungsgemeinschaft zu den Flächennutzungsplanänderungen Nr. VII/46/4 „Breloher Steig-Süd“ und Nr. 186 „Bahnhofstraße / Eugen-zur-Nieden-Ring“ der Städte Essen und Oberhausen werden die Verfahren in den jeweiligen Städten abgeschlossen. Nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf als höhere Verwaltungsbehörde werden die Teilflächennutzungspläne durch ortsübliche Bekanntmachung rechtswirksam.

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

(Terhoeven)

Stadtrat

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1: Gegenüberstellungen: Planauszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Oberhausen

Anlage 2: Planauszug aus dem RFNP für Bereich in Oberhausen

Anlage 3: Gegenüberstellungen: Planauszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Essen

Anlage 4: Planauszug aus dem RFNP für Bereich in Essen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Gegenüberstellungen: Planauszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Oberhausen (1020 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2: Planauszug aus dem RFNP für den Breich Oberhausen (1921 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3: Gegenüberstellungen: Planauszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Essen (2113 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4: Planauszug aus dem RFNP für Bereich in Essen (639 KB)