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Vorlage - 2008/0592  

Betreff: Erlass der Einundzwanzigsten Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Heinrich, Werner
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Strauch, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
20.11.2008 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
16.12.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

a)                  die Bedarfsberechnung zu Ziffer 5 und 6 a der Aufstellung der Einheitssätze gemäß § 4 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Herne vom 20. Juli 1987, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2007 (Anlage zur Erschließungsbeitragssatzung)

hier: Einundzwanzigste Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung

 

und beschließt

 

b)                  die Einundzwanzigste Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herne

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit der im Entwurf beiliegenden Einundzwanzigsten Änderungssatzung soll die Anlage der Erschließungsbeitragssatzung um die Einheitssätze für die Ausbauarten „Beleuchtung“ und „Entwässerungskanal“ für den Ausbauzeitraum ab 01.01.2009 ergänzt werden.

 

In Abänderung zur bisherigen Vorgehensweise sollen die Einheitssätze nicht nur für das Kalenderjahr 20009 gelten, sondern auch ohne weitere Beschlussfassung durch die politischen Gremien über das Jahr 2009 hinaus, wenn sich aufgrund der weiterhin jährlich durchzuführenden Prüfungen keine oder nur geringfügige Preissteigerungen ergeben. Als geringfügig wird von hier eine Erhöhung der Einheitssätze von unter 3 Prozent angesehen. Sollte die Prüfung ergeben, dass sich aufgrund von Preissenkungen ein niedrigerer Einheitswert ergibt, muss in jedem Fall, also auch bei nur geringen Preissenkungen, ein neuer Einheitswert durch die politischen Gremien beschlossen werden.

 

Nach der Rechtsprechung des OVG Münster ist eine vom Rat der Stadt gebilligte Beitrags- bzw. Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung des nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG NW festzusetzenden Abgabensatzes erforderlich. Das OVG Münster geht davon aus, dass nicht nur die Festsetzung, sondern auch die ihr zugrundeliegende Ermittlung des Beitrags- bzw. Gebührensatzes Gegenstand des ortsrechtlichen Festsetzungsverfahrens sind. Deshalb bedarf es einer vom Rat gebilligten Beitrags- bzw. Gebührenbedarfsberechnung.

 

Es ist daher zunächst über die anliegende Bedarfsberechnung zu befinden, deren Bewilligung als Grundlage für die für den Ausbauzeitraum ab 01.01.2009 festzusetzenden Einheitssätze für „Beleuchtung“ und „Entwässerungskanal“ vorauszugehen hat, bevor diese satzungsmäßig normiert werden.

 

Die Bedarfsberechnung ist von der technischen Abteilung des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne sowie der Stadtentwässerung Herne (SEH) aufgestellt worden.

 

Der Einheitssatz für die Ausbauart „Beleuchtung“ hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,13 % auf 101,03 €/lfdm. Straßenlänge erhöht. Diese Kostensteigerung liegt hauptsächlich darin begründet, dass sich die Montage- und Fahrzeugkosten verteuert haben.

 

Bei der Ausbauart „Entwässerungskanal“ sinken die Einheitssätze um 4,03 % auf 93,24 € bzw. 186,48 € je lfdm. Straßenlänge. Die zur Ermittlung der vorgenannten Einheitssätze zugrunde gelegten Baukosten sind aktuellen repräsentativen Kanalbaumaßnahmen der Stadtentwässerung Herne entnommen worden. Dabei sind die wesentlichen Kostenfaktoren (Pkt. 2 der Bedarfsberechnung) herangezogen worden.

 

Die Änderungssatzung bedarf nicht der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Terhoeven)

  Stadtrat

 

Anlagen:

Anlagen:

Entwurf der Einundzwanzigsten Satzung zur Änderung

der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herne

 

Bedarfsberechnung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bedarfsberechnung 21. Satzung (64 KB) PDF-Dokument (18 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf.21.Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung (26 KB) PDF-Dokument (5 KB)