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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte
Datum: Do, 13.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:17 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 256 - Schaeferstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2019/0364  
Ö 2  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 262, - Brunnenstraße / Mulvanystraße -, Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2019/0434  
Ö 3  
Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen im Stadtbezirk Herne-Mitte im Jahr 2019
Enthält Anlagen
2019/0446  
Ö 4  
a) Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Herne-Mitte hier: Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen b) Konkretisierung weiterer Maßnahmen zur Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die Herner Schulmodernisierungs- gesellschaft mbH (HSM)
Enthält Anlagen
2019/0453  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

1.1         Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Horstschule (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der räumlichen und tatsächlichen Situation zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Jahrgangsweise soll in Absprache mit der unteren Schulaufsicht die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse möglich sein.

1.2.1   Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Forellstraße (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation sowie der absehbaren Schülerzahlentwicklung zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

1.2.2   Das Raumprogramm der Grundschule Forellstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Schulneubaues auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst. Der Maßnahmenbeschluss erfolgt durch die Bezirksvertretung Herne-Mitte auf der Grundlage der abschließenden Planung.

 

1.3.1   Zum Schuljahr 2021/2022 wird am Standort Schulstraße 57 eine zweizügige Grundschule neu errichtet. Sie nimmt ihren Schulbetrieb mit zwei Eingangsklassen auf.

 

1.3.2   Das Raumprogramm für die neue Grundschule an der Schulstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch Sanierung und Umbau der Bestandsgebäude sowie die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände gesichert. Nach dem Vorliegen der abschließenden Planung ist der Maßnahmenbeschluss der Bezirksvertretung Herne-Mitte einzuholen.

 

1.3.3   Mit der Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme am Standort Schulstraße wird die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH beauftragt. Der Projektvertrag ist entsprechend zu ergänzen. Die zur Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zusätzlich bereitgestellt.

 

1.3.4   Die neue Grundschule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Grundschule an der Schulstraße“ geführt. Eine abweichende Namensgebung bleibt der Bezirks-vertretung Herne-Mitte unter Beteiligung der Schulkonferenz vorbehalten.

 

1.3.5   Die Verwaltung wird beauftragt, für die neue Grundschule an der Schulstraße das Bestimmungsverfahren gemäß § 27 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Bestimmung der Schulart durchzuführen.

 

1.3.6   Die neue Grundschule an der Schulstraße wird als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 Absatz 3 Schulgesetz NRW geführt. Die Durchführung des Offenen Ganztags erfolgt in Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe.

 

1.3.7   Für die neue Grundschule an der Schulstraße wird die grundsätzliche Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW erteilt.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung auf der Grundlage des aktuellen Rahmenprogramms zur Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Schulstandorten sowie des Projektvertrages mit der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu beauftragen, die Planungen für

 

      die Grundschule Ohmstraße (Sanierungs- und Erweiterungsbedarf),

      die Realschule Sodingen (Sanierung der Sporthalle),

      das Pestalozzi-Gymnasium (Dachsanierung)

 

zu konkretisieren und die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen sowie die Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistung, Kostenanalyse, Zeitplan) erarbeiten zu lassen. Die Maßnahmenbeschlüsse sind den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

                                                 

   
    06.06.2019 - Immobilienausschuss
    Ö 1 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Unter dem Vorbehalt der Empfehlung durch den Schulausschuss empfiehlt der Immobilienausschuss dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

1.1         Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Horstschule (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der räumlichen und tatsächlichen Situation zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Jahrgangsweise soll in Absprache mit der unteren Schulaufsicht die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse möglich sein.

1.2.1   Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Forellstraße (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation sowie der absehbaren Schülerzahlentwicklung zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

1.2.2   Das Raumprogramm der Grundschule Forellstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Schulneubaues auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst. Der Maßnahmenbeschluss erfolgt durch die Bezirksvertretung Herne-Mitte auf der Grundlage der abschließenden Planung.

 

1.3.1   Zum Schuljahr 2021/2022 wird am Standort Schulstraße 57 eine zweizügige Grundschule neu errichtet. Sie nimmt ihren Schulbetrieb mit zwei Eingangsklassen auf.

 

1.3.2   Das Raumprogramm für die neue Grundschule an der Schulstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch Sanierung und Umbau der Bestandsgebäude sowie die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände gesichert. Nach dem Vorliegen der abschließenden Planung ist der Maßnahmenbeschluss der Bezirksvertretung Herne-Mitte einzuholen.

 

1.3.3   Mit der Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme am Standort Schulstraße wird die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH beauftragt. Der Projektvertrag ist entsprechend zu ergänzen. Die zur Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zusätzlich bereitgestellt.

 

1.3.4   Die neue Grundschule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Grundschule an der Schulstraße“ geführt. Eine abweichende Namensgebung bleibt der Bezirks-vertretung Herne-Mitte unter Beteiligung der Schulkonferenz vorbehalten.

 

1.3.5   Die Verwaltung wird beauftragt, für die neue Grundschule an der Schulstraße das Bestimmungsverfahren gemäß § 27 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Bestimmung der Schulart durchzuführen.

 

1.3.6   Die neue Grundschule an der Schulstraße wird als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 Absatz 3 Schulgesetz NRW geführt. Die Durchführung des Offenen Ganztags erfolgt in Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe.

 

1.3.7   Für die neue Grundschule an der Schulstraße wird die grundsätzliche Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW erteilt.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung auf der Grundlage des aktuellen Rahmenprogramms zur Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Schulstandorten sowie des Projektvertrages mit der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu beauftragen, die Planungen für

 

      die Grundschule Ohmstraße (Sanierungs- und Erweiterungsbedarf),

      die Realschule Sodingen (Sanierung der Sporthalle),

      das Pestalozzi-Gymnasium (Dachsanierung)

 

zu konkretisieren und die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen sowie die Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistung, Kostenanalyse, Zeitplan) erarbeiten zu lassen. Die Maßnahmenbeschlüsse sind den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Anmerkung der Schriftführung:

 

Auf Anregung des Stadtverordneten Severin und mit einstimmiger Zustimmung des Immobilienausschusses wird der Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Schulausschusses gefasst.

Der Schulausschuss hat am 13.06.2019 den vorgenannten Empfehlungsbeschluss einstimmig gefasst.

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

 

 

dafür:

21

10

5

2

1

1

1

1

 

 

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

 

 

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0

 

 

 

   
    13.06.2019 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 4 - beschlossen
   

Herr stellv. Bezirksbürgermeister Lewburg lässt über die Punkte 1 und 2 getrennt abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

1.1         Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Horstschule (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der räumlichen und tatsächlichen Situation zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Jahrgangsweise soll in Absprache mit der unteren Schulaufsicht die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse möglich sein.

1.2.1   Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Forellstraße (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation sowie der absehbaren Schülerzahlentwicklung zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

1.2.2   Das Raumprogramm der Grundschule Forellstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Schulneubaues auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst. Der Maßnahmenbeschluss erfolgt durch die Bezirksvertretung Herne-Mitte auf der Grundlage der abschließenden Planung.

 

1.3.1   Zum Schuljahr 2021/2022 wird am Standort Schulstraße 57 eine zweizügige Grundschule neu errichtet. Sie nimmt ihren Schulbetrieb mit zwei Eingangsklassen auf.

 

1.3.2   Das Raumprogramm für die neue Grundschule an der Schulstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch Sanierung und Umbau der Bestandsgebäude sowie die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände gesichert. Nach dem Vorliegen der abschließenden Planung ist der Maßnahmenbeschluss der Bezirksvertretung Herne-Mitte einzuholen.

 

1.3.3   Mit der Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme am Standort Schulstraße wird die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH beauftragt. Der Projektvertrag ist entsprechend zu ergänzen. Die zur Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zusätzlich bereitgestellt.

 

1.3.4   Die neue Grundschule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Grundschule an der Schulstraße“ geführt. Eine abweichende Namensgebung bleibt der Bezirks-vertretung Herne-Mitte unter Beteiligung der Schulkonferenz vorbehalten.

 

1.3.5   Die Verwaltung wird beauftragt, für die neue Grundschule an der Schulstraße das Bestimmungsverfahren gemäß § 27 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Bestimmung der Schulart durchzuführen.

 

1.3.6   Die neue Grundschule an der Schulstraße wird als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 Absatz 3 Schulgesetz NRW geführt. Die Durchführung des Offenen Ganztags erfolgt in Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe.

 

1.3.7   Für die neue Grundschule an der Schulstraße wird die grundsätzliche Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW erteilt.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung auf der Grundlage des aktuellen Rahmenprogramms zur Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Schulstandorten sowie des Projektvertrages mit der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu beauftragen, die Planungen für

 

      die Grundschule Ohmstraße (Sanierungs- und Erweiterungsbedarf),

      die Realschule Sodingen (Sanierung der Sporthalle),

      das Pestalozzi-Gymnasium (Dachsanierung)

 

zu konkretisieren und die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen sowie die Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistung, Kostenanalyse, Zeitplan) erarbeiten zu lassen. Die Maßnahmenbeschlüsse sind den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1.:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

AfD

dafür:

12

5

3

2

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

AfD

dafür:

12

5

3

2

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

   
    13.06.2019 - Schulausschuss
    Ö 3 - beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Rat der Stadt Herne folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

1.1         Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Horstschule (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der räumlichen und tatsächlichen Situation zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Jahrgangsweise soll in Absprache mit der unteren Schulaufsicht die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse möglich sein.

1.2.1   Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Forellstraße (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation sowie der absehbaren Schülerzahlentwicklung zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

1.2.2   Das Raumprogramm der Grundschule Forellstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Schulneubaues auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst. Der Maßnahmenbeschluss erfolgt durch die Bezirksvertretung Herne-Mitte auf der Grundlage der abschließenden Planung.

 

1.3.1   Zum Schuljahr 2021/2022 wird am Standort Schulstraße 57 eine zweizügige Grundschule neu errichtet. Sie nimmt ihren Schulbetrieb mit zwei Eingangsklassen auf.

 

1.3.2   Das Raumprogramm für die neue Grundschule an der Schulstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch Sanierung und Umbau der Bestandsgebäude sowie die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände gesichert. Nach dem Vorliegen der abschließenden Planung ist der Maßnahmenbeschluss der Bezirksvertretung Herne-Mitte einzuholen.

 

1.3.3   Mit der Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme am Standort Schulstraße wird die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH beauftragt. Der Projektvertrag ist entsprechend zu ergänzen. Die zur Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zusätzlich bereitgestellt.

 

1.3.4   Die neue Grundschule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Grundschule an der Schulstraße“ geführt. Eine abweichende Namensgebung bleibt der Bezirks-vertretung Herne-Mitte unter Beteiligung der Schulkonferenz vorbehalten.

 

1.3.5   Die Verwaltung wird beauftragt, für die neue Grundschule an der Schulstraße das Bestimmungsverfahren gemäß § 27 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Bestimmung der Schulart durchzuführen.

 

1.3.6   Die neue Grundschule an der Schulstraße wird als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 Absatz 3 Schulgesetz NRW geführt. Die Durchführung des Offenen Ganztags erfolgt in Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe.

 

1.3.7   Für die neue Grundschule an der Schulstraße wird die grundsätzliche Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW erteilt.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung auf der Grundlage des aktuellen Rahmenprogramms zur Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Schulstandorten sowie des Projektvertrages mit der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu beauftragen, die Planungen für

 

      die Grundschule Ohmstraße (Sanierungs- und Erweiterungsbedarf),

      die Realschule Sodingen (Sanierung der Sporthalle),

      das Pestalozzi-Gymnasium (Dachsanierung)

 

zu konkretisieren und die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen sowie die Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistung, Kostenanalyse, Zeitplan) erarbeiten zu lassen. Die Maßnahmenbeschlüsse sind den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

dafür:

21

10

5

2

1

1

1

1

dagegen:

0

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

0

-

-

-

-

-

-

-

 

   
    26.06.2019 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 13 - beschlossen
   

Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

1.1         Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Horstschule (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der räumlichen und tatsächlichen Situation zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Jahrgangsweise soll in Absprache mit der unteren Schulaufsicht die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse möglich sein.

1.2.1   Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Forellstraße (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation sowie der absehbaren Schülerzahlentwicklung zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

1.2.2   Das Raumprogramm der Grundschule Forellstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Schulneubaues auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst. Der Maßnahmenbeschluss erfolgt durch die Bezirksvertretung Herne-Mitte auf der Grundlage der abschließenden Planung.

 

1.3.1   Zum Schuljahr 2021/2022 wird am Standort Schulstraße 57 eine zweizügige Grundschule neu errichtet. Sie nimmt ihren Schulbetrieb mit zwei Eingangsklassen auf.

 

1.3.2   Das Raumprogramm für die neue Grundschule an der Schulstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch Sanierung und Umbau der Bestandsgebäude sowie die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände gesichert. Nach dem Vorliegen der abschließenden Planung ist der Maßnahmenbeschluss der Bezirksvertretung Herne-Mitte einzuholen.

 

1.3.3   Mit der Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme am Standort Schulstraße wird die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH beauftragt. Der Projektvertrag ist entsprechend zu ergänzen. Die zur Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zusätzlich bereitgestellt.

 

1.3.4   Die neue Grundschule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Grundschule an der Schulstraße“ geführt. Eine abweichende Namensgebung bleibt der Bezirks-vertretung Herne-Mitte unter Beteiligung der Schulkonferenz vorbehalten.

 

1.3.5   Die Verwaltung wird beauftragt, für die neue Grundschule an der Schulstraße das Bestimmungsverfahren gemäß § 27 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Bestimmung der Schulart durchzuführen.

 

1.3.6   Die neue Grundschule an der Schulstraße wird als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 Absatz 3 Schulgesetz NRW geführt. Die Durchführung des Offenen Ganztags erfolgt in Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe.

 

1.3.7   Für die neue Grundschule an der Schulstraße wird die grundsätzliche Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW erteilt.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung auf der Grundlage des aktuellen Rahmenprogramms zur Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Schulstandorten sowie des Projektvertrages mit der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu beauftragen, die Planungen für

 

      die Grundschule Ohmstraße (Sanierungs- und Erweiterungsbedarf),

      die Realschule Sodingen (Sanierung der Sporthalle),

      das Pestalozzi-Gymnasium (Dachsanierung)

 

zu konkretisieren und die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen sowie die Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistung, Kostenanalyse, Zeitplan) erarbeiten zu lassen. Die Maßnahmenbeschlüsse sind den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

IG Sodingen

parteilos

dafür:

11

5

3

2

1

dagegen:

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

 

   
    02.07.2019 - Haupt- und Personalausschuss
    Ö 2 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

1.1         Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Horstschule (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der räumlichen und tatsächlichen Situation zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Jahrgangsweise soll in Absprache mit der unteren Schulaufsicht die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse möglich sein.

1.2.1   Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Forellstraße (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation sowie der absehbaren Schülerzahlentwicklung zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

1.2.2   Das Raumprogramm der Grundschule Forellstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Schulneubaues auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst. Der Maßnahmenbeschluss erfolgt durch die Bezirksvertretung Herne-Mitte auf der Grundlage der abschließenden Planung.

 

1.3.1   Zum Schuljahr 2021/2022 wird am Standort Schulstraße 57 eine zweizügige Grundschule neu errichtet. Sie nimmt ihren Schulbetrieb mit zwei Eingangsklassen auf.

 

1.3.2   Das Raumprogramm für die neue Grundschule an der Schulstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch Sanierung und Umbau der Bestandsgebäude sowie die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände gesichert. Nach dem Vorliegen der abschließenden Planung ist der Maßnahmenbeschluss der Bezirksvertretung Herne-Mitte einzuholen.

 

1.3.3   Mit der Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme am Standort Schulstraße wird die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH beauftragt. Der Projektvertrag ist entsprechend zu ergänzen. Die zur Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zusätzlich bereitgestellt.

 

1.3.4   Die neue Grundschule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Grundschule an der Schulstraße“ geführt. Eine abweichende Namensgebung bleibt der Bezirks-vertretung Herne-Mitte unter Beteiligung der Schulkonferenz vorbehalten.

 

1.3.5   Die Verwaltung wird beauftragt, für die neue Grundschule an der Schulstraße das Bestimmungsverfahren gemäß § 27 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Bestimmung der Schulart durchzuführen.

 

1.3.6   Die neue Grundschule an der Schulstraße wird als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 Absatz 3 Schulgesetz NRW geführt. Die Durchführung des Offenen Ganztags erfolgt in Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe.

 

1.3.7   Für die neue Grundschule an der Schulstraße wird die grundsätzliche Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW erteilt.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung auf der Grundlage des aktuellen Rahmenprogramms zur Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Schulstandorten sowie des Projektvertrages mit der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu beauftragen, die Planungen für

 

      die Grundschule Ohmstraße (Sanierungs- und Erweiterungsbedarf),

      die Realschule Sodingen (Sanierung der Sporthalle),

      das Pestalozzi-Gymnasium (Dachsanierung)

 

zu konkretisieren und die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen sowie die Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistung, Kostenanalyse, Zeitplan) erarbeiten zu lassen. Die Maßnahmenbeschlüsse sind den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    09.07.2019 - Rat der Stadt
    Ö 9 - beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

1.1         Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Horstschule (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der räumlichen und tatsächlichen Situation zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt. Jahrgangsweise soll in Absprache mit der unteren Schulaufsicht die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse möglich sein.

1.2.1   Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Forellstraße (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation sowie der absehbaren Schülerzahlentwicklung zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

1.2.2   Das Raumprogramm der Grundschule Forellstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Schulneubaues auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst. Der Maßnahmenbeschluss erfolgt durch die Bezirksvertretung Herne-Mitte auf der Grundlage der abschließenden Planung.

 

1.3.1   Zum Schuljahr 2021/2022 wird am Standort Schulstraße 57 eine zweizügige Grundschule neu errichtet. Sie nimmt ihren Schulbetrieb mit zwei Eingangsklassen auf.

 

1.3.2   Das Raumprogramm für die neue Grundschule an der Schulstraße wird entsprechend der Zügigkeit durch Sanierung und Umbau der Bestandsgebäude sowie die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Schulgelände gesichert. Nach dem Vorliegen der abschließenden Planung ist der Maßnahmenbeschluss der Bezirksvertretung Herne-Mitte einzuholen.

 

1.3.3   Mit der Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme am Standort Schulstraße wird die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH beauftragt. Der Projektvertrag ist entsprechend zu ergänzen. Die zur Durchführung der Sanierungs-/ Erweiterungsbaumaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zusätzlich bereitgestellt.

 

1.3.4   Die neue Grundschule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Grundschule an der Schulstraße“ geführt. Eine abweichende Namensgebung bleibt der Bezirks-vertretung Herne-Mitte unter Beteiligung der Schulkonferenz vorbehalten.

 

1.3.5   Die Verwaltung wird beauftragt, für die neue Grundschule an der Schulstraße das Bestimmungsverfahren gemäß § 27 Absatz 2 Schulgesetz NRW zur Bestimmung der Schulart durchzuführen.

 

1.3.6   Die neue Grundschule an der Schulstraße wird als Offene Ganztagsschule (OGS) im Sinne des § 9 Absatz 3 Schulgesetz NRW geführt. Die Durchführung des Offenen Ganztags erfolgt in Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe.

 

1.3.7   Für die neue Grundschule an der Schulstraße wird die grundsätzliche Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW erteilt.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung auf der Grundlage des aktuellen Rahmenprogramms zur Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Schulstandorten sowie des Projektvertrages mit der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH zu beauftragen, die Planungen für

 

      die Grundschule Ohmstraße (Sanierungs- und Erweiterungsbedarf),

      die Realschule Sodingen (Sanierung der Sporthalle),

      das Pestalozzi-Gymnasium (Dachsanierung)

 

zu konkretisieren und die objektbezogenen Maßnahmenbeschreibungen sowie die Umsetzungskonzepte (Art und Umfang der Leistung, Kostenanalyse, Zeitplan) erarbeiten zu lassen. Die Maßnahmenbeschlüsse sind den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

53

25

12

6

3

2

2

2

-

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 5  
Abbruch der ehemaligen Grundschule Berliner Platz, Berliner Platz 2 und der ehemaligen Grundschule James-Krüss, Düngelstraße 45, Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2019/0465  
Ö 6  
Antrag: Umbenennung Taubenweg in Fidele-Horst
Enthält Anlagen
2019/0481  
Ö 7  
Anfrage: Tiefgarage Kulturzentrum
Enthält Anlagen
2019/0482  
Ö 8  
Sachstandsbericht der Baumaßnahme Fahrbahnerneuerung Rottbruchstraße (zwischen Juliastraße und Autobahnbrücke A 43)
Enthält Anlagen
2019/0447  
Ö 9  
Einrichtung des Lenkungskreises klimafreundliche Gesamtmobilität (LK Mobilität)
Enthält Anlagen
2019/0452  
Ö 10  
Fahrbahnerneuerung Bahnhofstraße (zwischen Westring und Stadtgrenze Recklinghausen)
Enthält Anlagen
2019/0480  
Ö 11  
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Schillerstraße, Entfernung von Aufpflasterungen und Errichtung eines Fußgängerüberwegs im Kreuzungsbereich Mont-Cenis-Straße/ Schillerstraße
Enthält Anlagen
2019/0484  
Ö 12  
Anfrage: ÖPNV-Anbindung Holsterhausen
Enthält Anlagen
2019/0483  
Ö 13  
Zuschüsse an die Sportvereine ESV Herne e. V. und FC Herne 1957 e. V. für die Errichtung und Ausstattung von Sozialgebäuden auf der Sportanlage Schaeferstr. (Stadtbezirk Herne-Mitte)
2019/0431  
Ö 14  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Verkauf eines städtischen Grundstücks im Hinterland der Häuser Bahnhofstraße 281 - 283      
N 2     Erneuerung der Fahrbahn Rottbruchstraße (zwischen Juliastraße und Autobahnbrücke A 43) Hier: Vergabe der Straßenbauarbeiten      
N 3     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung      
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VO 2019_0431 Zuschüsse an Sportvereine (76 KB)