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Die beschließenden und beratenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 262 – Brunnenstraße / Mulvanystraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden, sofern hierfür die Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 262 - Brunnenstraße / Mulvanystraße - befindet sich im Stadtbezirk Herne-Mitte und umfasst die Flurstücke 89, 90, 91, 147, 253, 371 und 372 (tlw.), Flur 2, in der Gemarkung Herne. Das Plangebiet wird begrenzt
- im Norden durch die Mulvanystraße, die Grundstücke Mulvanystraße 2, 4, 6, 8 und Grenzweg 45 sowie im nördlichen Bereich des Flurstücks 372 durch eine in Richtung Südost um ca. 40 Grad abknickende rund 16 m lange Linie,
- im Osten durch das Flurstück 243,
- im Süden durch die Brunnenstraße sowie das Flurstück 254 und
- im Westen durch den Grenzweg sowie die Grundstücke Grenzweg 49, 51, 53 und 55.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 262 – Brunnenstraße / Mulvanystraße ist Bestandteil des von einem Investor erarbeiteten Masterplanes „Shamrockpark Herne“. Auf den Flächen der ehemaligen RAG-Verwaltung sieht der Masterplan die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartieres zum Wohnen und Arbeiten vor.
Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 262 - Brunnenstraße / Mulvanystraße - ist die konkrete Absicht des Investors, für den nördlichen Teilbereich des Shamrockparks eine Nutzungsänderung bestehender Liegenschaften vorzunehmen und auf den übrigen Grundstücken eine Neubebauung mit dem Schwerpunkt Wohnen zu realisieren.
Aktuell liegt das Plangebiet überwiegend im unbeplanten Innenbereich. Ein Teilbereich im Südwesten des Plangebiets, der die Flurstücke 89, 90, 91 und 253 umfasst, befindet sich im Geltungsbereich des seit 1965 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 0.34 - Kreuzung Rottbruchstraße -. Der Bebauungsplan setzt die Verkehrsflächen der seinerzeit geplanten Straße im Zuge der Rottbruchstraße - Brunnenstraße (Beseitigung der schienengleichen Kreuzung) und deren städtische Anschlussstraße fest. Der Bebauungsplan Nr. 0.34 - Kreuzung Rottbruchstraße - ist der Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügt.
Für den in Rede stehenden Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 0.34 - Kreuzung Rottbruchstraße -, der vom Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 262 - Brunnenstraße / Mulvanystraße überlagert wird, bestehen keine Festsetzungen, die eine Bebauung der Grundstücke ermöglichen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neustrukturierung des Quartiers und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im nördlichen Teilbereich des Shamrockparks ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Aufwertung des Geltungsbereiches sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung bestehender Gebäude für die Unterbringung von Servern und Großrechnern sowie die Errichtung von Wohngebäuden, eines Pflegeheims und eines Bäckers geschaffen werden. Ziel der Planung ist darüber hinaus die städtebauliche Ergänzung der vorhandenen Wohnnutzung im Westen durch weitere Wohngebäude und Versorgungsangebote.
D. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung
einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
E. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neustrukturierung des Plangebietes sollen voraussichtlich ein Allgemeines Wohngebiet und ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit überbaubaren Flächen festgesetzt werden. Die innere Erschließung erfolgt voraussichtlich über die Errichtung zusätzlicher Straßen, die im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden.
F. Weitere Vorgehensweise
Als nächster Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Dabei wird unter anderem die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Im Hinblick auf die Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans beabsichtigt die Stadt Herne einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu schließen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
2. Geltungsbereich des Bebauungsplans
3. Bebauungsplan Nr. 034 mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 262
Hinweis:
Die Anlagen 2 und 3 sind in der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) bei-gefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und des beschließenden Gremiums digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | BP262_Anlage 1_Lage im Stadtgebiet (2557 KB) | |||
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2 | öffentlich | BP262_Anlage 2_Geltungsbereich (3849 KB) | |||
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3 | öffentlich | BP262_Anlage 3_BP Nr. 034 mit Geltungsbereich (940 KB) |